Das UN-Hochseeschutzabkommen – eine Chance für die Meere
- Ein Artikel von Dr. Eva Boller
- mitwirkende Expert:innen Franziska Saalmann
- Hintergrund
- Greenpeace als bevorzugte Quelle bei Google: So geht's!
Das UN-Hochseeschutzabkommen ist in Kraft – und nun tritt auch Deutschland bei. Bei der ersten Meeres-COP im Januar 2027 geht es darum, daraus echten Schutz für die Hohe See zu machen.
Unter dem Brandenburger Tor wurde der Erfolg für die Hohe See bereits im Januar 2026 sichtbar. Mit Meeresrauschen, bunten Korallen, Walen und Schwärmen von Fischen wurde auf einem riesigen Bodenbild ein Lebensraum lebendig, der für die meisten Menschen weit entfernt und unsichtbar ist. Mit der Kunstaktion feierte Greenpeace einen historischen Schritt für den Meeresschutz: Am 17. Januar trat das UN-Hochseeschutzabkommen offiziell in Kraft.
Nun folgt der nächste wichtige Schritt: Deutschland wird dem Abkommen beitreten und damit Vertragspartei werden. Die Bundesregierung kann dadurch künftig bei den internationalen Entscheidungen über die Umsetzung des Abkommens mitwirken. Bei der ersten Vertragsstaatenkonferenz im Januar 2027 in New York wird es darum gehen, die Vorarbeit für konkrete Meeresschutzgebiete auf der Hohen See auf den Weg zu bringen.
Das ist dringend nötig. Die Hohe See macht rund zwei Drittel der Weltmeere aus und ist Lebensraum für unzählige Arten. Zugleich sind bislang gerade einmal rund ein Prozent der Hohen See effektiv geschützt. Das international vereinbarte Ziel, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Meere zu schützen, ist damit noch weit entfernt.
Mit der Ratifizierung ist deshalb ein wichtiger Schritt getan – aber die praktische Arbeit beginnt jetzt. Deutschland muss sich bei der ersten Meeres-COP für starke Schutzgebiete, ausreichende Finanzierung und eine enge internationale Zusammenarbeit einsetzen. Nur so kann aus dem Abkommen echter Schutz werden.
Fast die Hälfte der Erde liegt jenseits nationaler Grenzen, unter der Oberfläche der Ozeane. Dieser riesige Lebensraum war bislang kaum geschützt – obwohl er für Klima, Artenvielfalt und das Leben auf der Erde unverzichtbar ist. Das Hochseeschutzabkommen ändert dies nun grundlegend.
Ein historischer Durchbruch für die Meere
Nach fast 20 Jahren zäher Verhandlungen hat das UN-Hochseeschutzabkommen (auch „Global Ocean Treaty“ oder BBNJ (Biodiversity Beyond National Jurisdiction)-Abkommen genannt) im September 2025 die entscheidende Schwelle von 60 teilnehmenden Ländern erreicht. Damit trat der Vertrag 120 Tage später, am 17. Januar 2026, offiziell in Kraft.
Das Abkommen schafft erstmals einen rechtsverbindlichen Rahmen, um die internationalen Gewässer effektiv zu schützen und zu managen. Bislang sind lediglich 0,9 Prozent der Hohen See wirkliche Schutzgebiete. Um das international vereinbarte Ziel von 30 Prozent Meeresschutz bis 2030 zu erreichen, müssen Regierungen in den kommenden Jahren jedes Jahr über 12 Millionen km² neue Schutzgebiete ausweisen – jedes Jahr eine Fläche größer als Kanada.
Umweltminister an Bord!
„Das Inkrafttreten des Hochseeschutzabkommens ist ein Meilenstein in der Geschichte des Meeresschutzes. Jetzt beginnt die entscheidende Phase: vom Papier aufs Meer – hin zu echten, wirksamen Schutzgebieten, die Artenvielfalt bewahren, das Klima stabilisieren und die Lebensgrundlagen von Milliarden Menschen sichern.“
Warum das Abkommen so wichtig ist
- Die Hohe See ist Lebensraum für unzählige Arten und spielt eine zentrale Rolle im Klimasystem: In den letzten zehn Jahren hat der Ozean rund 30 Prozent (!) der menschengemachten CO₂-Emissionen aufgenommen.
- Die Meeresökosysteme brauchen wirksamen Schutz vor Gefährdungen wie Überfischung und Verschmutzungen, die den Ozeanen bereits enorm zusetzen. Intakte Ökosysteme geben auch eine höhere Widerstandsfähigkeit vor den Auswirkungen der Klimakrise.
- Staaten werden durch das Abkommen Aktivitäten mit potenziell schädlichen Auswirkungen künftig auf ihre Umweltverträglichkeit prüfen müssen.
- Das Abkommen eröffnet die Möglichkeit, Schutzgebiete auf wissenschaftlicher Grundlage auszuweisen.
Die nächsten Schritte
- Vom 11. bis 22. Januar 2027 wird die erste „Ocean COP“ in New York stattfinden – die erste Vertragsstaatenkonferenz, auf der konkrete Schutzgebietsvorschläge vorgelegt und später auch beschlossen werden können.
- Staaten, die bis zur 1. COP (1. Vertragsstaatenkonferenz) nicht ratifiziert haben, werden keinen Platz am Verhandlungstisch haben und dort nicht mitentscheiden können. Deutschland gehört nun dazu und muss Verantwortung übernehmen für einen aktiven Schutz der Meere.
