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Hoffentlich gentechnikfrei: Maispflanzen in Schleswig-Holstein 10/10/2012
Fred Dott / Greenpeace

Analyse des neuen Gentechnikgesetzes

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Am 25. Januar 2008 hat der Bundestag in der 2./ 3. Lesung nach einem langwierigen Prozess das neue Gentechnikgesetz endgültig verabschiedet. Anstatt den Zweck des Gesetzes - den Schutz von Menschen und Umwelt gegenüber den Gefahren der Gentechnik - zu erfüllen, wird mit der Neufassung der Anbau von Gen-Pflanzen in Deutschland zukünftig erleichtert. Das Ministerium stellt die Interessen der Gentechnikindustrie vor die Interessen der Allgemeinheit. Die wichtigsten Punkte:

Das Gesetz sieht einen Abstand von 150 Metern zwischen Gen-Maisflächen und herkömmlichen Äckern vor. Damit sind regelmäßige Verunreinigungen vorprogrammiert und werden bewusst hingenommen. Ein Nebeneinander von herkömmlicher Landwirtschaft und Landwirtschaft mit Gentechnik wird damit von vornherein ausgeschlossen, auf Kosten der gentechnikfreien Landwirtschaft und zu Gunsten der Gen-Industrie und Gen-Bauern. Die Wahlfreiheit der Verbraucher und Verbraucherinnen als Ziel des Gesetzes wird so nicht ernstgenommen. Auch der vorgesehene Abstand von 300 Metern zu Öko-Maisflächen ist zu viel zu gering.

Durch private Absprachen dürfen Gen-Bauern zudem geringere Abstände aushandeln und können auf jegliche Schutzmaßnahmen verzichten. Das ist absurd und verstößt gegen geltendes EU-Recht: Denn es geht hier schließlich um Schutzgüter wie Artenvielfalt und Ernährungssicherheit, die alle und nicht nur zwei private Personen betreffen.

Landwirte, die gentechnikfrei produzieren wollen, müssen sich selbst um Schutz ihrer Flächen bemühen. Der Gen-Bauer muss seinem Nachbarn zwar mitteilen, ob er Gen-Pflanzen anbaut, aber wenn der Nachbar innerhalb von vier Wochen dem Gen-Bauern keine Rückmeldung über schützenswerte Flächen gegeben hat, müssen die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden. Laut Ministerium hat der gentechnikfreie Nachbar dann halt Pech gehabt. Da viele Flächen verpachtet sind, ist das Prozedere hier unklar und vier Wochen Frist viel zu gering.

Eigentümer erhalten nach wie vor mit dem Gesetz keine Möglichkeit, während laufender Pachtverträge den Anbau von Gen-Pflanzen auf ihrem Land zu verbieten. Sie müssen noch nicht einmal darüber informiert werden, ob ihr Pächter Gen-Pflanzen anbaut.

Gen-Bauern kommen gut weg. Für Verunreiniungen, die unter 0,9 Prozent liegen, sollen sie nach Auslegung des zuständigen Bundesministeriums nicht haften. Auf dem Markt verlangen Lebensmittelhersteller gentechnikfreie Ware, nahe der Nachweisgrenze. Landwirte, die gentechnikfrei produzieren wollen, müssen die Kosten für Testverfahren tragen und haben das volle Risiko, auf ihrer Ernte sitzen zu bleiben.

Umwelt und Artenvielfalt werden nicht ausreichend geschützt. Ökologisch sensible Gebiete wie Wildäcker, Ödland und Naturschutzgebiete bleiben bei Abstands- und Haftungsregeln ebenfalls außen vor.

Allerdings bietet das Gesetz nach wie vor die Möglichkeit, den umstrittenen Gen-Mais Mon810 sofort zu verbieten. Damit könnte Horst Seehofer beweisen, dass ihm Vorsorge wirklich am Herzen liegt.

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