Zustimmung der SPD zu CETA wäre ein Verstoß gegen eigene Richtlinien
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Der SPD-Parteikonvent am kommenden Sonntag verspricht spannend zu werden: Landesverbände und Bezirke haben bereits zehn CETA-kritische Anträge eingereicht, die verheißungsvolle Titel tragen wie etwa „TTIP & CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel“. Ihr Parteivorsitzender Sigmar Gabriel hingegen betont stets, dass seine Partei CETA zustimmen wird.
Wenn dem so wäre, würde die SPD gegen ihre eigens aufgestellten Richtlinien für Freihandelsabkommen verstoßen. Diese wurden beim Parteikonvent 2014 und Parteitag 2015 festgelegt, um Europa mit TTIP und CETA nicht ausschließlich den Regeln des Marktes zu überlassen. Legt man diese roten Linien und den CETA-Vertragstext übereinander, passt das nicht zusammen. Zwei Beispiele verdeutlichen warum:
Vorsorgeprinzip auf der Kippe
Am Vorsorgeprinzip werde nicht gerüttelt – eine Absenkung von Standards beim Umwelt-, Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz werde es mit der SPD nicht geben, so die Genossen. Das Vorsorgeprinzip ist eine jahrzehntelang von Verbrauchern, Arbeitnehmern und Umweltschützern erkämpfte Errungenschaft und in der EU fest verankert: Es soll Mensch und Umwelt vorsorglich vor Produkten oder Maßnahmen schützen – auch wenn deren Schädlichkeit noch nicht eindeutig bewiesen ist. In Kanada wie auch in den USA hingegen wird ein Produkt erst dann vom Markt gezogen, wenn die Gefährlichkeit wissenschaftlich unumstritten ist.
Der CETA-Vertragstext erwähnt das Vorsorgeprinzip zwar, ein Mechanismus zu dessen Durchsetzung fehlt allerdings komplett. „CETA macht das Vorsorgeprinzip zu einem Papiertiger, der weder Zähne noch Krallen hat, um die Menschen in der EU zu schützen“, sagt Matthias Flieder, Experte für Freihandelsabkommen bei Greenpeace. „Wenn die SPD ihre Glaubwürdigkeit bewahren will und ihre eigenen Beschlüsse ernst nimmt, muss sie CETA in dieser Form ablehnen.“
Undemokratische Justiz
Das gilt auch für ein weiteres Kriterium: die private Streitschlichtung. Diese lehnen die Sozialdemokraten ab. Vielmehr sollen Internationale Handelsgerichtshöfe auftretende Investorstreitfälle zwischen Unternehmen und Staaten klären. Aufgrund des massiven Protests aus der Bevölkerung gegen CETA und TTIP haben die EU und Kanada die privaten Schiedsgerichte zwar durch einen bilateralen Gerichtshof ersetzt. Dieser Gerichthof wäre aber ausschließlich für CETA geschaffen und nicht – wie von der SPD gefordert – ein Internationaler Handelsgerichtshof, der sich unabhängig von einzelnen Abkommen mit Handelsstreitigkeiten befassen würde. Zudem ist ein Klagerecht ausschließlich ausländischen Unternehmen zugestanden. Staaten hätten dieses Recht nicht. Kritiker solch undemokratischer Verfahren fürchten, dass dadurch Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte gefährdet werden.
Zerreißprobe für die SPD
Wie wird sich die SPD aufstellen – bei Abkommen wie TTIP und CETA, die so massiv in das Leben ihrer Wähler eingreifen? Eine Umfrage im vergangenen Jahr hat jedenfalls ergeben, dass 70 Prozent der SPD-Mitglieder nichts Gutes von TTIP erwarten.
Zum Weiterlesen: CETA und TTIP: Was unterscheidet die beiden Freihandelsabkommen?