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Mit Ferkel auf dem Arm fordern Greenpeace und die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall die Mitarbeiter des EPA heute auf, die Patentanträge abzulehnen. Dez. 2005.
Falk Heller/argum/Greenpeace

Das Europäische Patentamt erteilt illegale Patente auf Tierzucht

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Das Europäische Patentamt (EPA) erteilt zunehmend Patente auf normale Pflanzen und Tiere. Wie eine Recherche im Auftrag von Greenpeace zeigt, wurden 2007 und 2008 zwei weitreichende Patente auf die Züchtung von Rindern und Schweinen erteilt. Derartige Patente sind nach dem Wortlaut des Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) verboten. Die aktuellen Fälle zeigen erneut, wie wenig das EPA auf die Wahrung der rechtlichen Grenzen achtet. Hier die beiden Fälle:

1. Patent auf Auswahl von Tieren nach genetischen Merkmalen

Das Patent (EP 1141418) wurde für die Auswahl von Tieren nach genetischen Merkmalen erteilt, die von einem der Elterntiere besonders beeinflusst werden. (Titel: Selecting animals for paraentally imprinted traits). Es wurde am 11.7.2007 für die Uni Liege erteilt. Der erste Anspruch der Patentinhaber lautet: Verfahren zum Auswählen eines Haustieres, so dass dieses gewünschte genotypische Eigenschafen aufweist, bei dem man das Tier auf das Vorhandensein eines elterlich bedingten Quantitativen Trait Locus (QTL) testet.

Ein QTL beschreibt eine Genvariante, die mit bestimmten Leistungsmerkmalen einhergeht (mehr Milch, weniger Fett, Muskel, bessere Zunahme, etc...). Viele dieser Genvarianten sind bekannt und werden in der Tierzucht genutzt. Das Patent geht von der allgemeinen Beobachtung aus, dass gleiche Gene, und somit auch die QTL Varianten, unterschiedlich stark ausgeprägt sein können, je nachdem ob sie von mütterlicher oder väterlicher Seite vererbt wurden (imprinting). Im Patent wird dieser Effekt, der bereits in vielen Lehrbüchern beschrieben ist, an bereits bekannten Genen demonstriert. Die Untersuchung von QTLs wird in der Zucht von Kühen und Schweinen häufig eingesetzt. Es ist davon auszugehen, dass viele dieser Gene einem imprinting unterliegen. Dieses Patentmonopol könnte demnach erhebliche Auswirkungen auf Züchter und Landwirte haben, für die der Zugang zu wertvollen Zuchttieren blockiert, beziehungsweise erheblich verteuert werden kann.

Das Patent umfasst in seinem Anspruch (1) somit das Verfahren zur Züchtung bei allen Haustieren, die von ihren Eltern irgendeine dieser Genvarianten vererbt bekommen. Vor allem Schweine sind in dem Patent hervorgehoben: In weiteren Ansprüchen werden verschiedene Merkmale beansprucht, die vor allem mit der Mastleistung bei Schweinen in Verbindung stehen.

Besonders problematisch ist auch Anspruch zehn: Verwendung eines Verfahrens gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, um ein Zuchttier oder ein Tier (...) auszuwählen, sodass dieses/diese gewünschte genotypische oder potenzielle phenotypische Eigenschaften aufweist/aufweisen. Dieser Anspruch beinhaltet keinerlei erfinderische Leistung, er ist seinem Inhalt nach vielmehr eine Art Geschäftsidee, die darin besteht, dass man, wie in der Tierzucht allgemein üblich, Tiere nach gewünschten erblichen Merkmalen auswählt. Geschäftsideen dürfen nach dem Wortlaut des EPÜ (Art 52) genauso wenig patentiert werden, wie Verfahren zur Züchtung von normalen Pflanzen und Tieren (im wesentlichen biologische Verfahren, Art 53 b).

2. Patent auf Methoden zur Verbesserung der Ausbeute in der Tierzucht

Das Patent auf Methoden zur Verbesserung der Ausbeute in der Tierzucht (EP 1506316) wurde am 16.1.2008 für Züchter aus Kanada erteilt. Titel: Method for improving efficiencies in livestock production.

