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Fischmarkt in Japan
Greenpeace / Andrew MacColl

Von Thunfischen und Menschen

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Das Ziel der Welthandelsorganisation WTO ist es, Handelshemmnisse abzubauen und so den freien Welthandel zu garantieren. Doch kaum jemand weiß, dass die WTO mit ihrer Macht, nationales Recht und internationale Vereinbarungen auszuhebeln, eine Gefahr für die Erhaltung der Natur darstellt.

So blieb im Streitfall zwischen den USA und Mexiko um die Schonung von Delphinen beim Thunfischfang der Artenschutz auf der Strecke: Der WTO-Vorgänger GATT erklärte das Thunfisch-Importverbot für unzulässig, das die USA gegen einige Länder verhängt hatten. Diese verhinderten nicht, dass in den Taschennetzen der Thunfisch-Fänger weiterhin qualvoll Delphine verendeten. Zwar konnten die USA die Umsetzung des Urteils per Veto blockieren. Doch heute wäre das nicht mehr möglich; die WTO ist mächtiger geworden.

Dass der freie Handel blind ist für den Schutz von Umwelt und Verbrauchern, zeigt sich bei einem weiteren Streitfall. Viele der vom Aussterben bedrohten Meeresschildkröten gehen elend in engmaschigen Garnelennetzen zu Grunde. Netze mit Ausstiegshilfen für die Tiere wurden daher in den USA und in vielen Teilen der Welt eingeführt. Die USA verlangen Entsprechendes auch für importierte Garnelen. Gegen ein US-Importverbot für Garnelen aus Ländern, in denen diese Netze nicht eingesetzt werden, klagten Indien, Malaysia, Pakistan und Thailand vor der WTO. Die WTO gab dieser Klage im Herbst 1998 statt und forderte die USA auf, das Einfuhrverbot aufzuheben.

Der aktuelle Konflikt um hormonbehandeltes Rindfleisch ist wesentlich weitreichender: Er betrifft die Gesundheit von Millionen Verbrauchern in Europa. Seit Ende Juli 1999 gilt der von der WTO auferlegte Strafzoll, den die EU an die USA und Kanada dafür zahlen muss, dass die Nordamerikaner kein hormonbehandeltes Rindfleisch auf den europäischen Markt bringen dürfen. Die von der EU vermutete Gefährlichkeit bestreiten die Nordamerikaner. Dabei geht es nicht nur um die 227 Millionen Mark Strafzoll im Jahr.

Es geht vor allem darum, dass der EU der Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsrisiken wichtiger ist als die bedenkenlose Umsetzung der WTO-Regeln. Damit hält sie das bewährte Prinzip der Vorsorge aufrecht - eine Vorsorge, die die WTO bedroht. Verliert die EU den Hormonstreit, dann ist ein Dammbruch zu erwarten, der die Verbraucher und weitere Umweltmaßnahmen und -abkommen noch viel schwerer treffen wird.

So haben die USA schon mehrfach angemahnt, dass die EU ihre Kennzeichnungs-Vorgaben für genmanipulierte Lebensmittel zu lockern habe. Sie sehen darin Handelsbarrieren für ihre Agrarprodukte.

Ebenfalls missfällt Washington eine geplante EU-Verordnung über die Abfallentsorgung von elektrischen und elektronischen Produkten. Das vorgesehene Verbot für giftige und in der Umwelt sich anreichernde Stoffe sei mit den WTO-Regeln nicht vereinbar.

Zwar verteidigt die EU das Vorsorgeprinzip, doch es gibt keine Garantie für einen Erfolg. Die Auflösung des Verbraucher- und Umweltschutzes kann nur verhindert werden, wenn das Vorsorgeprinzip im internationalen Handelsrecht verankert wird. Es muss zudem Vorrang vor dem schrankenlosen Handel erhalten.

Der vorsorgende Umwelt- und Gesundheitsschutz setzt ein, wenn wir nicht genug über die Risiken eines Produkts wissen. Dieser Vorsorgegrundsatz ist seit den 70er Jahren eine der Säulen der deutschen Umweltpolitik. Er hat sich inzwischen in vielen internationalen Abkommen niedergeschlagen: in der Weltcharta für die Natur, die die UN-Generalversammlung 1982 beschlossen hat, wie auch im Vertrag zur Gründung der Europäischen Union von 1992. Er ist Bestandteil der Erklärung des Erdgipfels von Rio, der Konventionen zu Klima und Artenvielfalt und internationaler Vereinbarungen zum Schutz des Wassers und der Meere.

Erst Ende März haben EU und USA gemeinsam beim Umweltministertreffen der G 8 unterstrichen, dass entsprechend dem Vorsorgeprinzip das Fehlen wissenschaftlicher Gewissheit nicht zur Unterlassung von Umweltmaßnahmen führen darf. Der Vorsorgegrundsatz hat also längst seinen Weg ins Völkerrecht gefunden. Den Weg zur Umsetzung versperrt jedoch die WTO. Sie billigt höhere nationale Standards nur, wenn sie absolut notwendig sind und einer wissenschaftlichen Risikoanalyse standhalten. Was das in der Realität bedeutet, bestimmen die WTO-Handelsexperten. Beide Regeln widersprechen einem vorsorgenden Ansatz.

Ende November 1999 beginnt eine neue WTO- Verhandlungsrunde, um den Welthandel weiter zu liberalisieren. Dann muss es gelingen, das Vorsorgeprinzip im internationalen Handelsrecht zu verankern. Gleichzeitig wird die EU ihren abschließenden Bericht zum Hormonfleischfall vorlegen. Diesem kommt deshalb auch eine grundsätzliche Bedeutung zu: Verliert die EU den Hormonstreit, so wird es schwierig werden, das dringend benötigte Vorsorgeprinzip ins Handelsrecht einzubinden. Es geht hier also nicht nur um die Gefährlichkeit von Wachstumshormonen für den Menschen. Es geht darum, ob zukünftig im internationalen Handelsrecht ein vorsorgender Umwelt- und Verbraucherschutz Platz finden wird. Dieser Schutz sollte der EU die Strafzölle wert sein.

Copyright © Frankfurter Rundschau 1999

Erscheinungsdatum 31.08.1999

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