
Als Hersteller des Saatguts muss Pioneer dafür einstehen, dass die Ware frei von gentechnischen Verunreinigungen ist. Allerdings ist auch bei den niedersächsischen Behörden nicht alles so gelaufen, wie es hätte sein müssen: Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hätte von dem illegalen Saatgut wissen müssen, hat den Verkauf jedoch nicht verhindert. Das in Niedersachsen verkaufte Saatgut des Herstellers Pioneer stammt aus Ungarn. Dort hat das Unternehmen auch Versuchsanbau mit Gen-Mais betrieben.
Von der routinemäßigen Entnahme von Saatgut-Stichproben bis zum Laborbericht vergingen in Niedersachsen über zwei Monate. Weitere 15 Tage gingen ins Land, bis das für den Vollzug zuständige Umweltministerium in Hannover über den Fund der verunreinigten Maissaaten informiert wurde. Dennoch behauptet das niedersächsische Landwirtschaftsministerium nach wie vor, keine Verantwortung für die verschleppte Veröffentlichung ihrer Saatgut-Analysen zu tragen. Gemäß einer Vereinbarung aller Bundesländer sollten die Analyseergebnisse jedoch bis zum 31. März veröffentlicht worden sein. Auf diese Weise wäre es noch möglich gewesen, die Aussaat von verunreinigtem Saatgut zu verhindern.
Eine kurze Chronik
Wer hat Schuld an den Verzögerungen?
Andere Bundesländer konnten im Rahmen der Saatgutbeprobung rechtzeitig Ergebnisse liefern. So wurden beispielsweise in Baden-Württemberg 107 Proben getestet und bis zum 31. März veröffentlicht. Auch Greenpeace lässt immer wieder Labor-Untersuchungen von gentechnisch veränderten Produkten durchführen. Diese dauern - auch wenn es sich um ähnlich viele Proben wie in Niedersachsen handelt - in der Regel fünf Tage. Es muss aufgeklärt werden, warum es in Niedersachsen zu solchen Verzögerung kommen konnte
, sagt Alexander Hissting, Landwirtschaftsexperte von Greenpeace. Die Labortests zu Mais fallen ja nicht vom Himmel, sie finden jedes Frühjahr statt. Das Landwirtschaftsministerium ist offenen Auges in diesen Saatgut-Skandal gerannt.
Wer trägt die Verantwortung?
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung haben hauptsächlich Landwirte in Bayern und Baden-Württemberg die betroffene Charge des Pioneer-Saatguts PR38H20 gekauft. In diesen beiden Bundesländern sind zusammen 1480 Einheiten (in Bayern 840 Einheiten, in Baden-Württemberg 640 Einheiten) auf insgesamt ebenso vielen oder mehr Hektar Fläche ausgebracht worden. Der Mais ist mit dem Gen-Mais NK603 verunreinigt, der in Europa für den Anbau verboten ist. Pioneer hat jedoch nach Recherchen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland den Versuchsanbau mit NK603-Kreuzungen in Ungarn betrieben. Dort wurde auch das verunreinigte Saatgut von Pioneer produziert und nach Niedersachsen geliefert.
Schon eine Saatgutverunreinigung von nur 0,1 Prozent hat zur Folge, dass etwa 100 gentechnisch veränderte Pflanzen auf einem Hektar wachsen. Die Pflanzen können sich mit der Blüte auskreuzen und die Ernte gentechnikfrei produzierender Landwirten ruinieren
, sagt Hissting. Wir empfehlen das Häckseln und Einbringen des Maises in den Boden. In diesem und im Folgejahr darf auf den Äckern kein Mais ausgesät werden, keimender Mais muss entfernt werden
, so Hissting.
Auf Anfrage von Greenpeace haben mittlerweile fast alle Bundesländer schriftlich bestätigt, dass der verunreinigte Mais vernichtet werden muss. In Mecklenburg-Vorpommern werden Durchwuchskontrollen durchgeführt und der Erfolg der Maßnahmen wird vor der Wiederaussaat mit Mais begutachtet. Dieses Vorgehen sollte in allen Bundesländern erfolgen. Damit der tatsächliche Umgang mit dem verunreinigten Mais transparent und nachvollziehbar bleibt, müssen alle anderen Bundesländer die genauen Flächen angeben. Greenpeace hat diesbezüglich eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt.
Bisher ist noch völlig offen, wer die Landwirte entschädigt, die unwissentlich den verunreinigten Mais auf ihren Feldern ausgesät haben. Saatguthersteller Pioneer, der für den Schaden haften müsste, weist bisher jede Schuld von sich - in eigenen Saatgut-Untersuchungen seien keine genmanipulierten Organismen gefunden worden. Auf Anfrage des niedersächsischen Umweltministeriums weigerte sich Pioneer allerdings, die Handelswege für das von den Behörden positiv getestete Saatgut zu nennen. Erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Stade musste Pioneer diese Daten liefern.