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Dies ist ein Präzedenzfall, aber kein Einzelfall. Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Flächen werden oftmals nicht von ihren Pächtern über den Anbau des riskanten Gen-Maises informiert, sagt Ulrike Brendel, Gentechnik-Expertin bei Greenpeace. Werden genmanipulierte Pflanzen angebaut, ist dies keine sogenannte ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Ackerfläche mehr, da der Anbau des Gen-Maises für den Eigentümer über das Ende der Pachtzeit hinaus noch Nachteile bringen kann.
Untersuchungen zeigen zum Beispiel, dass das von dem Gen-Mais produzierte Gift auch Auswirkungen auf wichtige Nützlinge wie Regenwürmer, Trauermückenlarven und auf Mikroorganismen haben kann. Dies wiederum kann zu einer Beeinträchtigung der Bodenqualität führen. Im Gentechnikgesetz ist bis jetzt nicht vorgesehen, dass der Pächter den Besitzer des gepachteten Grundstücks informieren und um Erlaubnis fragen muss, wenn er Gen-Pflanzen anbauen will. Diese Lücke muss Landwirtschaftsminister Seehofer bei der geplanten Neufassung des Gesetzes unbedingt schließen und so Grundstückseigentümer schützen, fordert Ulrike Brendel.
Auch die große Mehrheit der Verbraucher lehnt Gentechnik in ihrem Essen ab, die Lebensmittelindustrie in Europa setzt auf gentechnikfreie Zutaten und in Deutschland und Europa bilden sich immer mehr gentechnikfreie Zonen. Einige europäische Staaten haben den Anbau des Gen-Maises MON810 wegen der möglichen Risiken längst verboten. Selbst die Bundesregierung sieht inzwischen das Gefahrenpotenzial für die Umwelt. Laut Risikobewertung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) besteht bei dem hier angebauten Gen-Mais MON810 ein berechtigter Grund zu der Annahme, dass dieser eine Gefahr für die Umwelt darstellt.
Jeder Eigentümer, der das zukünftige Potenzial und den Marktwert seines Ackerlandes schützen will, tut daher gut daran zu verhindern, dass dort Gen-Mais wächst, sagt Ulrike Brendel. Dafür muss er allerdings auch erst einmal wissen, ob Gen-Mais auf seinem Feld angebaut werden soll!