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Gen-Maisfratze, August 2002
Greenpeace / Martin Langer

Der StarLink-Skandal

Die Befürchtung, dass Gen-Pflanzen bei großflächigem Anbau außer Kontrolle geraten, hat sich bereits vielfach bestätigt: In den USA mussten Lebensmittel in großem Umfang aus dem Verkehr gezogen werden, weil sie mit dem Genmais StarLink verunreinigt waren, der nur eine beschränkte Zulassung für Tierfutter hatte. Auf dieser Seite finden Sie eine Chronologie des Skandals.

 

Update vom 7. Februar 2003

Millionen für Starlink-Geschädigte: In den USA ist am Mittwoch ein Gerichtsverfahren gegen zwei Gentechnologieunternehmen gegen Zahlung von 110 Millionen Dollar an geschädigte Mais-Bauern eingestellt worden. Die Bauern hatten geklagt, weil ihre Einkünfte aus dem kommerziellen Anbau nach dem Auftauchen des genmanipulierten StarLink-Maises in der Nahrungskette stark gesunken waren. StarLink-Mais ist wegen möglicher Allergiegefahr nicht für den menschlichen Verzehr zugelassen. Bei den beiden Unternehmen handelt es sich um die Aventis-Tochter StarLink-Logistics und Avanta USA.

StarLink-Mais wurde 1998 von der amerikanischen Umweltbehörde EPA ausschließlich für die Verwendung als Tierfutter und für industrielle Zwecke wie die Herstellung von Alkohol zugelassen. Die Firma Aventis musste sicherstellen, dass das genmanipulierte Getreide nicht in die menschliche Nahrungskette gelangt. Trotzdem tauchte der GenMais in Fertigprodukten auf, die daraufhin aus dem Handel gezogen werden mussten. Im März 2001 erklärte Aventis, StarLink werde nie wieder gänzlich aus der Nahrung veschwinden.

Tatsächlich wurde der Gen-Mais in der Folge immer wieder in kommerziell angebautem Mais gefunden. Nachgewiesen wurde er auch in Lebensmittelhilfen der USA an Bolivien. Bauern in verschiedenen Bundesländern der USA haben Klagen gegen Aventis eingereicht, weil ihre Ernte kontaminiert war. Im vergangenen Jahr erklärten sich die Firmen StarLink Logistics (Aventis) und Garst Seed (Avanta) sowie vier Lebensmittelproduzenten einverstanden, neun Millionen US-Dollar Entschädigungen an Verbraucher zu zahlen, die nach dem Verzehr von StarLink-kontaminierten Produkten über allergische Reaktionen geklagt hatten. 

Was vor dieser Entscheidung geschehen ist, erfahren Sie in dieser Chronologie:

8. August 1997

Die amerikanische Firma PGS (Plant Genetic Systems) beantragt die Registrierung des StarLink-Maises bei der EPA (amerikanische Umweltschutzbehörde). Die EPA überwacht die Zulassung neuer Unkrautvernichtungsmittel. Nach dem Zulassungssystem der USA fällt StarLink, der ein Insektizid (Insektenbekämpfungsmittel) produziert, unter die Aufsicht dieser Behörde.

8. August 1997

Die amerikanische Firma PGS (Plant Genetic Systems) beantragt die Registrierung des StarLink-Maises bei der EPA (amerikanische Umweltschutzbehörde). Die EPA überwacht die Zulassung neuer Unkrautvernichtungsmittel. Nach dem Zulassungssystem der USA fällt StarLink, der ein Insektizid (Insektenbekämpfungsmittel) produziert, unter die Aufsicht dieser Behörde.

10. April 1998

Die EPA erteilt eine vorrübergehende Genehmigung für StarLink (die inzwischen im Besitz von Aventis ist). Die Genehmigung ist ausschließlich auf die Verwendung von StarLink als Tierfutter oder für industrielle Zwecke (z.B. für die Herstellung von Alkohol) beschränkt.

17. August 1998

Die EPA gewährt PGS die Zulassung von StarLink als Unkrautvernichtungsmittel, wobei die kommerzielle Nutzung des Maises ausschließlich für Tierfutter gestattet ist. Mit der Registrierung verpflichtet sich Aventis, sicherzustellen, dass bei der Produktion kein StarLink in die menschliche Nahrungskette gelangt.

7. April 1999

Aventis beantragt erneut die Zulassung von StarLink bei der EPA, diesmal für die menschliche Nahrung. Da jedoch unklar ist, ob der Mais Allergien auslösen könnte, verweigert die EPA die Zustimmung.

21. Dezember 1999

Die EPA kündigt an, zu prüfen, wie groß das allergene Potenzial von StarLink ist. Der Vorbericht ergibt, dass das insektizide Eiweiß in StarLink hitzebeständig ist und nicht durch die Magensäfte abgebaut werden kann. Laut Wissenschaftlern sind das die wichtigsten Kriterien, um festzustellen, ob ein Eiweiß ein potenzielles Nahrungsmittelallergen ist. Bei der Auswertung des Aventis-Antrages kommt die EPA zu dem Ergebnis, dass es aufgrund der vorliegenden Informationen nicht möglich sei, eine allergene Wirkung des in StarLink enthaltenen Eiweißes mit Sicherheit auszuschließen.

29. Februar 2000

Das wissenschaftliche Beratungsgremium (SAP) der EPA wird für StarLink einberufen.

29. Juni 2000

Der SAP teilt der EPA mit, dass die zur Verfügung stehenden Daten nicht ausreichen, um festzustellen, ob StarLink ein potenzielles Nahrungsmittelallergen ist oder nicht, und empfiehlt der Behörde, die betroffenen Bevölkerungsgruppen und Tierbestände zu beobachten.

18. September 2000

Ein Zusammenschluss von Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltverbänden (=Genetically Engineered Food Alert) verkündet, dass in den Kraft-Tacohüllen, die unter der Marke "Taco Bell" im Handel vertrieben werden, StarLink gefunden wurde.

27. September 2000

Aventis erklären, dass sie den Verkauf von StarLink-Saatgut einstellen werden. Zwei Tage später verkündet das amerikanische Landwirtschaftsdezernat (USDA), dass die StarLink-Bestände der Bauern zurückgekauft werden. Die Entschädigung soll von Aventis übernommen werden.

2. Oktober 2000

Eine Woche, nachdem Kraft freiwillig sein Produkt "Taco Bell" zurückruft, ordnet die zuständige Behörde für Nahrungs- und Arzneimittel (FDA) einen Rückruf der Stufe "II" der Taco-Hüllen an.

6. Januar 2003

Im Hafen der japanischen Stadt Nagoya wird derzeit ein Schiff festgehalten, dessen Ladung zum Teil mit dem verbotenen genmanipulierten StarLink-Mais verseucht ist. In 1.200 der insgesamt 19.000 Tonnen Mais an Bord des Schiffes wurde StarLink gefunden. Die japanische Regierung verfügte daraufhin ein Entladeverbot. 

 

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