Greenpeace klagt gegen EU-Taxonomie
- Ein Artikel von Michelle Bayona
- Überblick
Die EU-Kommission hat entschieden, Investitionen in Gas- und Atomenergie mit einem grünen Label zu versehen. Ein Rechtsbruch, den Greenpeace nicht hinnehmen wird. Deshalb haben sowohl acht Greenpeace-Länderbüros als auch das Land Österreich Klage eingereicht.
Der Vorschlag, fossiles Gas und riskante Atomkraft grün zu labeln, stammt direkt aus der Feder der EU-Kommission. Die sogenannte EU-Taxonomie sollte Anleger:innen eine klare Einordnung nachhaltiger Finanzprodukte ermöglichen und damit die Geldströme in zukunftsfähige, klimafreundliche Sektoren lenken. Doch statt wie vorgesehen die europäischen Klimaziele zu unterstützen, verkommt die Taxonomie zu einem Greenwashing-Instrument für die Gas- und Atomindustrie.
Die erste Anhörung zur Klage Österreichs gegen die EU-Kommission ist beendet
Am 21. und 22. Oktober 2024 fand die erste Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof zur Klage Österreichs gegen die Einstufung von Erdgas und Atomkraft als „grüne“ Energieträger durch die Europäische Union statt. Die Greenpeace-Klage ist bis zum Ausgang des Verfahrens mit Österreich ausgesetzt. Danach entscheidet der Gerichtshof über eine Wiederaufnahme. Dr. Roda Verheyen, die Greenpeace als Rechtsanwältin für die Klage vertritt, hat die Verhandlung vor Ort verfolgt.
Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen: Fazit nach der Anhörung
5 Gründe warum Atomkraft und Erdgas keine “grünen” Energieträger sind
Der neue Report “Greenwashing in der EU-Taxonomie - Investitionen in Erdgas und Atomkraft sind keine grüne Geldanlage” von Greenpeace räumt mit dem Mythos auf, Atomkraft und Erdgas könnten als Übergangslösung für die Energiewende eingesetzt werden. Wir nennen fünf Punkte, warum Atom und Erdgas dem Klima schaden.
1. Atomkraft hat einen höheren CO2-Ausstoß als Erneuerbare
Die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet, stoßen Atomkraftwerke mehr als 4-mal so viele Emissionen aus wie Onshore-Windparks und mehr als doppelt so viele Emissionen wie Solarkraftwerke.
2. Der Bau von Atomkraftwerken dauert viel zu lang
Von der Planung bis zur Inbetriebnahme von Atomkraftwerken vergehen 10 bis 19 Jahre. Während dieser Phase werden die mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerke weiterlaufen. Denn das Kapital, das notwendig gewesen wäre, um sie durch erneuerbare Energien zu ersetzen, ist in den zeitaufwändigen und teuren Bau von Atomkraftwerken geflossen.
3. Neue Gaskraftwerke müssten viel zu lang laufen
Neu errichtete oder generalüberholte Gaskraftwerke haben Laufzeiten von bis zu 35 Jahren. Das bedeutet, dass diese Gaskraftwerke weit über 2050 hinaus betrieben werden und Emissionen generieren, obwohl sich die EU zu Klimaneutralität in 2050 verpflichtet hat.
4. Atomkraft ist nicht flexibel einsetzbar und nicht kompatibel mit Erneuerbaren
Das vollständige An- und Abfahren eines Atomreaktors dauert mehrere Tage, erhöht den Verschleiß und verkürzt die Lebensdauer. Daher sind Schnellabschaltungen von 100 auf 0 Prozent über die gesamte Lebensdauer eines Atomreaktors nur 400 Mal zulässig. Bei einem Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent im Strommix wäre dies 100 Mal pro Jahr notwendig. Das Atomkraftwerk hätte also gerade mal eine Laufzeit von 4 Jahren, was nicht wirtschaftlich ist.
