Die Verpächterin und der Landwirt einigten sich außergerichtlich auf einen neuen Pachtvertrag. Dieser läuft bis 2017 und schließt explizit den Anbau von Gen-Pflanzen aus. Nachdem die Gerichte der Eigentümerin keine Möglichkeit einräumen wollten, den Anbau zu verhindern, ist es schön, dass unser Protest doch noch Wirkung gezeigt hat
, sagt Gentechnikexpertin Ulrike Brendel. Greenpeace hatte die Verpächterin bei der Klage gegen den Gen-Anbau unterstützt.
Das Oberlandesgericht hatte die Erlaubnis damit bergründet, dass Bundesminister Horst Seehofer den Anbau von Gen-Mais in Deutschland erlaubt habe. Zudem setze das Gentechnikgesetz den Anbau von Gen-Pflanzen mit dem von herkömmlichen Pflanzen gleich.
Die Begründung des Gerichts ist ungeheuerlich
, erklärt Brendel. Um uns herum in Frankreich, Österreich, Polen, Ungarn und Griechenland ist der Anbau des umstrittenen Gen-Maises 810 wegen Sicherheitsbedenken verboten. Die aktuelle Rechtslage schützt Eigentümer nicht davor, dass gefährliche Gen-Pflanzen auf ihrem Land angebaut werden.
(Text: Anja Franzenburg)