Asphalt statt Natur – Die Gefahr des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
- Ein Artikel von Miryam Nadkarni
- mitwirkende Expert:innen Jannes Stoppel
- Hintergrund
Das neue Infrastruktur-Gesetz bevorzugt Autobahnen – und gefährdet dabei massiv unsere Wälder, Moore und Lebensgrundlagen.
Sie sollte nur zehn Kilometer lang werden – doch die geplante A26 Ost im Hamburger Süden hat jahrelange Grabenkämpfe zwischen Behörden, Wirtschaft und Naturschützenden entfacht. Denn das Autobähnchen sollte für stolze 2,3 Milliarden Euro eine Schneise durch wertvolle Moore und Röhrichte schlagen und damit Lebensräume seltener Arten, wie dem streng geschützten Moorfrosch, unwiederbringlich zerstören. Am Ende wurde der Bau gestoppt und die Planungsbehörde ist nun dabei, eine alternative Route zu finden, die keine wertvollen Ökosysteme zerschneidet – ein hart erkämpfter Sieg für den Naturschutz!
Solche Erfolge könnten bald der Vergangenheit angehören. Die Bundesregierung plant ein Gesetz mit einem täuschend positiv klingenden Namen: das „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ (IZG). Doch hinter der Fassade des Fortschritts verbirgt sich eine massive Gefahr für unsere Natur.
Was ist das Infrastruktur-Zukunftsgesetz?
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll den Bau von Infrastruktur – von Autobahnen bis hin zu anderen Großprojekten – massiv beschleunigen. Der Kern des Gesetzes ist die Ausweitung des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse“. Bisher mussten sich Bauvorhaben an teilweise strengen naturschutzfachlichen Standards messen lassen. In den Abwägungsprozessen standen Naturschutz und Bauinteressen im besten Fall auf Augenhöhe. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll das Bauen jedoch per Gesetz in den Rang eines „überragenden öffentlichen Interesses“ gehoben werden. Der Schutz der Natur wäre so im öffentlichen Interesse untergeordnet. In der Praxis bedeutet das: Die Natur zieht bei einer Abwägung fast immer den Kürzeren.
„Das derzeit diskutierte ‚Infrastruktur-Zukunftsgesetz‘ torpediert den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Der Gesetzentwurf steht konträr zu international vereinbarten Naturschutzzielen und fördert klimaschädliche Sektoren durch den Ausbau der Autobahnen. Das Gesetz sollte ausschließlich den Ausbau von Zukunftsinfrastruktur beschleunigen – zum Beispiel Maßnahmen für die naturschonende Klimaanpassung und den Ausbau einer klimaschonenden Energie- und Mobilitätsinfrastruktur.”
Infrastruktur-Zukunftsgesetz vs. Naturschutz
Dabei war der Naturschutz auf dem Papier eigentlich gerade auf einem guten Weg: Deutschland hat 2022 das Weltnaturabkommen unterzeichnet. Damit hat es sich verpflichtet, 30 Prozent der Natur effektiv zu schützen – auch vor neuen Gebäuden und Straßen. Zudem sollen geschädigte Wälder, Flüsse und Moore renaturiert, also wieder in ihren ursprünglichen oder natürlicheren Zustand zurückversetzt werden (das sogenannte Nature Restoration Law). Doch wie soll das gelingen, wenn Autobahnen künftig per Gesetz Vorrang vor Wäldern, Mooren und Artenvielfalt haben?
„Dass Deutschland einen effizienten und modernen Ausbau von zukunftsfähiger Infrastruktur benötigt, ist aus vielen Perspektiven verständlich” , sagt Stoppel. “Die geplante Axt am Naturschutz sind jedoch höchst problematisch. Das ‚Infrastruktur-Zukunftsgesetz‘ ist ein weiterer, besorgniserregender Bestandteil eines Trends, bei dem die Bundesregierung den Klima- und Naturschutz auf allen Ebenen systematisch zurückfährt. Angesichts eskalierender Extremwetterereignisse und eines dramatischen Artensterbens könnten wir es uns schlichtweg nicht mehr leisten, den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen gesetzlich zu untergraben.”
Ein „Bundesnaturflächengesetz“ als Alibi-Lösung?
Heute auf dem Deutschen Naturschutztag nutzte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) das Forum, um ein neues “Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur” zu bewerben. Das Gesetz lief bisher unter dem Arbeitstitel „Naturflächenbedarfsgesetz”. “Der neue Titel sagt, worum es im Kern geht: um einen Gleichrang der natürlichen Infrastruktur – also gesunden Böden und Wäldern, wiedervernässten Mooren – genauso wie mit der technischen Infrastruktur wie intakten Schienenwegen oder auch erneuerbaren Energien”, erklärt Schneider. Doch die Sache hat einen entscheidenden Haken. Der Minister vergisst dabei zu erwähnen, dass dieser Schutz nur für bestimmte Vorzeige-Flächen gilt. Auf dem Rest des Landes stellt es den Naturschutz wieder auf die gleiche Abwägungsebene wie Infrastrukturmaßnahmen. Dort könnten Natur und Umwelt durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz sogar an Wert verlieren und Industrie- und Bauprojekte hätten dann leichteres Spiel, die Natur zu verdrängen.
“Minister Schneider hat noch die Chance, die Gleichstellung zwischen dem Schutz unserer Lebensgrundlagen und anderen Interessen weiter zu sichern und den Schutz von Naturschutzflächen mit geringem Schutzstatus gesetzlich aufzuwerten, um einen effektiven Schutz vor industrieller und intensiver Nutzung zu gewährleisten”, sagt Stoppel.
Infrastruktur-Zukunftsgesetz-Analyse
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HerunterladenWas kann die Bundesregierung tun?
Um die Artenvielfalt wirklich zu erhalten, sind drei Dinge unverzichtbar:
- Der über Jahrzehnte errungene Naturschutz sollte nicht durch neue Infrastrukturgesetze ausgehöhlt werden, damit der Artenschutz weiterhin eine Chance gegen Infrastrukturmaßnahmen hat.
- Es braucht für bestehende und zukünftige Naturschutzgebiete einen härteren gesetzlichen Schutz, damit sie nicht Stück für Stück durch industrielle Aktivitäten der Land- und Forstwirtschaft oder der Fischerei geschädigt werden.
- Sogenannte Naturkorridore sollten besser geschützt werden. Das sind „Grüne Brücken“ oder Wege zwischen Lebensräumen, die es Tieren und Pflanzen ermöglichen, sich zwischen verschiedenen Lebensräumen auszubreiten und genetisch auszutauschen.