Greenpeace feiert das Hochseeschutzabkommen
Greenpeace fordert:
- Echte Schutzgebiete statt Papiertigern: Nur vollständig oder streng geschützte Gebiete können Artenvielfalt und Klima wirksam sichern.
- Globale Gerechtigkeit: Unterstützung für Länder des Globalen Südens durch Finanzierung, Technologietransfer und Kapazitätsaufbau, z. B. für Aufbau und Management von Schutzgebieten, Forschung und Monitoring.
- Mehr Länder, die sich neben dem Hochseeschutzabkommen auch für ein Moratorium für Tiefseebergbau stark machen, um neue Zerstörung der Ozeane zu verhindern.
Wie ist das Abkommen zu bewerten?
- Ein Erfolg: Es liefert endlich den gesetzlichen Rahmen für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten in internationalen Gewässern. Das ist die Grundlage, auf der die UN nun ein globales Netzwerk aus Schutzgebieten errichten kann, so wie es das 30x30 Ziel vorsieht. In diesen Schutzgebieten sollen menschliche Eingriffe wie Fischerei und andere industrielle Nutzung verboten sein. Ziel ist es, dass diese Gebiete bis 2030 mindestens 30 Prozent der Weltmeere abdecken. Es ist vor allem für die Regionen wichtig, die außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit liegen. Denn: Rechtlich gesehen hat niemand einen Anspruch auf den großen Teil der Weltmeere. Nur im küstennahen Teil des Meeres, also bis zu 200 Seemeilen vom Land entfernt, hat der angrenzende Staat gewisse Hoheitsrechte. Hinter dieser „Ausschließlichen Wirtschaftszone“ beginnt die Hohe See. Sie umfasst zwei Drittel der gesamten Ozeane und gehört niemandem – und damit letztlich allen.
- Die Krux: Das Abkommen macht solche Schutzgebiete zwar grundsätzlich möglich, die beteiligten Staaten müssen sich allerdings darauf einigen, wo und unter welchen Umständen sie errichtet werden sollen.
- Ein entscheidendes Detail: Das Abkommen legt eine Mehrheitsregelung fest. Somit können Gegenstimmen mögliche Schutzgebiete nicht schon mit einer Gegenstimme blockieren. Staaten, die in der Vergangenheit eine Blockadehaltung zeigten, können durch ein einzelnes Veto nun nicht mehr Mehrheitsbeschlüsse aufhalten. Ein Schlupfloch im Vertragstext erlaubt es den Staaten, unter bestimmten Umständen aus Meeresschutzgebietsverpflichtungen auszusteigen. Dann sind sie jedoch dazu verpflichtet, alternative Maßnahmen mit gleicher Wirkung zu ergreifen. Außerdem dürfen sie keine Schritte oder Handlungen vornehmen, die die Wirksamkeit des Schutzgebiets untergraben würden. Dabei besteht allerdings das Risiko von „Papiertigern“ Schutzgebiete, die nur auf dem Papier existieren, im Gelände aber nicht wirksam geschützt werden.
Chronologie des UN-Hochseeschutzabkommens
- 2005: Greenpeace legt erstmals einen Vorschlag für ein Hochseeschutzabkommen vor.
- 4. März 2023: Nach fast 20 Jahren Verhandlungen einigen sich die UN-Mitgliedsstaaten auf das Abkommen – ein historischer Durchbruch für den Meeresschutz.
- September 2023: Deutschland unterzeichnet das Abkommen durch die damalige Außenministerin Annalena Baerbock und die damalige Umweltministerin Steffi Lemke.
- Juni 2025, Nizza: Auf der dritten UN-Ozeankonferenz (UNOC) bleibt die politische Erklärung enttäuschend schwach. Fortschritte: Mehr Staaten wenden sich gegen Tiefseebergbau. Die Zielmarke von 60 Ratifizierungen wird jedoch verfehlt.
- 20. September 2025: Die entscheidende Schwelle ist erreicht: Mit den Ratifizierungen von Sierra Leone, St. Vincent und den Grenadinen sowie Marokko sind nun 60 Staaten an Bord.
- 3. Dezember 2025: Das Bundeskabinett hat zwei Gesetzentwürfe zur deutschen Ratifizierung verabschiedet. Die Ratifizierung ist jedoch erst abgeschlossen, wenn auch der Deutsche Bundestag zustimmt. Um eine Beteiligung Deutschlands an der ersten Vertragsstaatenkonferenz 2026 zu ermöglichen, ist ein zügiges parlamentarisches Verfahren erforderlich.
- 17. Januar 2026: Das Abkommen tritt global in Kraft.
- 27. März 2026: Der deutsche Bundesrat stimmt den zwei für die Ratifizierung notwendigen Gesetzesentwürfen zu. Damit ist der formale Gesetzgebungsprozess für den Beitritt Deutschlands zum Hochseeschutzabkommen abgeschlossen. Was jedoch noch fehlt, ist die Hinterlegung der Ratifizierung in New York.
- 22. September 2026: Deutschland hat offiziell ratifiziert
30x30 From Global Ocean Treaty to Protection at Sea
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30x30 Ozeanvertrag-Schutz auf See – Deutsche Zusammenfassung
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