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Montage: Weintrauben werden mit Pestiziden besprüht.
Christoph Piecha/Greenpeace

Akut giftig: Trauben und Salat

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Insgesamt überschreiten zwei Prozent (12 Proben) die sogenannte Akute Referenzdosis (ARfD). Bei Tafeltrauben aus konventionellem Anbau liegen sogar neun Prozent (7 von 80 Proben) über diesem Alarm-Wert. Betroffen ist auch Kopfsalat.

Nach einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) von November 2005 ist die Überschreitung der ARfD ein konkretes Indiz für eine mögliche Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit. ... eine Überschreitung der ARfD (ist) aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht akzeptabel.

Der Verkauf derartig giftiger Ware ist schlicht kriminell und ein schwerer Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz, sagt Greenpeace-Chemieexperte Manfred Krautter. Isst ein zwölf Kilogramm schweres Kind nur zehn einzelne Beeren dieser stark belasteten Trauben, kann dies schon seine Gesundheit schädigen.

Greenpeace fordert von Unternehmen und Landesbehörden wirksame Kontrollen. Zudem müssen sie sofort Schutzmaßnahmen ergreifen und den Verkauf der gefährlichen Lebensmittel unterbinden. Verbraucher sollten unbedingt auf rückstandsarme Ware achten. Die beste Wahl sind Bio-Lebensmittel, die in der Regel nicht belastet sind, erklärt Krautter.

Verantwortlich: das Seehofer-Ministerium

Die Bundesbehörden verschärfen das Problem durch Schlamperei: Eine Überschreitung der ARfD-Werte bedeutet nicht, dass der Wert automatisch über der in Deutschland geltenden Pestizid-Höchstmenge liegt. Das kommt dadurch zustande, dass das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) diese Höchstmengen offenbar fehlerhaft festgelegt hat. Der Greenpeace-Bericht zur aktuellen Untersuchung führt insgesamt 60 solcher unsicheren Höchstmengen auf.

Sowohl das BfR als auch das BVL arbeiten ein und demselben Ministerium zu: dem Bundesverbraucherministerium. Dort scheinen dieses unterschiedlichen Standards bislang kein Grund zur Korrektur zu sein. Minister Horst Seehofer muss seine Behörden anweisen, die Höchstmengen von Agrargiften sofort zu senken und gefährliche Spritzmittel verbieten, fordert Krautter.

Die Ergebnisse im Einzelnen

Die Akute Referenzdosis (ARfD) wird vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt. Sie beschreibt die Menge einer Substanz, die mit einer Mahlzeit oder innerhalb eines Tages aufgenommen werden kann, ohne ein gesundheitliches Risiko für den Konsumenten darzustellen. Bereits bei einmaliger Überschreitung dieses Grenzwertes besteht die Gefahr von Gesundheitsschäden.

Bei einem Kind ist diese Menge natürlich geringer als bei einem Erwachsenen. Die in der unten stehenden Tabelle berücksichtigten ARfD-Grenzwerte gelten für ein 12 bis 16,15 Kilogramm schweres Kind. Besonders besorgniserregend: Trotz akuter Gesundheitsgefährdung wurde die gesetzliche Höchstmenge nur in einem Fall überschritten!

Die Proben mit ARfD-Überschreitung

 

Lebensmittel

Probennahme

Supermarkt

Pestizid in mg/kgARfD-Aus- schöpfungÜberschreitung der zulässigen Höchstmenge

Pfirsiche / Spanien

04.10.2006

Kaufhof / Berlin

Fenthion 0,31

184 %

Nein

Tafeltrauben / Italien

04.10.2006

Kaufhof / Berlin

Procymidon 0,54

101 %

Nein

Tafeltrauben / Türkei

05.10.2006

Nahkauf / Berlin

Captan 2,9

190 %

Nein

Tomaten / Spanien

17.10.2006

REWE / Köln

Endosulfan 0,42

129 %

Nein

Tafeltrauben / Spanien

17.10.2006

Aldi / Köln

Procymidon 0,85

150 %

Nein

Tafeltrauben / Griechenland

24.10.2006

REWE / München

Captan 1,98

130 %

Nein

Kopfsalat / Deutschland

31.10.2006

Edeka / Dortmund

lambda- Cyhalothrin 0,6

129 %

Nein

Tafeltrauben / Italien

08.11.2006

Edeka / Bad Vilbel

Procymidon 1,36

254 %

Nein

Paprika / Spanien

14.11.2006

Karstadt / Dresden

Endosulfan 0,58

244 %

Nein

Kopfsalat / Österreich

20.10.2006

Billa / Wien

Procymidon 2,4

111 %

Nein

Tafeltrauben / Türkei

25.10.2006

Billa / Wien

Procymidon 1,2

225 %

Nein

Tafeltrauben / Türkei

04.11.2006

Billa / Wien

Carbendazim 0,796

261 %

Ja

(Autorin: Maren Borgerding)

Datum

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