5. Erdgas hat keine Speicherfunktion
Gasturbinen können anders als Atomreaktoren schnell an- und heruntergefahren werden, daher erhöhen sie zumindest teilweise die Flexibilität des Energiesystems. Dabei stehen sie im direkten Wettbewerb zu Speichertechnologien, verbrauchsseitigem Lastmanagement etc. Ein weiterer Nachteil der Gaskraftwerke besteht darin, dass sie keine Energie aufnehmen und speichern können, wenn die Stromerzeugung aus Erneuerbaren den Stromverbrauch übersteigt.
Greenwashing in der EU-Taxonomie
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HerunterladenEin Jahr Taxonomie-Klage
Vor einem Jahr hat Greenpeace die Entscheidung der EU Kommission angefochten, Gas und Atomkraft als “grün” zu bezeichnen. Das bewegt Jugendliche quer durch Europa - denn es geht um ihre Zukunft.
Hintergrund zur Greenpeace-Klage gegen die Aufnahme von Erdgas und Atomkraft in die EU-Taxonomie
Die Idee hinter der Taxonomie
Um das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten, will die EU bis 2030 ihre Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent reduzieren und bis 2050 Klimaneutralität erreichen. Dafür hat die EU-Kommission den europäischen „Green Deal“ aufgelegt - eine Art grünes Wirtschaftsprogramm, mit dem die Transformation gelingen soll. Ein zentraler Akteur ist dabei die Finanzbranche, die mit ihren Milliarden-Investitionen die Wirtschaft von morgen entscheidend prägt. Um Europa klimaneutral zu machen, werden laut Schätzungen der EU-Kommission jährlich rund 350 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen nötig sein. Hier kommt die EU-Taxonomie ins Spiel: Sie soll die nötigen Gelder mobilisieren, indem sie Wirtschaftsaktivitäten, die einen großen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, offiziell als “nachhaltig” klassifiziert.
Ein solches grünes EU-Label kommt eigentlich zur richtigen Zeit: Immer mehr Menschen interessieren sich für grüne Anlagemöglichkeiten. Fonds und andere Anlagemöglichkeiten schießen wie Pilze aus dem Boden, die sich selbst Etikettierungen wie „nachhaltig“, „grün“, „ökologisch“ oder „impact investment“ geben. Das Problem ist: Keiner dieser Begriffe ist geschützt oder genau definiert. Zu unterscheiden, ob ein Investment grün ist oder nur grün scheint, ist bislang schier unmöglich. Doch in der praktischen Umsetzung hat sich die ursprünglich gute Idee einer EU-Taxonomie mittlerweile zu einem handfesten Ärgernis entwickelt. Die EU-Kommission betreibt mit der Aufnahme von fossilem Gas und riskanter Atomenergie in die EU-Taxonomie nicht nur Verbrauchertäuschung und bremst die europäische Energiewende aus. Sie verstößt mit dem Delegierten Rechtsakt zu Gas und Atom auch gegen Unionsrecht und das Pariser Klimaschutzabkommen.
Greenpeace verklagt die EU-Kommission im April 2023
Atom und Gas gehören nicht in die EU-Taxonomie! Deswegen hat Greenpeace Deutschland am Dienstag, den 18. April 2023, gemeinsam mit sieben weiteren Länderbüros beim Gerichtshof der Europäischen Union, genauer gesagt bei dem sogenannten "Gericht" (EuG), in Luxemburg Klage eingereicht.
Greenpeace fordert, dass klimaschädliche Gaskraftwerke und riskante Atommeiler nicht als nachhaltig deklariert werden dürfen. Der Delegierte Rechtsakt, der speziell die Berücksichtigung von Gas- und Atomkraftwerken in der EU-Taxonomie regelt (“Delegated Regulation 2022/1214”), muss annuliert werden. Er ist bereits seit Anfang 2023 in Kraft.
