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Greenpeace-Aktivisten protestieren mit 50 in Eisblöcken eingefrorenen Babypuppen vor dem Bundestag gegen Patente auf Leben. Anlass ist die Abstimmung der Parlamentarier zur Umsetzung der EU-Patentrichtlinie in deutsches Recht. 2004
Paul Langrock/Zenit/Greenpeace

Patent auf Sperma, Eizellen und Embryonen vergeben

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Am 26.11.2003 erteilte das Europäische Patentamt (EPA) in München ein Patent, das sich in bisher einmaliger Form auf menschliches Leben erstreckt. Das Patent EP 1121015 umfasst Sperma, Eizellen und menschliche Embryonen, die zum Beispiel im Rahmen einer künstlichen Befruchtung vorübergehend auf Eis gelegt werden. Neben dem Verfahren zum Tiefkühlen der Embryonen wurden den Patentinhabern auch die menschlichen Embryonen selbst zugesprochen.

Greenpeace hat gegen den als Vitrolife-Patent bekannt gewordenen Patentantrag Einspruch bei der Großen Beschwerdekammer des EPA eingelegt. Eine Entscheidung wird für den 19.12.2006 erwartet.

Nach Auffassung von Greenpeace ist Leben nicht patentierbar wie eine technische Erfindung. Die Umweltschutzorganisation tritt gegen die Besitz- und Monopolansprüche von Firmen oder Forschern an Tieren Pflanzen, Genen, Embryonen und Teilen des menschlichen Körpers ein.

Antragsteller und Patentinhaber

Das Patent wurde 1999 unter der Nummer WO 00/21365 weltweit in über 100 Staaten angemeldet, darunter in 19 europäischen Staaten, den USA, China, Russland, Australien und 15 afrikanischen Ländern. Das Patent gibt es in verschiedenen Versionen: Die europäische Anmeldung (EP 1121015 vom 26.11.2003) nennt als Patentinhaber nur die Namen der Forscherinnen Katrina Forest und Michelle Lane. Das US-Patent (US 20030113706 vom 10.9.2002 bzw. US 6500608 vom 13.10.1999) läuft auf den Namen der Firma Vitrolife (Sitz in Kungsbacka/Schweden und Englewood/USA). Daneben hat auch die US-Regierung (National Institute of Child Health and Human Development) spezielle Rechte am Patent, weil die Forschung dort mit staatlichen Mitteln gefördert wurde.

Tiefkühl-Technik

Technischer Hintergrund des Patents ist eine besondere Methode zum Tiefkühlen von Gewebe, das so genannte Verglasen, insbesondere von Sperma, Eizellen und Embryonen. Durch die Methode soll das Gewebe so schonend eingefroren werden, dass es nach dem Auftauen seine vollständige biologische Funktion wieder erhält. Sperma und Eizellen sollen zum Beispiel nach dem Tiefkühlen zur künstlichen Befruchtung verwendet werden können.

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Embryo als technische Erfindung

Das Patent umfasst jedoch nicht nur die Tiefkühl-Verfahren selbst, sondern alle biologischen Proben, die nach der beschriebenen Methode eingefroren werden. Im Patent werden die menschlichen Embryonen ausdrücklich denen von Nagetieren und Rindern gleichgesetzt.

Durch das Tiefkühlen wird also unter anderem aus einem menschlichen Embryo eine technische Erfindung, die einem Monopolanspruch zur wirtschaftlichen Nutzung unterliegt. Aus Sperma, Eizellen und menschlichen Embryonen wird so ein industrielles Erzeugnis, eine Wirtschaftsware. Auch menschliche Organe und jegliches andere biologische Material, das auf die beschriebene Weise tiefgekühlt wird, unterliegt dem Anspruch der Patentinhaber. Das Patentamt hat nicht geprüft, ob durch das Patent ethische Grenzen verletzt werden.

In seiner Dimension ist dieses Patent bisher einmalig. Das Patent umfasst jegliche Nutzung der patentierten Keimzellen (Sperma, Eizellen) und Embryonen, sie können sowohl zur Einleitung einer normalen Schwangerschaft nach künstlicher Befruchtung als auch zum Forschungsklonen im Labor verwendet werden.

Firma Vitrolife: Wirtschaftliche Interessen

Über die wirtschaftlichen Hintergründe der Patenterteilung im konkreten Fall kann derzeit nur spekuliert werden. An der Verwertung scheint insbesondere die Firma Vitrolife interessiert zu sein. Die Firma gab am 10. März 2003 bekannt, dass sie das Patent in den USA erhalten habe und kündigte eine entsprechende Markteinführung für 2004 an. Die auch an der Börse gehandelte Firma beziffert ihren Nettoumsatz für 2003 auf knapp 100 Millionen SEK (10,8 Millionen Euro) und sieht sich als eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich künstlicher Befruchtung. Vitrolife forscht aber auch im Bereich der Organ-Transplantation und der embryonalen Stammzellen.

