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Aktivist:innen pflanzen eine ca. acht Meter hohe Stieleiche an das Ausbauende der umstrittenen A49 in Hessen.  Auf einem Banner steht "Wald statt Asphalt"
© Bernd Lauter / Greenpeace

Ist Klimaprotest kriminell?

Zur Debatte um die Kriminalisierung von Klimaprotesten

Gemeinsame Erklärung der Umweltverbände BUND, Campact, DNR, Germanwatch, Greenpeace, Nabu und WWF zur aktuellen Debatte über Formen von Klimaprotest.

Während in Ägypten auf der COP27 die Weltgemeinschaft über Wege aus der Klimakrise verhandelt, ist die Situation in Deutschland absurd: Statt über realen Klimaschutz zu diskutieren, wird öffentlich eine aggressive Debatte über verschiedene Formen von Klimaprotesten geführt. Ihren Anfang nahm sie in der hitzigen Debatte über Aktionen der “Letzten Generation”, angetrieben wird sie von Politiker*innen der Union, FDP und AfD. Sie gipfelt nun in der Präventivhaft für eine 18-Jährige in Bayern und der Forderung der Union, Sitzblockaden mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen. 

Vor wenigen Jahren hieß die Union Straßenblockaden von Landwirten noch gut. Jetzt hingegen will sie für die Straßenblockaden von Klimaaktivist*innen Sondergesetze und Präventivhaft schaffen. Hier sind die Grenzen der Verhältnismäßigkeit deutlich überschritten. Als Umweltverbände stellen wir uns gegen die Versuche, das Eintreten gegen die Klimakrise und legitime Protestformen wie gewaltfreien zivilen Ungehorsam pauschal zu kriminalisieren. 

Es ist an der Zeit, über wirksamen Klimaschutz zu diskutieren, statt besorgte Bürger*innen zu diffamieren. Wir brauchen sofort umfassende Veränderungen, um die Klimakrise zu bremsen. Das ist die Konsequenz aus den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die unser Land mit dem Pariser Klimaabkommen und seinem 1,5-Grad-Ziel eingegangen ist. Der UN-Generalsekretär hat es in Worte gefasst: Die Radikalen sind nicht die Protestierenden. Es sind jene, die den Verpflichtungen zum Klimaschutz nicht nachkommen. 

Das sind vor allem jene politischen Entscheidungsträger*innen, die jetzt verbal über Klimaaktivist*innen herfallen, nachdem sie jahrzehntelang kurzfristige Profitinteressen von Konzernen und politische Bequemlichkeit über wirksamen Klimaschutz stellten. Teile der Bundesregierung setzen dieses Verhalten fort. Sie brechen geltendes Recht, indem sie sich weigern, die Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz umzusetzen.

Karsten Smid in Lützerath, 8.1.23
"Wir sind schockiert über die Polizeigewalt, die wir in Lützerath beobachtet und erlebt haben und verurteilen diese aufs Schärfste. Unsere Solidarität gilt den mutigen Klimaschützer:innen, die für Klimagerechtigkeit und das 1,5 Grad Limit kämpfen."

Karsten Smid

Klima-Experte von Greenpeace zu den Gewaltszenen rund um die Räumung von Lützerath, Januar 2023

Karsten Smid in Lützerath, 8.1.23
Zitat
"Wir sind schockiert über die Polizeigewalt, die wir in Lützerath beobachtet und erlebt haben und verurteilen diese aufs Schärfste. Unsere Solidarität gilt den mutigen Klimaschützer:innen, die für Klimagerechtigkeit und das 1,5 Grad Limit kämpfen."
Zitatinhaber, Vorname Nachname
Karsten Smid
Position des Zitatinhabers
Klima-Experte von Greenpeace zu den Gewaltszenen rund um die Räumung von Lützerath, Januar 2023

Angesichts der Dimension der Klimakrise sind die Sorgen und Proteste insbesondere vieler junger Menschen nachvollziehbar. Es ist verständlich, dass Menschen zu zivilem Ungehorsam greifen, um so ihre heutigen und künftigen Freiheitsrechte zu verteidigen. Ziviler Ungehorsam gehört zur Demokratie und ist oft ein Treiber für progressive, gesellschaftliche Fortentwicklung gewesen: Das Ende von Kolonialismus, Apartheid und rassistischen Gesetzen, das Frauenwahlrecht und der Atomausstieg - all diese gesellschaftlichen Veränderungen sind ohne Aktionen zivilen Ungehorsams kaum denkbar. Diese Aktionen waren immer unbequem und müssen es auch sein.

Klar ist, dass ziviler Ungehorsam gewissen Regeln und Normen folgen muss: Von ihm dürfen weder Gewalt noch Sachbeschädigungen ausgehen und er muss alles für die Sicherheit von Beteiligten wie Unbeteiligten tun. Aktivist*innen müssen mit offenem Gesicht für die Aktionen einstehen. Und mit ihm muss eine grundsätzliche Anerkennung der Verfasstheit demokratischer Entscheidungswege und aller rechtlichen Konsequenzen einhergehen.

Gleichzeitig sollte ziviler Ungehorsam, der wirkmächtig sein will, auch vermittelbar und um das Erlangen gesellschaftlicher Mehrheiten bemüht sein. Hier besteht bei einigen Aktionsformen Grund zur Debatte mit den Aktivist*innen. Diese darf aber nicht mit Schaum vorm Mund und mit Drohungen von Gefängnisstrafen, sondern muss in Achtung der Dringlichkeit der Klimakrise geführt werden. Die Klimabewegung hat es in den letzten Jahren geschafft, den politischen und öffentlichen Diskurs zu verändern. Hieran wollen wir anknüpfen, um Mehrheiten für Klimaschutz in der Konsequenz zu gewinnen, wie sie mittlerweile nötig ist. Dies wird viel gesellschaftlichen Zusammenhalt brauchen. Politik, Medien und Zivilgesellschaft sollten ihre Kraft sammeln, statt mit Polarisierung zu spalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Beschluss vom April 2021 festgestellt, dass die Lasten des Klimaschutzes nicht auf künftige Generationen verschoben werden dürfen. Erst vorletzte Woche hat der Expertenrat für Klimafragen der Regierung bestätigt, dass die Ampel mit ihren bisherigen Beschlüssen die Klimaziele für 2030 deutlich verfehlen wird. Die Bundesregierung muss diesen Rechtsbruch beenden und jetzt ein Paris-kompatibles Klima-Sofortprogramm vorlegen, das unser Land endlich auf den 1,5-Grad-Pfad bringt. Dies wäre eine adäquate Antwort auf die Proteste der Klimabewegung.

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