In diesem Patent geht es um die Kombination von Varianten bereits bekannter Gene im Rahmen der normalen Züchtung, die mit der Zunahme, also der Fetteinlagerung in Verbindung stehen. Insbesondere Rinder und Schweine werden hier genannt. Die Tiere sollen je nach Veranlagung und Bedarf miteinander gekreuzt werden, wobei Fleisch mit jeweils unterschiedlichem Fettanteil produziert werden soll.

Der erste Anspruch des Patentes umfasst die Verfahren zur Erzeugung von Viehuntergruppen der gleichen Art (...) wobei die Tiere jeder Untergruppe ähnliche Körperfett-Prädispositionen aufweisen,. Ermittelt wird hierbei die Veranlagung jedes Tieres, Fett einzulagern, anhand der Ermittlung des ob-Genotyps (...)

Es soll an den Tieren somit eine Art Gen-Diagnose anhand des Gens für Fettleibigkeit (obesity, im Anspruch abgekürzt mit ob) durchgeführt werden. Die Tiere werden dann je nach Ergebnis in Untergruppen eingeteilt. Ein Verfahren, das im Kern trivial und frei von erfinderischer Leistung erscheint.

Auch wird die natürliche Paarung der in Gruppen eingeteilten Tiere beansprucht (Anspruch acht): Verfahren (... ), dass man potenzielles männliches Elternvieh und potenzielles weibliches Elternvieh der gleichen Art (...) zusammenbringt, um die Propagierung von Nachkommenschaft zu ermöglichen. Das Patent versucht somit nichts anderes, als die normale Fortpflanzung im Rahmen von bestimmten Tierzuchtverfahren zu monopolisieren.

Somit beinhaltet auch dieses Patent (EP 1506316) Geschäftsideen und Verfahren zur Züchtung normaler Tiere, die nicht patentiert werden dürfen, da eine wirkliche Erfindung nicht vorliegt.

Politischer und rechtlicher Hintergrund:

Die Patentierung von Pflanzen und Tieren im Bereich der Landwirtschaft ist international heftig umstritten. Insbesondere gegen die Patentierung von normalen Pflanzen und Tieren hat sich ein breites internationales Bündnis von Landwirten und verschiedenen Organisationen gebildet (www.no-patent-on-seeds.org). Anlass war ein Verfahren am Europäischen Patentamt, bei dem es um ein Patent auf die Züchtung von normalem Brokkoli geht. Dieser Präzedenzfall, bei dem es um die Auslegung des Verbotes der Patentierung von im wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren (Art 53b, EPÜ) geht, könnte auch für den Erfolg von Einsprüchen gegen die jetzt erteilten Patente entscheidend werden.

Das Aktionsbündnis, das 2007 gegründet wurde, wendet sich gleichermaßen an Politik, Patentämter und Unternehmen. Erste Erfolge sind greifbar: Nachdem Patentanträge der Firma Monsanto auf die Zucht von Schweinen international kritisiert wurden, hat der US Konzern im September 2007 angekündigt, sein Geschäftszweig im Bereich Tierzucht komplett zu verkaufen [http://monsanto.mediaroom.com/index.php?s=43&item=535]. Erledigt ist der Fall trotzdem noch nicht: Einer der umstrittensten Patentanträge von Monsanto (EP 165777) soll schon bald vom Europäischen Patentamt erteilt werden – allerdings in deutlich reduzierter Form und vermutlich dann als Eigentum einer anderen Firma.

Gegen die jetzt erteilten Tierzuchtpatente plant das Aktionsbündnis fristgerechte Einsprüche zu organisieren. Bereits im Oktober 2007 hatten Vertreter des Aktionsbündnisses Einspruch gegen ein Patent auf Milchkühe eingelegt.

Greenpeace fordert:

  • keine Patente auf Saatgut und Nutztiere, sowie auf Verfahren zu deren Züchtung
  • Widerruf bereits erteilter Patente auf die Züchtung von Schweinen und Rindern
  • Die Bundesregierung muss auf Ebene der EU für umfassendes Verbot der Patentierung von Pflanzen, Tieren und ihrer Gene eintreten

 

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