EU will Gentechnik deregulieren
- mitwirkende Expert:innen Anne Hamester
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Die EU plant, Pflanzen aus Verfahren der Neuen Gentechnik massiv zu deregulieren. Risikoprüfung, Kennzeichnungspflicht und Patentverbot sollen nach dem Willen der EU-Kommission weitestgehend wegfallen. Das würde die gentechnikfreie Landwirtschaft, die Transparenz und das Vorsorgeprinzip gefährden. Ein breites Verbändebündnis sieht das als Freifahrtschein für die Neue Gentechnik und fordert die Politik auf, das zu verhindern.
Verbraucher:innen wollen wissen, was auf ihrem Teller landet. Nach derzeit geltendem europäischem Recht müssen Produkte, die gentechnisch veränderte Zutaten enthalten, als solche gekennzeichnet sein. Doch künftig sollen Saatgut, Kulturpflanzen und sogar Wildpflanzen – aber auch Lebensmittel aus Verfahren der Neuen Gentechnik nicht mehr den strengen EU-Vorschriften zur Gentechnik unterliegen. Die EU plant die Neue Gentechnik (NGT) mit üblicher Pflanzenzüchtung gleichsetzen. Dies würde die Wahlfreiheit bedrohen: Jeder Apfel, jedes Brot und jeder Kartoffelsack könnte potenziell Gentechnik enthalten, ohne dass es erkennbar wäre.
Gentechnik beim Namen nennen
Bei der Neuen Gentechnik handelt es sich um neue gentechnische Verfahren wie die „Genschere“ (Crispr/Cas9), bei denen Genabschnitte ausgeknipst oder vervielfältigt werden. Nach Plänen der EU sollen Pflanzen der Kategorie 1 der Neuen Gentechnik mit unter 20 gezielten Veränderungen im Erbgut keine gentechnische Veränderung im klassischen Sinne darstellen. Folglich sollen diese gentechnischen Eingriffe nicht mehr den Gentechnik-Vorschriften unterliegen. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied bereits 2018, dass auch diese Verfahren als Gentechnik gelten müssen.
EU-Parlament: Entscheidung im März
Überraschend hatten sich im Dezember 2025 Vertreter:innen von Kommission, Parlament und Rat nach jahrelangen Verhandlungen im sogenannten Trilog geeinigt und sich für die massive Deregulierung von Neuer Gentechnik ausgesprochen. Kurz danach kam es auch im ständigen Rat der Mitgliedsstaaten zur knappen Mehrheit. Deutschland enthielt sich und forderte Nachbesserung, vor allem hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht. Die Entscheidung steht und fällt mit dem EU-Parlament. Das Parlament hatte sich 2024 noch für eine Kennzeichnungspflicht und gegen Patente ausgesprochen. Im März wird eine Entscheidung erwartet.
Ein breites Bündnis von 45 Verbänden aus Zivilgesellschaft, Verbraucherschutz, Umweltschutz und Landwirtschaft stellt sich gegen die EU-Pläne. Sie fordern das EU-Parlament auf, dem Gesetzesvorschlag nicht zuzustimmen. Ohne eine Kennzeichnungspflicht, eine Risikoprüfung und ein Patentverbot ist die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung in Gefahr.
Neue Gentechnik: Resolution zur Grünen Woche
Anzahl Seiten: 6
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HerunterladenPatente und Profit: Die Interessen der Agrarindustrie
Für die Agrarindustrie ist die Frage entscheidend, was Gentechnik umfasst und wie sie gekennzeichnet werden muss – für sie geht es um Geld. Gen-manipuliertes Saatgut oder Kulturpflanzen, die als solche zugelassen und gekennzeichnet werden müssen, stellen für die Konzerne ein Markthemmnis dar, das es aus dem Weg zu räumen gilt. Besonderen Profit erhofft sich die Agrarindustrie von Patenten: Pflanzen, deren Erbmaterial gentechnisch verändert wurde, können sich Biotech-Konzerne wie Bayer und Corteva patentieren lassen. Denn die EU plant, für die Gen-Pflanzen der NGT1-Kategorie kein Patentverbot vorzusehen.
Bäuer:innen, die gentechnikfrei wirtschaften möchten, hätten zudem das Nachsehen, da sie nicht mehr durch Anbauregeln für Gen-Pflanzen geschützt wären. Denn bislang gelten Regeln wie bestimmte Abstandsgrenzen beim Anbau, um möglichst die Ausbreitung von Gen-Pflanzen auf andere gentechnikfreie Äcker zu verhindern.
