Dieses Gesetz ist ein wichtiger Etappensieg für Verbraucher und für Landwirte, die keine genmanipulierten Pflanzen anbauen wollen
, erklärt Henning Strodthoff, Gentechnikexperte bei Greenpeace. Das neue Gesetz bietet klare Haftungsregeln, wenn die Gentechnik auf demAcker außer Kontrolle gerät. Wird herkömmliche oder gar Bio-Ernte durch Gen-Pflanzen verunreinigt, muss der Gentechnik einsetzende Bauer dafür aufkommen, nicht der Steuerzahler. Es gilt das Verursacherprinzip und diese Entscheidung ist richtig.
Greenpeace begrüßt die Offenlegung der Anbauflächen vonGen-Pflanzen. Damit wird der Geheimniskrämerei um den Gen-Anbau ein Ende gesetzt. Durch das Standortregister können sich Betroffene besser schützen. In dem Register müssen die Gen-Flächen mit der genauenFlurstückbezeichnung vor der Aussaat angezeigt werden.
Doch das Gesetz weist auch Schwachpunkte auf: Damit gibt es zwar einen gewissen Schutz für die Landwirtschaft, doch der Schutz der Natur kommt zu kurz
, kritisiert Strodthoff. Die Bundesregierung hat sich nicht getraut, Haftungsregeln für Umweltschäden zu bestimmen, die durch die Freisetzung genmanipulierterPflanzen entstehen.
Irrglaube Koexistenz
Alle Anbauformen, ob mit oder ohne Gen-Pflanzen sollen künftig möglich sein. Man spricht von der so genannten Koexistenz. Dieses Zielist in das Gesetz aufgenommen worden, allerdings mit Auflagen für die Gen-Pflanzen einsetzende Landwirtschaft.
Strodthoff gibt jedoch zu bedenken: Solange der Anbau vonGen-Pflanzen nicht verboten ist, können Anbau- und Haftungsregeln sowie Transparenz der Anbauflächen nur ein Notnagel zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sein. Nach den Erfahrungen in den Anbauländern USA und Kanada hält Greenpeace es für einen gefährlichen Irrglauben, dass Gentechnik und herkömmliche Felder nebeneinander existieren können.
Verbraucher haben es in der Hand
Weiterhin wird es in der Hand von Landwirten und uns allen alsVerbrauchern liegen, ob Gen-Pflanzen in Europa überhaupt einen Markt finden
, erklärt Strodthoff. Greenpeace wird sich weiter für ein Verbot von Gen-Pflanzen einsetzen.
Das Gesetz muss jetzt vom Bundespräsidenten unterschrieben und derEU-Kommission zur Kenntnis gebracht werden. Es wird voraussichtlich Anfang 2005 in Kraft treten und ist damit bereits für die nächste Maisaussaat gültig. (mir)
Wir haben für Interessierte einen Überblick über das neue Gentechnikgesetz zum Schutz von Verbrauchern, Landwirten und Umwelt zusammengestellt.
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