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Ökologische Fischerei statt Raubbau

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Greenpeace-Prinzipien für eine ökologische Fischerei

Das Leben unzähliger Meerestiere wird durch die Fischerei bedroht: Wale, Seevögel, Haie und andere Meeresbewohner werden als Beifang getötet, das Zusammenspiel der Arten im Meer wird geschwächt. Zwar können sich überfischte Bestände erholen, aber die Zeit drängt: Nur drastische Reformen in den kommenden Jahren - auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene - können eine bleibende Schädigung der Meere verhindern und die Fischerei aus der Krise führen.

Die Greenpeace-Prinzipien für eine ökologische Fischerei weisen einen Weg, wie die weltweite Fischereikrise in den nächsten Jahren in den Griff zu bekommen ist. Sie wurden zwei Jahre lang mit Wissenschaftlern, Fischern, Politikern und der Industrie diskutiert und enthalten die zentralen Elemente, die eine weltweite Fischereireform berücksichtigen muss. Die Prinzipien basieren auf dem Vorsorgeansatz: Es geht darum, Meeresbelastungen zu vermeiden und nicht nachträglich notdürftig Schäden zu reparieren, wenn die Meere auch in Zukunft als Nahrungsquelle für den Menschen dienen und als artenreicher Lebensraum fortbestehen sollen.

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Greenpeace-Prinzipien für eine ökologische Fischerei

Das Leben unzähliger Meerestiere wird durch die Fischerei bedroht: Wale, Seevögel, Haie und andere Meeresbewohner werden als Beifang getötet, das Zusammenspiel der Arten im Meer wird geschwächt. Zwar können sich überfischte Bestände erholen, aber die Zeit drängt: Nur drastische Reformen in den kommenden Jahren - auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene - können eine bleibende Schädigung der Meere verhindern und die Fischerei aus der Krise führen.

Die Greenpeace-Prinzipien für eine ökologische Fischerei weisen einen Weg, wie die weltweite Fischereikrise in den nächsten Jahren in den Griff zu bekommen ist. Sie wurden zwei Jahre lang mit Wissenschaftlern, Fischern, Politikern und der Industrie diskutiert und enthalten die zentralen Elemente, die eine weltweite Fischereireform berücksichtigen muss. Die Prinzipien basieren auf dem Vorsorgeansatz: Es geht darum, Meeresbelastungen zu vermeiden und nicht nachträglich notdürftig Schäden zu reparieren, wenn die Meere auch in Zukunft als Nahrungsquelle für den Menschen dienen und als artenreicher Lebensraum fortbestehen sollen.

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Die Bedeutung der Meere und der ökologischen Fischerei

1. Gesunde Ökosysteme sind eine Grundvoraussetzung für das Überleben der Menschen auf diesem Planeten. Die Ozeane sind der Ursprung allen Lebens und beheimaten eine Fülle verschiedenster Lebensformen und -arten.

2. Die Ozeane spielen eine zentrale Rolle, z. B. für die Regulierung des Klimas und den Nährstoffkreislauf. Sie sind bedeutsame Quellen für Nahrung und Medizin, aber auch von kulturellem und spirituellem Wert.

3. Die Ozeane versorgen uns, doch wir zerstören sie. Die Lebensvielfalt der Weltmeere wird durch die hemmungslose Ausbeutung von Fischen und anderen Meeresbewohnern dramatisch verändert. Die meisten Bestände der kommerziell gefangenen Fische und anderer in Mitleidenschaft gezogenen Arten sind übernutzt oder sogar vom Aussterben bedroht. Hinzu kommt, dass Meeres- und Küstenzonen einschließlich der Lebensräume, die wichtig für die Vermehrung und Aufzucht vieler Fischarten sind, zunehmend zerstört werden.

4. Es steht nicht nur die biologische Vielfalt der Meere auf dem Spiel, sondern auch die Nahrungsquelle und der Lebensunterhalt von Millionen von Menschen. Die Industriegesellschaften müssen ihre Beziehung zu den Ozeanen ändern. Ein schneller und konsequenter Übergang zu einer ökologischen Fischerei ist dringend erforderlich. Ein bewusstes Konsumverhalten der Verbraucher spielt dabei eine wichtige Rolle.

5. Greenpeace unterstützt eine ökologische Fischerei. Greenpeace ist davon überzeugt, dass die hier aufgeführten Prinzipien umsetzbar sind und sowohl für die Umwelt als auch für die meisten Menschen, die vom Fischfang leben, enorme Vorteile bringen werden. Dazu bedarf es politischer, sozialer und wirtschaftlicher Reformen. Bei der Festlegung ökologisch angemessener Fangmengen müssen wir unser begrenztes Wissen über die Prozesse der komplexen Meeres-Ökosysteme vorsorglich berücksichtigen.

