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Braunkohletagebau in der Lausitz
Daniel Müller / Greenpeace

Gutachten zur Lausitz: LEAG muss Rückstellungen für Braunkohle-Renaturierung nachweisen

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Eine Pflicht ist eine Aufgabe, deren Erfüllung man sich nicht entziehen kann, so steht es im Wörterbuch. Sie hat damit zu tun, dass man eine auferlegte Verantwortung wahrnimmt. Und eine solche Pflicht haben die Bergämter in Brandenburg und Sachsen: nämlich die, von dem Braunkohlekonzern LEAG konkrete Sicherheitsleistungen für die Renaturierung der Braunkohletagebaue einzufordern. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der Anwältin Cornelia Ziehm im Auftrag von Greenpeace. 

Solche Sicherheitsleistungen können zum Beispiel Geld, Wertpapiere oder Hypotheken auf Grundstücke sein. Insgesamt geht es um geschätzte drei Milliarden Euro. So viel kostet es alleine in der Lausitz, die von Braunkohlebaggern zerwühlte Ödnis wieder in Wiesen, Seen und Wälder zu verwandeln. Aufzubringen hat die Summe das Unternehmen, das Gewinne mit der Braunkohleverstromung macht. Seit sich der schwedische Staatskonzern Vattenfall aus dem Verlustgeschäft Braunkohle herausgezogen hat, ist das das Betreiberkonstrukt LEAG des dubiosen tschechischen Konsortiums EPH.

LEAG: wahrscheinlich fehlen Milliarden

Eine Sicherheitsleistung oder Rückstellung ist auf jeden Fall „erforderlich“, so das Rechtsgutachten: Wegen der Höhe der Summe und der Tatsache, dass jeder Braunkohlekonzern erst dann für die Renaturierung zahlen muss, wenn er keine Gewinne mehr mit dem Tagebau erwirtschaftet. Die Pflicht, das Geld einzufordern, obliegt im Fall der LEAG den zuständigen Bergämtern sogar „in besonderer Weise“, da Zweifel daran bestehen, dass das Unternehmen überhaupt in der Lage ist, die erforderlichen Milliarden aufzubringen.

Zu diesem Ergebnis war eine Stellungnahme der Wirtschaftsprüfer Cordes + Partner gekommen. Diese untersuchten die Finanzbücher der LEAG und nannten die betriebsinternen Rückstellungen „tendenziell unterdotiert“, also wahrscheinlich nicht ausreichend.

Handlungspflicht der Bergaufsicht

Das Rechtsgutachten von Cornelia Ziehm folgert nun ganz klar: „Es besteht eine unmittelbare Handlungspflicht der Bergaufsicht, auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 BBergG Sicherheitsleistungen gegenüber LEAG/LE-B für sämtliche in deren Verantwortung stehende Braunkohlentagebaue im Lausitzer Revier zur Sicherstellung der Finanzierung aller aktuellen Betreiber- und aller Nachsorgepflichten anzuordnen.“

„Wir fordern die Landesämter auf, der Pflicht dringend nachzukommen und diese Sicherheiten von der LEAG einzufordern“, sagt Karsten Smid, Greenpeace-Experte für Energie. Denn wenn die sogenannte Vorsorgevereinbarung in Kraft tritt, die zwischen dem Land Sachsen und dem Bergbaukonzern LEAG für den sächsischen Tagebau Nochten beabsichtigt ist, gingen die Sicherheitsleistungen zu Lasten der Allgemeinheit: Weil sich die Auflagen an den wirtschaftlichen Interessen der LEAG orientieren statt am gesetzlich festgelegten Sicherungszweck, so das Rechtsgutachten.

Greenpeace kritisiert zudem, dass seit Monaten eine von den Landeregierungen Brandenburg und Sachsen gemeinsam in Auftrag gegebene Fachexpertise zurückgehalten wird. Diese soll die Sicherheit von Rückstellungen der Braunkohleunternehmen erörtern. „Jeder Kiesgrubenbesitzer, jeder Windanlagenbetreiber muss Sicherheiten erbringen“, so Karsten Smid. Denn klar ist doch: Für die Renaturierungen zerstörter Landschaften soll auf jeden Fall die LEAG zahlen – und nicht der Bürger.

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Rechtsgutachten Sicherheitsleistungen Lausitz

Rechtsgutachten Sicherheitsleistungen Lausitz

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