Jetzt spenden
Greenpeace protestiert vor der Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften mit einer Tiefkühltruhe voller Babypuppen gegen ein europäisches Patent auf menschliche Embryonen unter dem Motto:" Die Würde des Menschen ist unverkäuflich". Berlin, August 2004
Paul Langrock/Greenpeace

Embryos im Reagenzglas

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Im August 1999 genehmigte das Deutsche Patentamt in München einen Antrag des Bonner Stammzellenforschers Oliver Brüstle auf die wirtschaftliche Nutzung von Zellen aus geklonten menschlichen Embryonen (DE 19756864 C1). Brüstle besitzt damit das deutsche Monopol, neurale Vorläuferzellen (nervenähnliche Zellen) aus embryonalen Stammzellen herzustellen. Obwohl das deutsche Embryonengesetz die Umsetzung des Patentes nur eingeschränkt erlaubt, wird mit diesem Patent ein deutliches Signal gesetzt: Das Deutsche Patentamt bereitet der wirtschaftlichen Verwertung menschlicher Embryonen im In- und Ausland den Weg.

1996 hatte die schottische Firma PPL den Zellkern einer Euterzelle von einem Schaf in eine unbefruchtete Eizelle eingepflanzt und diese wiederum im Uterus einer Leihmutter platziert. Das Ergebnis: Klonschaf Dolly. Genau dieses Verfahren soll Brüstle jetzt beim Menschen anwenden können, so steht es in der Patentschrift. Das Ziel: geklonte menschliche Embryonen. Aus deren Stammzellen will Brüstle dann Gehirnzellen züchten, so wie er es bei Ratten geübt hat. Diese Gehirnzellen sollen anschließend für die Medizinforschung genutzt werden.

Oliver Brüstle von der Universität Bonn ist Deutschlands bekanntester Stammzellforscher. Als erster deutscher Wissenschaftler erhielt Brüstle die Erlaubnis zum Import menschlicher Stammzellen aus Israel. Parallel dazu hat Brüstle sein Patent auf ein eigenes Verfahren zur Herstellung von Stammzellen angemeldet: Neurale Vor­läuferzellen, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung zur Therapie von neuralen Defekten ist der Titel seines Patentes, das er am 19.12.1997 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet hat. Doch damit nicht genug: Am 18.12.1998 reicht er das Patent auch bei der Weltpatentorganisation in Genf (WIPO) für über 100 weitere Staaten ein (WO 99/32606) – und damit auch für Staaten, die dem Europäischen Patentamt angehören. Dort ist das Patent seitdem unter der Nummer EP 1040185 registriert. 2006 wurde es erteilt. Dabei wurden aber besonders strittige Ansprüche, die auf das Klonen menschlicher Embyronen, gestrichen.

Brüstle braucht keine menschlichen Embryonen

Brüstle gelang es, aus Stammzellen von Ratten Gehirnzellen zu züchten. Dieses Verfahren will er beim Menschen einsetzen, um Krankheiten wie Alzheimer, Multiple Sklerose und Querschnittslähmungen zu heilen. Viele Forscher sind der Auffassung, dass andere Wege gefunden werden können, die ethisch weniger bedenklich sind. Stammzellen sind Zellen, die verschiedene Funktionen im Körper übernehmen können. Solche Alleskönner findet man in Embryonen, aber auch im Blut und im Gewebe erwachsener Personen. Wenn Brüstle die Zellen aus menschlichen Embryonen entnimmt, zerstört er sie dabei zwangsläufig. Brüstle sagt selbst, dass er zur Durchführung des Patentes eigentlich keine menschlichen Embryonen zerstören müsste. So wie das Patent jetzt formuliert ist, setzt es die Zerstörung menschlicher Embyronen jedoch zumindest vorraus.

Zitate aus der Patentschrift

In Brüstles Patentschrift wird mehrfach darauf hingewiesen, dass er menschliche Embryonen klonen will – beispielsweise nach dem Verfahren des schottischen Forschers Willmut. Ihm gelang es erstmals, ein Säugetier zu klonen (Willmut et al, Nature 385: 810-813, 1997): das im Alter von nur sechs Jahren verstorbene Klonschaf Dolly.

Da die Erzeugung von Embryonen durch Transplantation von aus differenzierten Zellen gewonnen Zellkernen in unbefruch­tete Eizellen bereits an großen Säugetieren wie dem Schaf gezeigt wurde, ist dieses Verfahren auch bei menschlichen Zellen durchführbar. (Seite 7 der Patentschrift)

Auch die Ansprüche von Brüstle verweisen ausdrücklich auf das Dolly-Verfahren, bei dem aus einer Eizelle (Oozyte) der Zellkern entfernt und danach ein Kern aus einer anderen Zelle eingesetzt wird (Kerntransplantation). Aus den heranwachsenden Embryonen werden dann die gewünschten Stammzellen entnommen.

Anspruch 5: Zellen ... , wobei die embryonalen Stammzellen aus Oocyten nach einer Kerntransplantation erhalten worden sind.