6. Die Politik muss die Programme für effektives Fischerei-Management und Fischereikontrolle schnell entwickeln und umsetzen. Aber auch die Fischerei, die fischverarbeitende Industrie und der Handel tragen Verantwortung. Sie müssen der Öffentlichkeit beweisen, dass ihr Handeln die biologische Vielfalt der Meere bewahren wird. Die ökologische Fischerei muss sich öffentlich sichtbar entwickeln und Interessengruppen beteiligen, die sich für den Erhalt der marinen Ökosysteme einsetzen.

7. Für die Komplexität und das Ausmaß der jetzigen Fischereikrise gibt es kein Allheilmittel. Jede Fischerei hat ihre besonderen Eigenschaften, abhängig von sozialen, ökonomischen und politischen Bedingungen sowie von der Fischart, von der Beschaffenheit des Lebensraums und der angewandten Fangmethode.

8. Darum befassen sich die Greenpeace-Prinzipien nur mit den wichtigsten, grundsätzlichen Reformen. Auf ihrer Grundlage lassen sich Maßnahmen entwerfen, die den speziellen lokalen oder regionalen Verhältnissen Rechnung tragen. {image}

Prinzipien für Fischerei und Fischerei-Management

Ökologische Fischereimethoden

Oberstes Ziel des Fischerei-Managements darf nicht die Steigerung kurzfristiger Erträge sein, sondern die Verringerung der ökologischen Auswirkungen der Befischung. Ein entsprechendes Management wird den Langzeitnutzen des marinen Ökosystems erhalten. Die folgenden Prinzipien müssen dazu umgesetzt werden:

1. Um das Risiko einer unumkehrbaren Schädigung oder Veränderung zu reduzieren, darf die Fischerei den Charakter eines Ökosystems nicht nachhaltig stören. Um dieses Ziel zu erreichen, darf die Befischung die natürliche Größe und Struktur der Bestände nicht wesentlich verändern.

2. Die Befischung darf die Fähigkeit keiner Art gefährden, natürlichen oder vom Menschen verursachten Veränderungen der Umwelt zu widerstehen.

3. Die Fischerei darf weder eine Art oder einen Bestand gefährden, noch die Erholung bedrohter oder gefährdeter Bestände behindern.

4. Eine Fischerei muss in ökologisch sensiblen Gebieten verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass sie die biologische Vielfalt, die Produktivität oder charakteristische Struktur und Funktion eines marinen Ökosystems bedroht.

5. Verschwenderische Formen der Fischerei müssen abgeschafft werden.

6. Beifang ist zu vermeiden (Tiere, die gar nicht genutzt werden, und zu junge Fische). Jeder unvermeidbare Beifang sollte lebend und in einem gesunden Zustand in das Meer zurückgelangen. Wenn dies nicht möglich ist, so ist der Fang anzulanden, zu registrieren und für den menschlichen Verbrauch zu nutzen.

7. Zerstörerische Auswirkungen auf Lebensräume und marine Ökosysteme durch die Fischerei müssen verhindert werden (z.B. die Schädigung von Korallenriffen, Seegraswiesen, Bodensubstraten oder von Lebewesen am Meeresboden). Die Fischerei darf weder marine Lebensräume oder Ökosysteme wesentlich verändern noch deren natürliche Erholung behindern, wenn sie gestört, gefährdet oder bedroht sind.

8. Ein Fischerei-Management muss die Aktivitäten von Fischern regeln, nicht die Ökosysteme. Dazu gehört, dass alle Versuche unterbleiben, die Fischereiproduktion zu erhöhen, indem fischjagende Tiere (sog. Räuber) getötet (culling) oder die marinen Ökosysteme künstlich gedüngt werden. Auch die Freisetzung oder ungewollte Verbreitung von fremden Arten oder genetisch manipulierten Organismen muss verhindert werden. Um jede Störung des Ökosystems zu vermeiden, muss der Vorsorgeansatz auch für alle Maßnahmen gelten, mit denen die Bestände künstlich vergrößert werden sollen. Das gilt auch für die Aufzucht von heimischen Arten.

