
Klage von Greenpeace gegen Klonpatent
- Hintergrund
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Greenpeace hat 2004 gegen das Patent des deutschen Forschers Oliver Brüstle auf die wirtschaftliche Nutzung von Zellen aus geklonten menschlichen Embryonen vor dem Bundespatentgericht in München Klage eingereicht. 2006 gab das Bundespatentgericht in München der Klage zu großen Teilen statt. Der Patentinhaber legte beim BGH Beschwerde gegen das Urteil ein.
Oliver Brüstle hat - etwa ein Jahr nach der Geburt des Klonschafs Dolly - ein Patent auf die Herstellung und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen am Deutschen Patentamt in München angemeldet. Nach dem Wortlaut des Patentes soll zur Gewinnung der begehrten Stammzellen das Verfahren eingesetzt werden, mit dem Dolly geklont wurde. Auf diese Weise werden künstlich menschliche Embryonen erzeugt, die dann als Rohstoff für die Herstellung der Stammzellen dienen können. Das Patent wurde 1999 erteilt - obwohl die europäischen und nationalen Gesetze ausdrücklich Patente auf die kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen verbieten. Auch die Herstellung solcher Zellen ist in Deutschland verboten.
Greenpeace engagiert sich seit Jahren gegen die Patentierung von Teilen des menschlichen Körpers, von Genen sowie von Pflanzen und Tieren. Greenpeace fordert die Einhaltung ethischer Grenzen im Patentrecht.