Gegenwind für Gentechnik
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Denn nach der EU-Kommission und dem EU-Umweltrat hat nun die letzte Partei ihre Meinung zum Umgang mit Gen-Pflanzen kundgetan – und zwar erfreulich kritisch. Während der Rat hingegen dem gentechnikfreundlichen Kurs der Kommission folgte. „Die industriehörigen Beschlüsse der Kommission und des Umweltrates sind maßgeblich verbessert worden“, sagt Gentechnikexperte Zimmermann. „Der Gesetzentwurf des Parlaments ermöglicht es nun, nationale Anbauverbote auszusprechen, die die Gentechnikindustrie nicht so einfach anfechten kann."
Dieser Punkt ist entscheidend. Denn Rat und Kommission sehen vor, dass Anbauverbote nach Binnenmarktrecht verhandelt werden – nach Ansicht von Experten rechtlich äußerst unsicher und leicht von der Industrie auszuhebeln. Außerdem durften Verbote bisher nicht mit Umweltrisiken begründet werden. Diese Risiken sind allerdings das Hauptargument gegen Gen-Pflanzen. Das Parlament fordert nun das Umweltrecht als Grundlage und Umweltrisiken als Verbotsgründe - und das ist richtig so.
Auch der umstrittene Passus, der Konzernen im Verbotsverfahren eine zentrale Rolle einräumt, soll gestrichen werden – so will es das Parlament. Der Paragraf sieht vor, dass Staaten vor einem Anbauverbot erst mal beim Unternehmen darum bitten müssen, das eigene Land aus der Anbauzulassung herauszunehmen.
Nun müssen sich Kommission, Regierungen und Parlament einigen. Die Verhandlungen über den finalen Gesetzestext starten schon heute. „Der Vorschlag des EU-Parlaments ist eine Steilvorlage für die Bundesregierung“, sagt Zimmermann. „Sie muss nun in den Verhandlungen mit Kommission und Parlament im Rat rechtssichere Anbauverbote für Gen-Pflanzen möglich machen.“
Das ist dringend nötig, denn der Gen-Mais 1507 steht kurz vor der Anbauzulassung. Und den wollen weder Landwirte noch Verbraucher.