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Bienenpollenfalle, Mai 2013
Fred Dott / Greenpeace

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Das Leipziger Gericht verwies auf das nicht mehr gegebene "Feststellungsinteresse", ein Fall wie der verhandelte könne sich praktisch nicht mehr wiederholen. Zurzeit sind nämlich keine Gen-Pflanzen für den Anbau in Deutschland zugelassen. Ein Urteil im Sinne der Imker hätte bedeutet, dass in Zukunft spezielle Schutzmaßnahmen beim Anbau von Gen-Pflanzen ergriffen werden müssen. Für Mais könnte dies etwa das Entfernen der männlichen Maisblüten (Fahnen) oder die Festlegung eines konkreten Abstands zwischen dem Feld und der Imkerei sein. Auch Bienen abwehrende Netze über Äckern mit Gen-Pflanzen stellen eine Möglichkeit dar.

Die Verhandlung geht auf einen Fall aus dem Jahr 2005 zurück: Damals zog der Imker Karl-Heinz Bablok vor Gericht, weil Pollen des mittlerweile für den Anbau verbotenen Genmaises Mon810 seinen Honig verunreinigt hatten. Die gesamte Jahresernte musste vernichtet werden. 2011 hatte der Europäische Gerichtshof verfügt, dass gentechnisch veränderter Pollen in Honig eine Lebensmittelzulassung benötigt. Ohne diese Zulassung ist der Verkauf des Honigs verboten.

Aber die meisten Gen-Pflanzen verfügen über Lebensmittelzulassungen für ihren Pollen, schon bald dürfte dies auch für Mon810 gelten. Entsprechend darf ihr Pollen ganz legal als Verunreinigung in Honig aufzufinden sein und muss nach aktuellem Recht auch nicht gekennzeichnet werden. Dennoch: Jede Verunreinigung von Honig mit Gentechnik kann eine inakzeptable Beeinträchtigung sein und ist ohne Schutzvorkehrungen auch nicht zufällig oder unvermeidbar.

Das falsche Signal

Das Urteil ist umso enttäuschender, als es mit der Tradition bisheriger Gerichtsurteile bricht, die allesamt kritisch mit Agrogentechnik umgegangen sind: So bestätigte das Bundesverfassungsgericht 2010 die Schutzpflicht des Staates und Vorsorgepflichten von Landwirten gegenüber der Risikotechnologie Gentechnik. 2012 erklärte das Gericht in Leipzig das Umpflügen von Feldern, die mit gentechnisch verändertem Saatgut kontaminiert sind, für dringend geboten. Damit setzte es ein Zeichen für Nulltoleranz gegenüber Gentechnik im Saatgut.

"Das Gericht hat die Chance verpasst, eine indiskutable Lücke in der Gentechnik-Gesetzgebung zumindest teilweise zu schließen", kommentiert Dirk Zimmermann, Gentechnikexperte von Greenpeace. "Bienen und Imker stehen dem Anbau von Gen-Pflanzen und destruktiven Agrarpraktiken weitgehend wehrlos gegenüber – und werden einmal mehr ignoriert und übergangen. Das Ergreifen aller möglichen Schutzmaßnahmen müsste eine Selbstverständlichkeit sein."

Mehr Rechte für Imker

Gerade in der Imkerbranche gilt: Agrogentechnik kann nicht mit natürlicher Landwirtschaft koexistieren. Zahlreiche Kontaminationsskandale und „Ausbrüche“ von Gen-Pflanzen pflastern schon jetzt den kurzen Lebensweg der Gentechnik in der Landwirtschaft.

"Zu allem Überfluss bedroht nicht nur Gentechnik Bienen und Imker: der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft gefährdet die Gesundheit der Bienen und kann das Premiumprodukt Honig ungewollt belasten", so Zimmermann. "Eine Reduktion des Einsatzes und das Verbot von bienengefährdenden Pestiziden sind neben Maßnahmen zum Schutz vor Gentechnik-Kontaminationen deshalb dringend erforderlich."

Zum Weiterlesen:

Bienensterben: Ein Imker erzählt

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