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© Paul Langrock / Greenpeace

Klage gegen deutsches Klon-Patent

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Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin forderten Dr. Frank Ulrich Montgomery, der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rainer Beckmann, Sachverständiger in der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin und Christoph Then von Greenpeace den Widerruf des Patentes.

Greenpeace hat gegen das Brüstle-Patent mehrfach protestiert. Außerdem haben wir die deutsche Justizministerin und Dienstherrin des Deutschen Patentamtes, Brigitte Zypries (SPD), aufgefordert, das Patentüberprüfen zu lassen. Sie weigerte sich jedoch, rechtliche Schritte einzuleiten.

Gesetz mit Lücken - es fehlen klare Grenzen

Das deutsche und das europäische Patentgesetz verbieten zwar Patenteauf das Klonen von Menschen und zur industriellen Verwertung menschlicher Embryonen. Doch das Patentrecht enthält Lücken. So werden beispielsweise Patente auf isolierte Teile des menschlichen Körpersausdrücklich erlaubt.

Die Achtung des menschlichen Lebens erfordert auch klare Grenzen im Patentrecht, sagte Dr. Frank Ulrich Montgomery vom Marburger Bund, Europas größter Ärztevereinigung. Die Zerstörung menschlicher Embryonen zu wirtschaftlichen Zwecken verstößt gegen die Grundwerte der Gesellschaft. Wir fordern Forscher und Patentämter auf, entsprechende Patente nicht anzumelden und nicht zu erteilen.

Droht eine Embryonenindustrie?

Das Brüstle-Patent beinhaltet das Klonen menschlicher Embryonen, patentiert sind aber nur die Stammzellen. Für die Stammzellentnahme werden laut Patentschrift Embryonen gezüchtet und zerstört. Ein Verstoß auch gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz.

Das Embryonenschutzgesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, die Menschenwürde zu wahren und künstlich erzeugte menschliche Embryonen effektiv zu schützen, erklärte der Sachverständige der Enquete-Kommission Rainer Beckmann. Die kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen darf nicht gleichzeitig durch Patente gefördert werden. Offensichtlich spekuliert der Patentinhaber darauf, dass das Embryonenschutzgesetz gelockert wird. Dann droht das Entstehen einer Embryonenindustrie.

Der Bundestag ist gefordert

Patente auf Embryonen und einzelne Zellen von Embryonen sind nicht vollständig verboten, kritisiert Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. Viel wird jetzt vom Deutschen Bundestag abhängen, in wie weit bei den aktuellen Beratungen zur Änderung des deutschen Patentgesetzes derartige Patente untersagt und entsprechende Regelungen auch auf europäischer Ebene gefordert werden. Generell sollten Patenteauf Leben und auch auf Teile des menschlichen Körpers verboten werden.

Allgemeine Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie in unserer Broschüre "Was ist der Mensch?" und der 14-seitigen Dokumentation "Patente auf Leben: Wie entscheidet sich Europa?"

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