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Maisernte in Norddeutschland. Mit Erntemaschinen und Maishäcksler werden die Maispflanzen geschnitten, verarbeitet und auf Lastwagen geladen.
Fred Dott/Greenpeace

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Der EU-Umweltrat hat heute dem Vorschlag der griechischen EU-Ratspräsidentschaft zugestimmt, der es Ländern erlaubt, Gen-Pflanzen auf heimischen Äckern zu verbieten. Der Vorschlag, der noch mit dem Europäischen Parlament abgestimmt werden muss, erlaubt zwar Verbote aus sozio-ökonomischen oder umweltpolitischen Gründen, es mangelt ihm aber an Rechtssicherheit: "Geradezu absurd ist die Rolle, die der Industrie zugestanden wird", kritisiert Dirk Zimmermann von Greenpeace. "Am Anfang eines möglichen nationalen Anbauverbotes steht die Bitte an die Gentechnik-Konzerne, ein Land aus der Anbauzulassung rauszunehmen."

Wenn das dem Konzern nicht genehm ist, bleibt noch, ein Verbot auszusprechen, das wiederum von der Industrie angefochten werden kann. Für einen Verbotsantrag müssen Gründe vorgelegt werden, ein einfaches "Nein" gilt nicht. Verbotsgründe können zum Beispiel Stadt- und Landplanung, sozioökonomische Auswirkungen des Anbaus oder landwirtschaftspolitische Ziele sein.

Meist jedoch stößt der Anbau von Gen-Pflanzen auf Ablehnung, weil die Risiken für die Umwelt nicht kalkulierbar sind. Es dürfte aber schwierig werden, diese Gründe anzuführen, da - so die Argumentation - diese Aspekte bereits bei der Zulassung von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) berücksichtigt worden sind. Die Risikoprüfung der EFSA allerdings wird nicht nur von Greenpeace als mangelhaft gesehen.

"Was ein Verbot rechtfertigt, ist sehr vage gehalten", sagt Zimmermann. "Es dürfte ein Leichtes für die Gentech-Konzerne sein, aussichtsreiche Klagen gegen Anbauverbote anzustrengen, die zu jahrelanger Rechtsunsicherheit führen werden."

Lasche Regeln erleichtern Anbau

Seit Jahren ringt die EU um den Umgang mit Gen-Pflanzen. So steht das Verfahren für die Zulassung von Gen-Pflanzen in der Kritik - auch beim EU-Parlament, vor allem wegen der unzureichenden Sicherheitsprüfung von Gen-Pflanzen durch die EFSA. Da eine Neuregelung nicht in Sicht ist, sollen die jetzt diskutierten Anbauverbotsregeln den Staaten zumindest ermöglichen, die zugelassenen Gewächse auf dem eigenen Territorium zu verbieten. Bislang ist es nur möglich, Gen-Pflanzen zu verbieten, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Risiken vorliegen, wie zum Beispiel die zuvor unbekannte Giftigkeit einer Pflanze für bestimmte Organismen.

Beim Gen-Mais 1507, der sich im Zulassungsverfahren befindet, würde das nicht funktionieren. Behauptet wird, dass alle wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Risikobewertung eingeflossen sind. Dass die Praxis eine andere Sprache spricht und Bauern mit massiven Problemen kämpfen, steht auf einem anderen Blatt. So gesehen ist ein neues Verbotsverfahren überfällig, der jetzige Vorstoß bietet allerdings nicht das, was notwendig wäre.

"Wir brauchen beides", so Zimmermann: "Eine Neuregelung des Zulassungsverfahrens, das eine Risikoprüfung beinhaltet, die den Namen auch verdient. Und eine Verbotsregelung, die den Ländern verlässlich die Möglichkeit gibt, den Anbau von Gen-Pflanzen auszuschließen. Leider hat Deutschland sich bislang nicht dafür eingesetzt, die Grundlage dafür zu schaffen. Obwohl die Mehrheit der Bevölkerung keine Gentechnik auf dem Acker will. Nun muss noch das EU-Parlament entscheiden - es sollte auf seine EU-Bürger hören. "

Mehr zum Thema erfahren Sie auch in den Blogbeiträgen von Dirk Zimmermann

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