Jetzt spenden
Eclipse Viewing in Washington D.C.
© Tim Aubry / Greenpeace

Regierungskoalition will Informationsfreiheitsgesetz abschaffen

Massiver Schlag gegen Transparenz und Beteiligungsrechte

Label
Einmalig
Label
Monatlich
Standardintervall
Monatlich
Position Spendenbar am unteren Rand
Aus

Im Windschatten ihres Reformpakets holt die Bundesregierung zum großen Schlag gegen die Transparenz aus: Das heute veröffentliche Papier des Koalitionsausschusses enthält unter dem Punkt 32 auch die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. 

Dieser Kahlschlag bei einem wichtigen Bürgerrecht ist zumindest das Ergebnis, wenn die heute veröffentlichten Änderungspläne umgesetzt werden. Strategisch geht die Regierung dabei geschickt vor: Während sich die öffentliche Debatte auf sozialpolitische Punkte wie die Beschäftigtenrechte oder die Abschaffung der elektronischen Krankschreibung konzentriert, werden im gleichen Zuge demokratische Rechte abgeschafft. 

Das Informationsfreiheitsgesetz garantiert seit zwanzig Jahren jeder Person einen Anspruch auf Informationen, die bei Regierung und Verwaltung vorliegen. Dieses Transparenzgesetz wird vor allem von zivilgesellschaftlichen Organisationen und engagierten Bürger:innen genutzt, um zu erfahren, was die Behörden planen. Denn erst wenn man weiß, welche Vorhaben es gibt, z.B. bei einem großen Bauprojekt, können sich Bürger:innen sinnvoll beteiligen oder Organisationen wie Greenpeace kritische Stellungnahmen dazu erarbeiten. Auch im investigativen Journalismus spielt das Recht auf Akteneinsicht eine wichtige Rolle. 

Und genau damit soll nun nach dem Willen der Bundesregierung Schluss sein. Denn der Koalitionsausschuss hat sich u.a. auf folgendes Ziel geeinigt: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.“ Damit könnten Organisationen wie Greenpeace oder die Deutsche Umwelthilfe aber auch Correctiv und FragDenStaat keine IFG-Anträge mehr stellen, sondern nur noch Bürger:innen. Allerdings fehlt es denen häufig an der Möglichkeit, bei Konflikten mit der Behörde die Anträge auch vor Gericht durchzufechten. Viele wichtige Grundsatzurteile sind deshalb von zivilgesellschaftlichen Gruppen erstritten worden, was in Zukunft dann nicht mehr möglich wäre. 

Außerdem ist es gerade ein grundlegendes Merkmal der Informationsfreiheit, dass niemand den Antrag begründen muss, dass also der Nachweis eines „berechtigten Interesse“ gerade nicht erbracht werden muss. Die Hürde eines „berechtigten Interesses“ ermöglicht es den Behörden, unliebsame Fragen abzuschmettern. 

Die Bundesregierung will auch prüfen, ob der Kreis der Personen, die in Zukunft das IFG nutzen können, auf „in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ beschränkt werden kann. Damit würde mit jedem Antrag eine Staatsbürgerschaftsprüfung einhergehen. Abgesehen von dem diskriminierenden Aspekt ist schwer vermittelbar, wie dies mit dem gleichzeitig verkündeten Ziel des „Bürokratieabbaus“ Hand in Hand gehen soll. Eine solche nationalistische Wende beim Informationsrecht gibt es nicht mal in den USA unter Donald Trump: Dort kann sich weiterhin jede Person auf den Freedom of Information Act berufen – egal, welcher Nationalität und ob in den USA lebend oder etwa in Deutschland. 

Weitere Einschränkungen betreffen die Schwärzung von Namen der Behördenmitarbeitenden in den Dokumenten. Damit wäre in vielen Fällen nicht mehr nachvollziehbar, wer die Verantwortung für Entscheidungen trägt. Zudem lässt auch das jetzige IFG schon weitgehende Schwärzungen aufgrund von Datenschutz zu. Nur die Namen von leitenden Mitarbeitenden der Behörden und Ämter müssen bisher zugänglich gemacht werden. Selbst dieses Minimum an Transparenz würde in Zukunft entfallen. 

Ähnlich wie beim IFG des Landes Berlin will die Bundesregierung nun auch beim Bundes-IFG pauschale Ausnahmen zum Schutz der kritischen Infrastruktur und im Bereich der Forschung vorsehen. Dabei lässt auch das jetzige Gesetz schon das Zurückhalten sensibler Informationen ausdrücklich zu. Mit der neuen Regelung würde daher nichts an Sicherheit gewonnen, aber viel an demokratischer Transparenz verloren gehen. Die Bundesregierung nutzt hier die Sorge um eine äußere Bedrohungslage, um mit einem vorgeschobenen Argument unliebsame demokratische Rechte wieder loszuwerden. 

Letztlich sorgt dann der Plan, zukünftig kostendeckende Gebühren für IFG-Anfragen zu erheben, anstelle des jetzigen Gebührendeckels bei 500 Euro, für eine abschreckende Wirkung: Mit der Gebührenkeule können unliebsame Fragesteller:innen auf Distanz gehalten werden. Gerade komplexere Recherchen könnten Kosten von mehreren Tausend Euro verursachen. Wird die Antragsberechtigung dann noch auf Privatpersonen beschränkt und zivilgesellschaftliche Organisation, die die Kosten leichter schultern können, bleiben in Zukunft außen vor, hat die Bundesregierung ihr offensichtliches Ziel erreicht: Das IFG wäre damit kein Instrument mehr, um Regierungshandeln und Planungen der Verwaltung wirkungsvoll zu kontrollieren. 

Insgesamt bezweckt das Papier des Koalitionsausschusses keine „Reform“ des IFG, wie behauptet, sondern das Ende dieses Gesetzes. Es liefe zukünfig ins Leere, würden die Pläne umgesetzt. Ausgerechnet in Zeiten, in denen viele Menschen mit den demokratischen Institutionen hadern, versucht die Bundesregierung, zentrale demokratische Rechte zu beschneiden. Vertrauen schafft man aber nicht durch Abschottung und Geheimhaltung, sondern nur durch Transparenz.

Mehr zum Thema

3 Mitarbeiter:innen des Investigativteams über einen Tisch gebeugt
© Maria Feck / Greenpeace

Wie Greenpeace recherchiert

Hintergrund

Die Umwelt-Ermittler: Wie Greenpeace recherchiert. Ein Artikel für Netzwerk Recherche von Manfred Redelfs

Wie Greenpeace Recherchiert (PDF) über Wie Greenpeace recherchiert
Protest at Uniper Headquarters in Düsseldorf
© Annette Etges / Greenpeace

Uniper muss Auskunft geben

Recherche

Das Energieunternehmen Uniper fällt unter die Transparenzpflichten des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und muss Greenpeace eine ganze Reihe von bisher internen Informationen übermitteln.

mehr erfahren über Uniper muss Auskunft geben