Um eine solche Katastrophe zu verhindern, müsste vom Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade of Endangered Species of wild fauna and flora) ein Handelsverbot beschlossen werden. Die Zeit drängt. Innerhalb der letzten fünf Jahre hat sich die Situation des Roten Thuns (Thunnus thynnus), auch Blauflossenthun genannt, dramatisch verschärft. CITES tagt im März 2010. Das heißt, dass die entsprechenden Anträge bis Oktober dieses Jahres beim CITES-Sekretariat vorliegen müssen.
Vor Deutschland und Frankreich hatten sich schon Monaco und Großbritannien für den Schutz von Rotem Thunfisch ausgesprochen. Greenpeace-Meeresbiologe Thilo Maack hierzu:
Der König des Mittelmeeres liegt im Sterben. Nur ein internationales Handelsverbot für den Blauflossenthun kann die Überfischung des majestätischen Tieres aufhalten. Greenpeace begrüßt, dass sich die Bundesregierung den Forderungen Frankreichs, Großbritanniens und den Niederlanden anschließt.
Gleichzeitig fordert er: Den Worten müssen nun Taten folgen. Parallel zur Umsetzung des Handelsverbotes müssen sich die EU-Länder auf wirksame Maßnahmen gegen die illegale Fischerei im Mittelmeer einigen.
Im Mittelmeer ist der Bestand des Blauflossenthuns auf ein Viertel seines ursprünglichen Bestandes zurückgegangen. Insgesamt wird die diesjährige Fangquote des Fisches auf 60.000 Tonnen geschätzt. Das ist viel zu viel. Um genau zu sein, ist es die vierfache Menge dessen, was Wissenschaftler empfehlen. Problemtisch ist, dass ein Großteil davon aus illegalen Fängen stammt. Auch ist ein Streit mit den japanischen Abnehmern vorprogrammiert. Fast einhundert Prozent des im Mittelmeer gefangenen Roten Thuns landet auf dem Tsukiji-Fischmarkt in Tokio. Dort ist der Fisch viel wert. Einzelne Tiere werden für bis zu 100.000 US Dollar gehandelt.
Schutzgebiete bitter nötig
Greenpeace und andere Umweltschutzorganisationen warnen seit Jahren vor dem Zusammenbruch der Mittelmeerbestände. Um ein solches Desaster zu verhindern, müssen großflächige Schutzgebiete eingerichtet werden, in denen keinerlei Fischfang stattfinden darf. Innerhalb der Schutzgebiete könnten sich dann die Fischbestände und die zerstörten Meereslebensräume erholen.
Laichplätze für gefährdete Arten wie den Roten Thun müssten bei der Auswahl solcher Schutzgebiete eine besondere Rolle spielen. Dessen Zeit läuft. Bleibt zu hoffen, dass sich neben Deutschland, Großbritannien, Monaco und Frankreich weitere Staaten für die Rettung der Fischart einsetzen.
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