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Life Patents Action at EPO in Munich
© Jens Küsters/ Greenpeace

Krebsmaus-Patent wird eingeschränkt

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Die Einsprüche haben zu einem wichtigen Teilerfolg geführt, das Patent auf die Krebsmaus wurde wesentlich eingeschränkt", sagte Christoph Then, Patentexperte bei Greenpeace. "Es gilt nicht mehr für alle Säugetiere, sondern nur noch für Mäuse.

Im Jahre 2001 hatte das EPAt die etwas skurril anmutende Zwischenlösung gefunden, das Patent auf Nagetiere zu beschränken. Begründung: Es könne nur für Labortiere gelten. Für alle Säugetiere Patentschutz zu erteilen, erschien dem Amt wohl damals schon als zu extrem. Die Nagetiere bilden jedoch eine außerordentlich heterogene und mit über 2000 Arten die größte Gruppe innerhalb der Säugetiere.

Viele der Nagetierarten gehören gar nicht zum klassischen Repertoire der Versuchstiere in Gen-Laboren. Hätte das Patentamt jedoch seine erste Einschränkung ernst genommen, hätte es für jede einzelne dieser vielen Tierarten eine Abwägung von Nutzen und Leiden der Tiere durchführen müssen.

Bereits über 70 Skandal-Patente erteilt

In einem ähnlichen Fall fällte im Dezember 2002 der kanadische Supreme Court das Urteil: "Eine höhere Lebensform ist nicht patentierbar, da sie kein Produkt (...) oder Erfindung ist, welche dem Patentgesetz entsprechen würde." Anders wird der Sachverhalt bei dem EPAt gesehen.

Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Patentamt aber nicht seinen höchst umstrittenen Kurs korrigiert, kritisiert Then. Nach dessen Auffassung sind Säugetiere grundsätzlich patentierbar, auch wenn wie im vorliegenden Fall ganze Tierarten wie Mäuse beansprucht werden. Das bedeutet weiterhin freie Bahn für über 2000 Anträge in Europa. Bereits über 70 dieser Skandal-Patente auf Tiere sind nach aktuellen Recherchen nachweislich erteilt.

Ungeklärt bleibt, wie das Amt seine Entscheidung in Einklang mit dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) bringen kann. Laut EPÜ dürfen einzelne Tierarten nicht patentiert werden. Das hatte das Patentamt noch 1992 beim Erteilen des Krebsmaus-Patents "berücksichtigt": Kurzerhand galt der Rechtsschutz für alle Säugetiere. Fragwürdige Logik dahinter: Damit war ja nicht allein eine Tierart betroffen.

Der Bundestag muss nun handeln

Was jetzt in München beschlossen wurde, ist endgültig. Um die Patente auf Tiere, Pflanzen und Teile des menschlichen Körpers wirklich zu unterbinden, müssen die europäischen Patentgesetze geändert werden, erklärt Then und fordert: Da die Bundesregierung dieses Problem sträflich vernachlässigt und die Gen-Patentrichtlinie der EU übernommen hat, muss der Bundestag handeln. Greenpeace appelliert an die Abgeordneten, die Richtlinie abzulehnen.

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