Unterstützt wird Greenpeace bei der Klage unter anderem von einem Team um Dr. Roda Verheyen, Deutschlands prominentester Umweltrechtlerin. Verheyen hat bereits die Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen hat und vertritt Greenpeace auch bei der laufenden Klage gegen den Autohersteller VW.
Die Aufnahme von Atom und Erdgas widerspricht Taxonomie-Kriterien
Sowohl Atomkraft als auch Gas wurden von der EU-Kommission in der Taxonomie als sogenannte „transitional activity“ definiert, also als eine Art Übergangstechnologie. Diese, so die Argumentation, sei nötig, um das erste Umweltziel - die Bekämpfung der Klimakrise - zu erreichen. Dabei müssen Übergangstechnologien in der Taxonomie eigentlich besondere Bedingungen erfüllen, damit sie zukunftsfähigen und nachhaltigen Technologien nicht im Weg stehen. Ein zentrales Element ist zudem das “Do No Significant Harm”-Kriterium, kurz DNSH. Mit dieser Regel wird der Anspruch gesetzt, dass von einer taxonomie-konformen Technologie keine bedeutende Gefahr für die Umwelt und Menschen ausgehen darf.
Die Einstufung von Gas und Atom als Brückentechnologie im Rahmen der Taxonomie ist aus Greenpeace-Sicht jedoch fatal. Das belegen unter anderem zwei Expertisen, die Greenpeace in Auftrag gegeben hat.
- Erdgas verursacht extrem klimaschädliche Methan- und CO2-Emissionen. Erdgaskraftwerke sind (unter Einbeziehung der Methanemissionen im Lebenszyklus) ebenso klimaschädlich wie Kohle. Die in der Taxonomie definierten Grenzwerte sind deutlich zu hoch. Zudem zeigen die renommierten Energiemarkt-Expert:innen von “Aurora Energy Research” in ihrem Gutachten, dass die Einbeziehung von Gas in die Taxonomie absolut zu mehr Ausbau von Gas und damit zu mehr CO2-Emissionen führen wird. Weitere Investitionen in Gas führen damit zu einem sogenannten “Lock-in”-Effekt, sprich: Europa wird langfristig an den klimaschädlichen Energieträger Gas gebunden und der Ausbau der erneuerbaren Energien wird auf Jahre gebremst. Klimaschädliches Erdgas kann daher nicht als Brückentechnologie gelten und Investitionen in fossile Gaskraftwerke dürfen kein grünes Label bekommen.
- Der Ausbau der Atomenergie bremst die Energiewende und ist nicht kompatibel mit der Stärkung der erneuerbaren Energien, wie die bekannte Atom-Expertin und Physikerin Dr. Oda Becker in ihrem Gutachten für Greenpeace zeigt. Darüber hinaus birgt Atomkraft die Gefahr schwerer Unfälle und kann irreversible Schäden für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen verursachen. Es fallen große Mengen Atommüll an, dessen langfristige Lagerung ein weiterhin ungelöstes Problem darstellt. Atomkraft ist zudem nicht CO2-neutral und schadet auch im Normalbetrieb der Umwelt, beispielsweise durch die Erhitzung von Flüssen.
Chronik der Taxonomie-Klage
- 15. Juli 2022: Der ergänzende Delegierte Rechtsakt zur Einbeziehung von Gas und Atomkraft in die EU-Taxonomie wird im EU-Amtsblatt offiziell veröffentlicht. Gemäß der Aarhus-Verordnung hat Greenpeace acht Wochen Zeit, um Widerspruch in Form eines “Request for Internal Review” (“Antrag auf interne Überprüfung”) einzulegen.
