CETA: Vorläufig heißt endgültig
Greenpeace protestiert: Der Bundestag darf nicht übergangen werden - gegen die vorläufige Anwendung von CETA!
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Es klingt so harmlos und unbedeutend: Der EU-Handelsausschuss diskutiert in Brüssel, ob er dem Vorschlag der EU-Kommission folgt, CETA ab Anfang kommenden Jahres vorläufig anzuwenden. Dass das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada an den Start geht, davon ist nach aktueller Lage auszugehen – ein verhängnisvoller Schritt. Die Antwort darauf projizierten Greenpeace-Aktivisten heute Früh ans Wirtschaftsministerium in Berlin: „Umgehen Sie nicht das Parlament, Herr Gabriel!”
CETA durch die Hintertür
Dabei klingt die Meldung zum Votum des Handelsausschusses, zu dem auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einen deutschen Vertreter entsendet, erst einmal harmlos: Ein Ausschuss diskutiert und empfiehlt zu etwas Vorläufigem. Tatsächlich aber ist es die vorweggenommene politische Entscheidung, CETA endgültig zu verabschieden. Denn der Empfehlung des Handelsausschusses folgt in der Regel die Zustimmung des EU-Rats. Der Handelsvertrag würde also vorläufig in Kraft treten, ohne dass auch nur ein einziges der 28 nationalen EU-Parlamente darüber diskutiert, geschweige denn zugestimmt hätte, darunter das deutsche Parlament, der Bundestag, und zudem auch die Vertretung der Bundsländer, der Bundesrat.
Wirtschaftsminister Sigmar Garbiel (SPD) hat eben diese Zustimmung erst kürzlich zugesichert – Christoph von Lieven, Greenpeace-Experte für Handel, mahnt: „Gabriel muss jetzt Wort halten und dafür sorgen, dass sich Deutschland heute im Handelsausschuss gegen die vorläufige Anwendung von CETA ausspricht und diese verhindert.“
CETA ist das Einfallstor für TTIP
Denn der fertig verhandelte CETA-Vertrag gilt als Blaupause des noch umfangreicheren TTIP-Abkommens mit den USA. Beide drohen die hohen EU-Standards für Umwelt-, Klima-, und Verbraucherschutz deutlich zu schwächen. „Europa und Nordamerika müssen die Chance nutzen und den künftigen Welthandel sozial gerecht und ökologisch verantwortlich gestalten“, so von Lieven. „Mit CETA und TTIP kann das nicht gelingen.“
Ein späteres Nein ändert nichts an der Verbindlichkeit
Nun könnte man sagen, dass die nationalen Parlamente nach dem heutigen Votum des Handelsausschusses ja immer noch Nein sagen können. Aber selbst ein negatives Votum des Bundestages würde den Vertrag nicht beenden. Alle Verpflichtungen für Deutschland blieben bestehen. Zudem mahlen die politischen Mühlen langsam: Bis die nationalen Parlamente abgestimmt hätten, würde CETA schon etliche Jahre gelebt werden. Dass das gesamte Abkommen anschließend wieder rückgängig gemacht würde, ist unrealistisch. Selbst ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundestags stellt fest: Wenn die vorläufige Anwendung beschlossen wird, ändert auch ein späteres Nein des Bundestages oder Bundesrats nichts mehr an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit.
Vorläufig heißt hier also endgültig: Nein zu CETA!