9. Die Herstellung von Fischprodukten und deren Vermarktungsprozesse müssen mit den Kriterien der clean production übereinstimmen, d.h. der gesamte Produktionskreislauf muss ökologischen Kriterien genügen. Daher müssen toxische, persistente (nicht abbaubare) oder bioakkumulierende (sich biologisch anreichernde) Substanzen aus dem Produktionsprozess ausgeschlossen werden. Verpackungen sollen entweder wiederverwendet oder recycelt werden. Der gesamte Energieverbrauch in der Produktionskette, einschließlich des Fischens, des Transports, der Verarbeitung und des Handels, muss möglichst gering werden. FCKWs, H-FCKWs, FKWs und andere ozonschädigende Substanzen und Gefriermittel sowie auch Stoffe, die zur Klimaerwärmung beitragen, müssen vermieden und durch Alternativen ersetzt werden.

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Das Vorsorgeprinzip in der Fischerei

Um das geringe Wissen über die komplizierten ökologischen Zusammenhänge im Meer auszugleichen, muss Fischerei-Management nach dem Vorsorgeprinzip betrieben werden. Damit werden Schäden vermieden und nicht, wie üblich, später zu reparieren oder zu begrenzen versucht.

1. Der Vorsorgeansatz wird im Rahmen übergreifender Schutzmaßnahmen angewandt, um die Meere vor allen möglichen schädigenden menschlichen Einflüssen zu bewahren. Alle menschlichen Aktivitäten, die die marine Umwelt (einschließlich ihrer Wassereinzugsgebiete) und biologische Vielfalt im Meer erheblich beeinflussen könnten, müssen auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden. Alle schädlichen Auswirkungen sind zu verhindern.

2. Mit dem Vorsorgeansatz soll die Fischerei so gestaltet werden, dass ernsthafte oder unwiderrufliche Schädigungen einzelner Arten oder ganzer Ökosysteme mit höchster Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sind.

3. Der Vorsorgeansatz soll immer angewandt werden, auch dann, wenn reiche Bestände vorhanden sind. Werden vorsorgliche Maßnahmen z.B. nur dann angewandt, wenn die Fischbestände überfischt sind, so ist das Nachsorge - also genau das Gegenteil.

4. Zuständige Fischerei-Organisationen müssen im Rahmen des Vorsorgeansatzes die Auswirkungen der Fischerei auf das gesamte Ökosystem berücksichtigen, nicht nur jene auf die befischten Arten.

5. Unter dem Vorsorgeansatz haben die Nutzer der marinen Ökosysteme und die öffentlichen Institutionen, die für die Erhaltung und das Management der Fischerei zuständig sind, eine grundsätzliche Fürsorgepflicht. Sie müssen beweisen, dass das Risiko eines ernsthaften oder unumkehrbaren Schadens minimal ist.

6. Keine Fischerei soll neu eingeführt oder erweitert werden, bis nicht ein überprüfbares, wissenschaftlich fundiertes Managementverfahren mit klaren Zielvorgaben und vorsorglichen Referenzpunkten entwickelt ist. Die Verlässlichkeit eines solchen Verfahrens ist durch Simulation oder auf andere Weise darauf zu testen, ob es die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der Fischbestände und der Umwelt sicherstellt. Hierbei soll eine Vielzahl alternativer Szenarien angewandt werden, welche die Dynamik des Ökosystems berücksichtigen.

7. Je geringer die gesicherten wissenschaftlichen Daten, desto größer muss die Vorsorge sein. Wo immer wissenschaftliche Daten oder andere zuverlässige Informationen fehlen, um die möglichen Auswirkungen der Fischerei zu ermessen, sollte der Fischereiaufwand auf einen sehr geringen Teil der Bestände begrenzt werden, und zwar auf Basis der geringsten Schätzung. Liegen nicht einmal verlässliche Einschätzungen der minimalen Größe des Bestandes vor, so darf keine Fischerei zugelassen werden.

8. Bevor neue Fischereipraktiken oder -geräte zum Einsatz kommen, müssen sie auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden. Bereits vorhandenes Gerät oder angewandte Methoden sollen ebenfalls einer Prüfung unterworfen und bei nachgewiesener Schädlichkeit abgeschafft werden. Wenn neue Geräte oder Methoden bereits bestehende ersetzen sollen, muss bewiesen werden, dass diese erheblich weniger Schäden hervorrufen als die bestehenden.