- 8. September 2022: Der Greenpeace-Widerspruch, flankiert von zwei neuen Expertisen zu Gas und Atom (s.u.), geht fristgerecht bei der EU-Kommission in Brüssel ein mit der Aufforderung, den Delegierten Rechtsakt zu Gas und Atom zurückzunehmen. Dafür übermittelt Greenpeace den “Request for Internal Review”. Dieser richtet sich gegen die “Delegated Regulation 2022/1214” der EU Kommission zur Festlegung von Kriterien im Energiesektor, also den formalen Entschluss zur Einbeziehung von Gas und Atom in die Taxonomie. Das Argument der Greenpeace-Beschwerde: Der Delegierte Rechtsakt verstößt gegen Unionsrecht. Die EU-Kommission hat rund vier Monate Zeit, um den Antrag zu prüfen. Sie konnte die Prüffrist einmalig aus triftigen Gründen um weitere sechs Wochen verlängern.
- 9. Februar 2023: Die EU-Kommission lehnt den Greenpeace-Widerspruch ab.
- 18. April 2023: Greenpeace Deutschland verklagt die EU-Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Kommission (genauer gesagt: dem sogenannten "Gericht", EuG) in Luxemburg, gemeinsam mit Greenpeace Frankreich, Greenpeace Italien, Greenpeace Luxemburg, Greenpeace Belgien, Greenpeace Spanien, Greenpeace Mittel- und Osteuropa sowie der Greenpeace EU-Unit. Die Klage richtet sich gegen die Ablehnung des Widerspruchs. Das Verfahren wurde angenommen und liegt aktuell beim EuG. Währenddessen haben die EU-Kommission und Greenpeace die Gelegenheit, schriftliche Stellungnahmen auszutauschen.
- 17. Oktober 2023: Greenpeace reicht eine schriftliche Erwiderung auf die Argumentation der EU-Kommission ein. Es ist der letzte formale Schritt auf Greenpeace-Seite, bevor die Klage voraussichtlich 2024 vor dem EuG in Luxemburg verhandelt werden wird. Bis Ende November 2023 kann die EU-Kommission noch Stellung nehmen.
- Ausblick: Zunächst wird die Klage Österreichs, gemeinsam mit Luxemburg, verhandelt. Für diese könnten die mündlichen Verhandlungen vor dem EuG in Luxemburg 2024 beginnen. Wir werden diese sehr eng verfolgen.
Hinweis: Die Klageschrift sowie die schriftlichen Stellungnahmen unterliegen in diesem Fall der Vertraulichkeit des Gerichtsverfahrens, sodass Greenpeace diese Einreichung bisher nicht veröffentlichen darf. Das ist in der Regel erst nach Ende des Verfahrens möglich.
EU-Taxonomie request for internal review
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HerunterladenHäufig gestellte Fragen zur Taxonomie-Klage
Welche Kriterien stellt die EU-Taxonomie an grüne Investments?
Laut Delegiertem Rechtsakt werden der Bau neuer und der Weiterbetrieb bestehender Atom- und Gaskraftwerke ab 1. Januar 2023 unter bestimmten Bedingungen als Übergangstätigkeit eingestuft. Mit dieser Klassifizierung dürfen Investitionen in diese Aktivitäten das offizielle Label “grüne Investition” bzw. “wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz” tragen.
- Beim Bau neuer und Betrieb bestehender fossiler Gaskraftwerke dürfen die Emissionen maximal 100g CO2e (CO2-Äquivalente) pro Kilowattstunde über den gesamten Lebenszyklus betragen. Alternativ dürfen neue Gaskraftwerke (wenn bis Ende 2030 eine Baugenehmigung vorliegt) direkte Emissionen von maximal 270g CO2 pro Kilowattstunde bzw. 550kg CO2 im Durchschnitt über 20 Jahre verursachen. Direkte Emissionen umfassen nur die Emissionen während der Stromproduktion und schließen so einen Großteil der Methan-Emissionen im Lebenszyklus des Kraftwerks aus. Die (unrealistische) Anforderung ist dabei, dass solche Anlagen bis Ende 2035 vollständig auf erneuerbare oder CO2-arme Gase (wie „grüner“ Wasserstoff) umgestellt werden. Nach der technischen Expertengruppe der Kommission wäre für die Energieerzeugung insgesamt nur 100g CO2 pro Kilowattstunde über den gesamten Lebenszyklus akzeptabel, um die Klimaziele zu erreichen - und dieser Grenzwert muss bis 2050 schrittweise auf 0 Gramm CO2 sinken.