“Damit Lebensmittel-, Saatgutproduzierende sowie Verbraucher:innen künftig noch die Wahl haben, gentechnikfreie Produkte konsumieren zu können, müssen auch Verfahren der Neuen Gentechnik unter die bestehenden Gentechnik-Vorschriften fallen."
Wo beginnt Gentechnik?
Die in der Verhandlung vor dem EuGH aufgeworfenen Fragen beschäftigten sich vor allem mit dem Verfahren Crispr/Cas9, das sehr zielgerichtete Eingriffe ins Erbgut ermöglicht. Befürwortende dieser Methode erklären, dass die dadurch ausgelösten Mutationen sich nicht von solchen unterscheiden, die in der Natur ohnehin zwangsläufig passieren, etwa durch die UV-Strahlung des Sonnenlichts – „gentechnisch verändert“ sei dafür eine zu umfängliche Bezeichnung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Jahr 2018, dass auch neue Verfahren, die man unter „gezielter Mutagenese“ zusammenfasst, als Gentechnik gelten und dementsprechend gekennzeichnet werden müssen. Mutagenese heißt: die Erzeugung einer dauerhaften Veränderung im Erbgut.
Kritiker wie Christoph Then vom Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie sehen das Erbgut als eine höchst komplexe Angelegenheit. Wenn die Gentechnologie an beliebiger Stelle Veränderungen einspeist - auch wenn sie präzise sind - heißt das nicht, dass dies keine Auswirkungen auch an anderer Stelle haben kann. Man nennt das „Off-Target-Effekte“: Die Veränderungen gehen am Ziel vorbei. Die Technologie ist damit nicht so berechenbar wie geglaubt.
Wo liegen die Gefahren der neuen Gentechnik?
“Crispr/Cas ist Gentechnik, auch wenn Befürworter:innen den dabei vorgenommenen Eingriff ins Erbgut herunterspielen”, sagt Anne Hamester von Greenpeace. “Die genannten Off-Target-Effekte legen allerdings nahe, dass die so veränderten Pflanzen eben keine sind, die auch aus herkömmlicher Züchtung entstanden wären.”
Da liegt der Knackpunkt, auch rechtlich. Die EU definiert genetisch veränderte (demnach kennzeichnungspflichtige) Organismen so: „Ein Organismus mit Ausnahme des Menschen, dessen genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich ist“ (Richtlinie 2001/18/EG). Das könnten die neuen Technologien nicht gewährleisten, befand das Gericht 2018.
Vorsorge statt Profit
“Die Auswirkungen solcher GVO (gentechnisch veränderte Organismen) sind schwer abschätzbar”, so Hamester, “darum muss hier das Vorsorgeprinzip gelten.” Gelangen etwa gentechnisch veränderte Pflanzen in die Umwelt, sind sie nicht mehr aus ihr zu entfernen. Weil sie robuster sind, verdrängen sie andere Nutzpflanzen. Zudem besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihre Erbanlagen auf andere Pflanzen übertragen. Ökologische Landwirte könnten in dem Fall für ihre Produkte nicht mehr garantieren, dass sie 100 Prozent frei von Gentechnik sind – im Nachhinein ist eine durch Crispr veränderte Pflanze nicht von einer durch herkömmliche Züchtung oder natürliche Mutation entstandenen zu unterscheiden - auch nicht im Labor.
Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace und Verbraucherschützer:innen sind darum der Meinung, dass mit Crispr entstandene Lebensmittel nach strengeren Zulassungsregeln gehandhabt werden und kennzeichnungspflichtig sein müssen – mit den entsprechenden Folgen für Saatguterzeugende und den Handel. Dieser Einschätzung schloss sich der Europäische Gerichtshof 2018 an. Eine Abschwächung der Gentechnikregeln hätte schwerwiegende Folgen für Verbraucher:innen, Umwelt und die gentechnikfreie Saatgut- und Lebensmittelerzeugung. Denn ohne Regulierung würden Risikoprüfung und Zulassungsverfahren genauso wie Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Haftung wegfallen.
© Paul Lovis Wagner / Greenpeace
Damit Lebensmittel-, Saatgutproduzierende sowie Verbraucher:innen künftig noch die Wahl haben, gentechnikfreie Produkte zu wählen, zogen Aktivist:innen im Juli 2023 vor das Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin. Greenpeace und anderen Umwelt- und Bäuer:innenverbände forderten Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) auf, sich für eine weitere Regulierung einsetzen.