9. Wo übermäßige Fischerei die Zahl der geschlechtsreifen Tiere eines Bestandes erheblich reduziert oder das Ökosystem wesentlich verändert hat, soll ein Moratorium für das Befischen dieser Bestände verhängt werden, um ihre Erholung zu gewährleisten. Das gilt auch für die Fischerei, die dieselben Bestände durch Beifänge schädigt.{image}

Soziale und ökonomische Auswirkungen

Die Struktur der Fischereiwirtschaft muss sich von den großindustriellen, kapitalintensiven und zerstörerischen Fang- und Produktionsmethoden wandeln zu einer kleineren, arbeitsintensiven, gezielten und umweltschonenden Fischerei, die lokal verwaltet wird. Greenpeace ist überzeugt, dass eine solche Umstellung der Fischerei soziale, ökonomische und kulturelle Vorteile mit sich bringt. Um dies zu erreichen, müssen die folgenden Prinzipien angewandt werden:

1. Innerhalb ökologisch unbedenklicher Grenzen muss die Fischerei die Grundbedürfnisse der Menschen befriedigen, die traditionell vom Fischfang als Grundnahrungsmittel und als Lebensunterhalt abhängig sind. Diese Bedürfnisse sollten wieder verstärkt aus der regionalen und lokalen Fischerei befriedigt werden. Fischexporte dürfen weder zu Lasten der Umwelt oder auf Kosten der einheimischen Verbraucher gehen, noch dürfen sie nachteilige soziale oder kulturelle Auswirkungen für KüstenbewohnerInnen nach sich ziehen.

2. Verschwenderische Fischereipraktiken müssen aufgegeben werden. Wichtige Maßnahmen in diesem Bereich schließen folgendes ein:

  • die Abschaffung des Beifangs und der Rückwürfe (Discards),
  • die schrittweise Umwandlung der Gammelfischerei, die in Zukunft für die menschliche Ernährung und nicht für die Herstellung von Tierfutter arbeiten soll, so dass Fischmehl- und -öl nur noch aus Abfällen der Speisefischproduktion bestehen darf,
  • die Beendigung der Rogenfischerei, bei der der Fisch ungenutzt im Abfall landet, obwohl dieser für die menschliche Ernährung verwendet werden könnte.

3. Wissenschaftliche Erkenntnisse und traditionelles, lokal erworbenes Wissen sollen kombiniert werden. Dies ermöglicht die Entwicklung lokal angepasster Fischereimethoden und Management- Systeme, die nicht nur die Umwelt schonen, sondern gleichzeitig sicherstellen, dass Grundrechte von Gemeinschaften gewahrt werden, die auf den Fischfang angewiesen sind.

4. Die Zulassung von Fischereirechten muss mit den kulturellen und wirtschaftlichen Bedürfnissen der Menschen in Einklang stehen, die von der Fischerei abhängig sind und über lange Zeiträume hinweg bewiesen haben, dass bei ihren Fangmethoden das Ökosystem erhalten bleibt und sie mit den Greenpeace-Prinzipien übereinstimmen.

5. Es soll keine Fischerei erweitert oder neu eingeführt werden, bevor nicht auch eine Prüfung der Sozialverträglichkeit belegt, dass schädliche soziale Auswirkungen oder größere Störungen vermieden werden.{image}

Greenpeace-Forderungen an Regierungen und die Industrie

Dringende politische Reformen

Die Regierungen müssen im öffentlichen Interesse rasch handeln. Sie müssen umgehend damit beginnen, vorsorgende Managementstrategien und unterstützende nationale Gesetze zu entwickeln, um in einem Zeitraum von zehn Jahren die Prinzipien weltweit umzusetzen. Für kleinere, traditionell betriebene Fischereien, die bereits über einen langen Zeitraum nachhaltig wirtschaften, kann der Zeitrahmen flexibler gestaltet werden. Auf der Grundlage der o.g. Prinzipien befürwortet Greenpeace die folgenden Maßnahmen der Regierungen:

1. Die Regierungen sollen den Vorsorgeansatz für die Fischerei und die Kriterien für eine ökologische Fischerei national, regional und international umsetzen. Außerdem sollen sie ausreichende Mittel für die Erforschung der Meeresumwelt, der ökologischen Auswirkungen der Fischerei und der Entwicklung selektiver Fanggeräte zur Verfügung stellen.

2. Da heute praktisch jede kommerzielle Fischerei die ökologisch-nachhaltigen Grenzen erreicht oder überschritten hat, müssen die Regierungen rasch handeln, um Fischereikapazitäten und -aufwand auf einen Stand zu senken, der sich im Einklang mit den geschrumpften Fischressourcen befindet.

3. Die besondere Aufmerksamkeit der Regierungen muss dem Abbau der Überkapazitäten gelten. Industrielle Fischereiflotten dürfen nicht in Gebiete geschickt werden, wo ihr Einsatz die Fischbestände, die biologische Vielfalt der Meere oder die Küstenbevölkerung schädigt.

