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Das geplante Gesetz zur Kennzeichnung gentechnisch manipulierter Lebensmittel hat mittlerweile eine längere Geschichte. Abweichend von der Empfehlung des EU-Parlaments, die Grenze bei 0,5 Prozent zu ziehen, hatte die EU-Kommission sich auf ein Prozent festgelegt. Der Rat der Agrarminister wiederum hatte sich im November 2002 auf einen Kompromiss geeinigt und für 0,9 Prozent entschieden.
Der Gesetzentwurf wird im Juli dem Plenum des EU-Parlaments zur Abstimmung vorgelegt werden. EU-Parlament und EU-Ministerrat sind im gesetzgebenden Prozess gleichberechtigt. Das Votum des Umweltausschusses vom Donnerstag ist daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Verbraucher-freundlichen Gesetz. Die Kommission allerdings hat sich wenig erfreut gezeigt.
Gentechnik-Experte Henning Strodthoff von Greenpeace nannte das Votum des Umweltausschusses ein positives Signal. Das Europäische Parlament muss sich auch in der entscheidenden Sitzung zur Kennzeichnung und Rückverfolgung Anfang Juli für strenge Regeln einsetzen. Und die EU-Kommission muss langsam begreifen, dass EU-weite strenge Schutzmaßnahmen für die gentechnikfreie Produktion notwendig sind. Dabei muss eins klar sein: Es gilt das Verursacherprinzip - die Gentechnik-Firmen müssen die Kosten tragen. (sit)