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Christoph Piecha/Greenpeace

Erneut Gen-Patent zusammengestrichen

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Nun hat es auch das dritte Patent zum so genannten Brustkrebsgen BRCA erwischt: Wie schon zuvor bei den beiden Schwesterpatenten musste das Europäische Patentamt (EPA) in München auch bei Patent EP 0705 903 zurückrudern. Am Dienstag hat das Amt den früher erteilten umfassenden Patentschutz drastisch zusammengestrichen.

Greenpeace sieht in dieser Entscheidung einen weiteren wichtigen Erfolg. Falls diese Entscheidung auch in der nächsten Instanz des Patentamtes Bestand hat, wäre für die betroffenen Patientinnen und Wissenschaftler in Europa viel erreicht. Der freie Zugang zur Diagnose der Krankheit könnte nicht länger vom Patentinhaber, die US-Firma Myriad, blockiert werden.

Waren es anfangs 30 Punkte, die das Patent EP 0705 903 umfassen sollte, blieb nach der EPA-Entscheidung der Rechtsschutz für nur noch einen bestimmten Genabschnitt (Gen-Sonde) übrig. Er könnte für die Diagnose von erblichem Brustkrebs wichtig sein. Für die Entscheidung der Behörde waren technische Gründe ausschlaggebend. So wurde vor allem die mangelnde erfinderische Tätigkeit der Firma Myriad kritisch beurteilt.

Konsequenzen für die Zukunft gefordert

Nach Ansicht von Greenpeace muss der Fall generelle Folgen für die Patenterteilung haben. Myriad hatte bislang anderen Labors die Durchführung von Untersuchungen im Zusammenhang mit dem BRCA verboten. In Europa wurde bereits versucht, die Tests in einem Labor zu zentralisieren und so ein Untersuchungsmonopol zu etablieren. Die UNESCO und das Europäische Parlament befassten sich deswegen mit dem Fall und kritisierten die Erteilung des Patentes sowie die Art und Weise, wie es genutzt wird.

Es ist ethisch inakzeptabel, die Trägerinnen von bestimmten Erbkrankheiten von den kommerziellen Interessen eines Patentinhabers abhängig zu machen, sagt Christoph Then, Patent-Experte von Greenpeace. In seiner letzten Konsequenz gefährden derartige Patente das Leben der betroffenen Patientinnen, wenn die Forschung und der Zugang zu optimaler medizinischer Betreuung behindert wird. Diese Gefahr darf vom Patentamt nicht länger ignoriert werden. Umfassende Monopole auf Gene dürfen grundsätzlich nicht mehr gewährt werden.

Patentamt verwickelt sich in Widersprüchen

Trotz dieser Fakten hatte das Europäische Patentamt schon im Vorfeld der Verhandlung festgestellt, man könne die Auswirkungen von Patenten nicht berücksichtigen. Damit widerspricht sich das Amt jedoch selbst. Es hatte sich in der Vergangenheit sogar ausdrücklich zur Prüfung sozialer Auswirkungen verpflichtet. So im Jahresbericht des Europäischen Patentamtes von 1991, als das Amt erstmals die Patentierung von Lebewesen und Genen diskutierte: Technische Erfordernisse sind nicht ausschließlich entscheidend für die Patenterteilung. Die Anmeldung muss auch gesellschaftsbezogenen Argumenten standhalten.

Das jetzt widerrufene Patent ist das dritte von insgesamt drei Patenten, die in Europa für die Firma Myriad auf das so genannte Gen für Brustkrebs (BRCA1) erteilt wurden. Das erste wurde bereits in 2004 widerrufen, das zweite war erst letzte Woche (EP 0705 902) erheblich eingeschränkt worden. Es ist zu erwarten, dass Myriad gegen die heutige EPA-Entscheidung Beschwerde eingelegen wird. (mir)

Wir haben für Sie weitere Informationen zum Thema zusammengetragen. Lesen Sie unser Hintergrundpapier: "Streit um Patente auf Brustkrebs-Gene" (PDF, 203 kB)

Weitere Beispiele für die negativen Folgen von Patenten auf Gene finden Sie hier: "Die wahren Kosten der Gen-Patente" (PDF, 117 kB)

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