4. Regierungen müssen Subventionen und andere Hilfsprogramme abschaffen, die eine Vergrößerung der Fischereikapazitäten, der Überkapitalisierung oder die Verlagerung der Flotten in ferne Gewässer unterstützen. Die Regierungen müssen aber mit Ausgleichsmaßnahmen jene in der Fischerei Beschäftigten sozial absichern, die durch Kapazitätsabbau, Fischfang-Moratorien oder andere Reformschritte betroffen werden.

5. Wirkungsvolle Regularien müssen für die Aktivitäten der einheimischen und der internationalen Fischereiflotten, der Kapitäne und der Beobachter festgelegt werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass sich alle fischfangenden Staaten internationalen Fischereiabkommen und -gesetzen verpflichten und sie beachten. Die Regierungen müssen die Ausflaggung ihrer nationalen Fischfangflotten unterbinden sowie die Anlandungen und/oder den Transport in ihren Fischereizonen durch Schiffe unter Billigflaggen verbieten - es sei denn, diese Flotten oder Schiffe unterwerfen sich internationalen Abkommen und anderen Maßnahmen zur Erhaltung und dem Management der Fischerei.

6. Die Regierungen müssen sicherstellen, dass nicht nur die kommerziell gefischten Arten bei der Anlandung festgehalten werden, sondern auch andere, wie auch immer gefangene Arten, z.B. aus der Sportfischerei, der handwerklichen Fischerei und aus Beifang/Discard. Unabhängige, umfassende Beobachtungs- und Überwachungsprogramme sind unabdingbar, wenn die tatsächlichen Fangmengen eingeschätzt und die Vorschriften eingehalten werden sollen.

7. Nationale Gelder oder internationale Kredite und Unterstützung für die Fischerei in Entwicklungsländern sollen nur gewährt werden, wenn sie die Entwicklung oder den Erhalt einer ökologischen Fischerei fördern.

8. Eine Ökosteuer und andere Abgaben für die Fischindustrie soll angemessen die ökologischen Auswirkungen spiegeln. Zusätzlich können wirtschaftliche Anreize den Übergang zur ökologischen Fischerei fördern.

9. Um das gemeinsame Naturerbe der Menschheit zu schützen, dürfen Fischereirechte und die Kontrolle über Meeresgebiete nicht privatisiert werden. Darüber hinaus soll die Fischerei für den Schadensfall dem Haftungsrecht unterliegen. Das schließt die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz für bewusst angerichtete Schäden mit ein.

10. Regierungen müssen zumindest folgende internationale Gesetze und Abkommen ratifizieren und umsetzen:

  • das UN Agreement for the Conservation and Management of Straddling Fish Stocks and Highly Migratory Fish Stocks von 1995 (UN-Abkommen zum Schutz von weit wandernden Fischarten),
  • das FAO Compliance Agreement von 1995 (FAO Erklärung zur Einhaltung von internationalen Vereinbarungen in der Fischerei),
  • sowie den UN FAO Code of Conduct for Responsible Fisheries von 1995 (Verhaltenskodex für eine verantwortungsvolle Fischerei der FAO).

Dringende Reformen des Marktes

Auf der Grundlage der o.g. Prinzipien fordert Greenpeace die folgenden Maßnahmen für die Umgestaltung des Marktes:

1. Unternehmen, die in der Fischverarbeitung, dem Fischgroß- oder Fischeinzelhandel tätig sind, sollen die Greenpeace-Prinzipien als Maßstab anlegen, um ihre Einkaufspolitik hinsichtlich der Produktion und der Vermarktung von Fischprodukten zu ändern.

2. Alle Ebenen der Industrie, die von der Fischerei profitieren, sollen einen Teil ihrer Gewinne in die Überwachung, Umsetzung und den reibungslosen Übergang zur ökologischen Fischerei investieren. Dies beinhaltet auch die Entschädigung von Fischern, die von diesen Schutzmaßnahmen negativ betroffen sind.

3. Verbraucher sollten für ihre Kaufentscheidung umfassend über die ökologischen Auswirkungen ihres Konsums informiert werden. Unternehmen, die in der Fischverarbeitung, dem Fischgroß- oder Fischeinzelhandel tätig sind, müssen der Öffentlichkeit direkten Zugang zu diesen Informationen ermöglichen. Dies kann z.B. durch eine detaillierte Kennzeichnung der Produkte oder, wo angebracht, durch Information des Kunden beim Kauf erfolgen.

  • swordfish caught in longline

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