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Altreifen
simonfilm / Greenpeace

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Ja - es stimmt, die WTO-Richter haben festgestellt, dass Brasilien diskriminiert hat. Brasilien hatte die Einfuhr von runderneuerten Reifen aus der EU unterbunden, gleichzeitig aber die Einfuhr von Altreifen zum Zwecke der Runderneuerung im Lande nicht verhindert. Und damit hat Brasilien gegen eines der fundamentalen WTO-Prinzipien, das der Nichtdiskriminierung, verstoßen. Denn die in Brasilien ansässigen Betriebe, die aus importierten Altreifen runderneuerte herstellen, sind gegenüber den europäischen Exporteuren von runderneuerten Reifen eindeutig bevorzugt.

Dennoch - so die WTO-Richter - darf Brasilien sein Einfuhrverbot aufrecht erhalten, wenn es für dessen konsequente Umsetzung sorgt und die Lücken schließt, die bisher die Einfuhr von Altreifen ermöglichten. Auf bisheriger Rechtsgrundlage hatten die brasilianischen Runderneuer die Einfuhr von Altreifen gerichtlich durchgesetzt.

Brasilien begründet sein Einfuhrverbot mit Gefährdungen für die Umwelt und die Gesundheit. Das Land sei nicht in der Lage, allein mit der Menge der Altreifen, die aus lokaler Produktion stammen, umweltgerecht umzugehen. Die Einfuhr weiterer Reifen würde das Problem nur verschärfen, da runderneuerte Reifen im Verhältnis zu neuen Reifen eine kürzere Lebensspanne haben. Die überall im Lande wachsenden Berge an Altreifen böten Mosquitos ideale Brutstätten, würden damit die Verbreitung von Krankheiten wie Malaria, Gelb- und Dengue-Fieber begünstigen und Menschen und Tiere schädigen. Dieser Argumentation folgten die WTO-Richter.

Damit hat die EU einen Pyrrhussieg errungen und bleibt in Zukunft wohl nicht nur auf den runderneuerten Reifen sitzen, sondern auch auf den Altreifen, die sie bisher noch nach Brasilien exportiert. Davon fallen in der EU jährlich rund 300 Millionen Stück an. Seit 2006 dürfen sie nicht mehr einfach deponiert werden. Zugleich wurden die Emissionsgrenzwerte für die Verbrennung verschärft. Alternative Nutzungsformen zur Runderneuerung wie Schreddern und Verwendung des Recyclates oder Verbrennen in Zementöfen sind aufgrund der enthaltenen Schadstoffe nicht unproblematisch.

Gewinner als Verlierer, Altreifen gegen runderneuerte Reifen, nationale Verbote und dagegen sprechende Gerichtsurteile - die wenigen Stichworte zeigen, dass dieser Streitfall sehr komplex ist. Das jetzt in erster Instanz getroffene Urteil der WTO-Streitrichter birgt jedoch genug Zündstoff auch für die zukünftige umweltrelevante WTO-Streitfälle, so dass sich ein genauerer Blick auf diesen Streitfall lohnt. Denn die drei für diesen WTO-Streitfall zuständigen Richter haben ein Urteil gesprochen, dass durchaus im Sinne des Umweltschutzes interpretiert werden kann. Andere WTO-Streitrichter sind an dieses Urteil nicht gebunden, können jedoch die Argumentation aus diesem Fall übernehmen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil keine Eintagsfliege bleibt.

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