- Bei neuen Atomkraftwerken (Generation III+) gilt das für Baugenehmigungen bis 2045 und für Modernisierungen zwecks Laufzeitverlängerung bis 2040. Voraussetzung ist lediglich - neben der schlichten Einhaltung des geltenden EU-Rechts für die Sicherheit der Anlagen - dass es einen konkreten Plan für die Endlagerung ab spätestens 2050 gibt.
Die genauen Anforderungen sind im sogenannten Taxonomy-Kompass der EU-Kommission zu finden.
Vor welchem Gericht reicht Greenpeace die Taxonomie-Klage ein?
Der zuständige Gerichtshof ist der Gerichtshof der Europäischen Union (GHdEU) in Luxemburg. Dieser setzt sich zusammen aus dem “Gericht” (EuG, vormals: Gericht erster Instanz) und dem “Europäischen Gerichtshof” (EuGH). Für die Taxonomie-Klagen ist zunächst “das Gericht” (EuG) zuständig – und zwar sowohl für die Greenpeace Klage als auch für eine Klage Österreichs gegen den Delegierten Rechtsakt.
Es gibt allerdings einen formalen Unterschied: EU-Mitgliedsstaaten wie Österreich können sich mit ihrer Taxonomie-Klage direkt an das EuG wenden. Der Rechtsweg für NGOs wurde 2021 erstmals mit der Aarhus-Konvention (1367/2006) eröffnet: Sie können bei EU-Rechtsakten, die gegen das EU-Umweltrecht verstoßen, einen Antrag auf interne Überprüfung ("Request for internal review") stellen. Der Grundgedanke dahinter ist, die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Wenn sie mit den Ergebnissen der Überprüfung nicht zufrieden sind, können sie die Entscheidung der EU-Institution vor dem Gericht (EuG) anfechten. Der “Europäische Gerichtshof” (EuGH) wäre die Berufungsinstanz.
Wie stehen die Chancen für die Klage und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Wie lange der Prozess dauern wird, ist schwer vorherzusagen - wir rechnen mit mehreren Jahren. Dies ist eine der ersten Klagen dieser Art nach der neuen Aarhus-Verordnung und deswegen juristisches Neuland. Sollte Greenpeace gewinnen, bedeutet dies sicher einen Präzedenzfall für weitere Klagen dieser Art.
Gibt es weitere Taxonomie-Klagen in Europa?
Am Einreichungstag der Greenpeace-Klage hat auch ein Verbund europäischer Umweltverbände eine weitere Klage gegen die EU-Taxonomie eingereicht, allerdings mit Fokus auf fossiles Gas - die Greenpeace-Klage bezieht sich entsprechend unserer Expertise zu beiden Energieträgern sowohl auf Gas als auch auf Atomkraft. Die Republik Österreich hatte bereits im Oktober 2022 Klage gegen den Beschluss zu Atom und Gas eingereicht, Luxemburg wird diese Klage unterstützen. Die deutsche Bundesregierung hatte sich im Vorfeld lediglich gegen das Ökolabel für Atomkraft ausgesprochen, erwägt aber keine rechtlichen Schritte.
Wie kann ich die EU-Taxonomie-Klage unterstützen?
Unsere Erfahrung mit Klimaklagen ist: Wir müssen uns auf einen längeren Verlauf einstellen. Deshalb werden wir in bestimmten Phasen sicherlich um Unterstützung bitten, um den öffentlichen Druck aufrechtzuerhalten. Wir werden dann entsprechende Mitmachangebote veröffentlichen.
Über unsere Mitmach-Plattform Greenwire halten wir Sie auf dem Laufenden, wie Sie die Klage unterstützen können. Treten Sie dazu der Gruppe "Wirtschaft & Finanzen" bei.