Wiederaufarbeitungsfälle deutscher Brennelemente
Fünf Castorbehälter aus La Hague in Frankreich kommen bis Ende 2015 aus der französischen Wiederaufarbeitung. Laut Atomgesetz können diese an keinem anderen Standort als Gorleben untergebracht werden. Eine Gesetzeslücke.
- Publikation
Das novellierte Atomgesetz besagt zwar, dass Atommüll aus der Wiederaufarbeitung im Ausland in Zwischenlager an Atomkraftwerken transportiert werden müssen (Gorleben liegt nur bei einem Zwischenlager). In den Castoren befinden sich aber "Prozess- und Spülwässer aus der Wiederaufarbeitung" – und das ist Atommüll einer anderen Kategorie. Eine Gesetzeslücke würde also den Transport erlauben.