Wirtschaftliche Interessen bestehen in beiden Bereichen: Ausdrücklich wird in der Patentschrift darauf hingewiesen, dass jegliches Gewebe (also auch Organe) unter die Reichweite des Patents fällt, wenn es mit der beschriebenen Methode tiefgekühlt wird. Im Bereich des Forschungsklonens macht sowohl das Tiefkühlen der Stammzellen als auch die Bevorratung von Eizellen, Sperma und Embryos wirtschaftlich Sinn. Experten befürchten unter anderem, dass mit Hilfe des Patentes menschliche Eizellen kommerziell gehandelt werden könnten.

Vergleich mit Edinburgh-Patent auf menschliche Embryonen

Während andere Patente bisher auf die Durchführung von technischen Verfahren oder die Verwertung der embryonalen Zellen im Labor abzielten, wie zum Beispiel im Falle des Patentes der Universität von Edinburgh (EP 695 351), erhebt dieses Patent erstmals einen exklusiven Erfindungs- und Verwertungsanspruch für ganz normales menschliches Leben, auf Embryonen, wie sie im Rahmen der modernen Fortpflanzungsmedizin nach künstlicher Befruchtung (in vitro Fertilisation, IVF) entstehen.

Die Erteilung des Patentes konterkariert die Entscheidung des Patentamts, das Patent der Universität von Edinburgh, das im Wesentlichen die Verwertung menschlicher Embryonen im Labor betraf, aus ethischen Gründen zu widerrufen (EP 695351, erteilt im Dezember 1999, Einspruch durch Greenpeace im Februar 2000, weitgehender Widerruf des Patents im Juli 2002).

Während das Europäische Patentamt im Falle des Patentes der Universität von Edinburgh zunächst behauptete, dass es sich um ein Versehen gehandelt habe, ist dies im vorliegenden Fall wohl ausgeschlossen. Die Ansprüche, die auf Embryonen, Sperma und Eizellen gerichtet sind, lassen für jeden Fachmann sofort erkennen, was Ziel und Zweck der Monopolansprüche ist.

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Europäische Patentgesetze erlauben Patente auf Leben

Voraussichtlich muss das Vitrolife-Patent nach einem Einspruch von Greenpeace zumindest teilweise widerrufen werden.

Auch ein weiterer Einspruch, der von der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. eingereicht wurde und der die in der Patentschrift beschriebene erfinderische Leistung in Frage stellt, könnte erfolgreich sein.

Das eigentliche Problem, der mangelhafte rechtliche Rahmen, der ähnliche Patente nicht grundsätzlich ausschließt, kann dadurch aber nicht korrigiert werden.

In seiner Entscheidung zum Patent der Universität Edinburgh hebt das Europäische Patentamt ausdrücklich hervor, dass Zellen und Gewebe u.a. von menschlichen Föten patentierbar sind. Die vom EPA hier angewandte EU-Patentrichtlinie verbietet zwar eigentlich Patente auf menschliche Lebewesen, lässt aber offen, inwieweit dieses Verbot auch für Embryonen gilt. Die EU-Richtlinie sagt zwar im Kommentar aus, dass menschliche Keimzellen (Sperma, Eizellen) nicht patentiert werden dürfen, erlaubt aber Patente auf Teile des menschlichen Körpers, sobald ein technischer Schritt zu seiner Isolierung oder Bearbeitung hinzukomme und eine kommerzielle Anwendung genannt werde.

Die Richtlinie verbietet zudem Patente auf das Klonen menschlicher Lebewesen. Verfahren zur künstlichen Befruchtung, die beim aktuellen Patent im Vordergrund stehen, sind jedoch nicht ausdrücklich erwähnt. Das Hauptproblem dürfte im Text der EU-Richtlinie liegen, die zwar viele Verbote auflistet, die rechtlich aber nicht wirksam sind, und zugleich generell Patente auf die belebte Natur erlaubt.

Vor diesem Hintergrund überprüft die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes derzeit in einem Musterverfahren erneut, inwieweit menschliche Embryonen und daraus gewonnene Zellen patentiert werden können. Greenpeace fordert hier ein eindeutiges gesetzliches Verbot.

Greenpeace fordert:

  • Verbot von Patenten auf Pflanzen, Tiere, Menschen und ihre Gene
  • Neuverhandlung der EU-Patentrichtlinie

 

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