Anspruch 6: Zellen... , wobei die embryo­nalen Stammzellen aus embryonalen Keimzellen erhalten worden sind.

In beiden Fällen schließen die Patentansprüche den Menschen mit ein:

Anspruch 8: Zellen ... , wobei die Vor­läuferzelle aus der Gruppe umfassend Maus, Ratte, Hamster, Schwein, Rind, Primaten oder Mensch isoliert ist.

Im Eilverfahren erteilt

Im Mai 1998 mahnte das Deutsche Patentamt verschiedene technische Konkretisierungen an und genehmigte dann plötzlich im September das Patent, im Eilverfahren und ohne wesentliche Änderungen. Brüstle hatte die Patentanwaltskanzlei Vossius (München) beauftragt, einen Antrag auf Beschleunigung zu stellen. Anschließend hatte Brüstle es nicht eilig, mit der Embryo-Patentierung an die Öffentlichkeit zu treten. Erst am 30. Juli 1999 präsentierte er seine Ergebnisse in der Zeitschrift Science. Am 20. August 1999 teilte das Deutsche Patentamt dem Patentinhaber mit, dass keine Einsprüche erhoben wurden. Damit wurde das Patent rechtskräftig erteilt.

Lücken im Gesetz

Eigentlich verbieten das deutsche und auch das europäische Patentgesetz pauschal alle Patente auf Erfindungen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Die Gen-Patentrichtlinie der EU (98/44), die im Juli 1998 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, konkretisiert dieses pauschale Verbot, schränkt es aber gleichzeitig für bestimmte Fälle ein: So verbietet die Richtlinie Patente auf das Klonen von Menschen und Patente zur industriellen Verwertung menschlicher Embryonen. Doch gleichzeitig sind Patente auf isolierte Teile des menschlichen Körpers ausdrücklich erlaubt. Beim Brüstle-Patent soll zwar das Klonen von menschlichen Embryonen genutzt werden, patentiert sind aber die Zellen (d.h. isolierte Teile) aus diesen Embryonen. Damit nutzt Brüstle die entsprechende Lücke der EU Richtlinie.

Zudem sind die Verbote in Bezug auf das Klonen menschlicher Embyronen lückenhaft: Unklar ist, ob sie sich auch auf das so genannte therapeutische Klonen beziehen, bei dem die Embryonen nicht geboren werden, sondern im Labor gezüchtet und später zerstört werden.

Greenpeace fordert:

  • Das Brüstle-Patent auf die wirtschaftliche Nutzung von Zellen aus menschlichen Embryonen muss widerrufen werden.
  • Gene, Pflanzen, Tiere, Menschen und Teile des menschlichen Körpers dürfen nicht patentiert werden.
  • Die EU muss eine neue europäische Patentgesetzgebung auf den Weg bringen, die Patente auf Teile des menschlichen Körpers, auf Gene und Lebewesen verbietet und die Lücken beim Verbot der Patentierung menschlicher Embryonen schließt.

 

Datum

Mehr zum Thema

Traktor mit Schild auf der Straße: "Ampel-Irrsinn nicht auf dem Rücken der Bauern".
  • 29.02.2024

Trecker rollen durchs Land – nicht nur in Deutschland. Die Politik reagiert auf die Proteste und streicht Umweltschutzauflagen. Interview zu den Demos und einer Umverteilung von Geldern.

mehr erfahren
Treckerdemo, ein Trecker schert aus - auf der Frontschaufel ein Schild: Wir denken in Generationen für unsere Kinder!
  • 10.01.2024

Interview mit Landwirt und Agrarblogger Bernhard Barkmann über die Demonstrationen der Bäuer:innen, die Gefahr von rechts und fehlende Zukunftsvisionen für den Sektor.

mehr erfahren
Björn Scherhorn klettert über ein Gatter im Laufstall mit Kühen
  • 30.07.2023

Landwirt Björn Scherhorn wollte schon aufgeben. Doch dann hat er neu angefangen. Seitdem geht es allen besser: den Kühen, dem Boden, der Umwelt und ihm und seiner Familie.

mehr erfahren
Protest Against Food in Fuel in Berlin
  • 28.02.2023

Die größten Agrarkonzerne der Welt haben seit 2020 mehr Milliardengewinne gemacht als es bräuchte, um die Grundbedürfnisse der Ärmsten der Welt zu decken.

mehr erfahren
Martin Kaiser vor einem Kalb im Stall
  • 18.01.2023

Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser spricht im Interview vor der Wir-haben-es-satt-Demo über die Bedeutung einer klimagerechten Agrarwende.

mehr erfahren
Cem Özdemir
  • 07.12.2022

Nach einem Jahr Landwirtschaftsministerium unter grüner Leitung ziehen wir Bilanz - hat die Agrarpolitik unter Cem Özdemir Fortschritte in punkto Tierwohl, Anbau, und Klimaschutz gemacht?

mehr erfahren