Umweltorganisation und Anwohner reichen Klagebegründung gegen Weiterbau des geplanten Endlagers ein
Greenpeace stellt Eilantrag auf Baustopp in Gorleben
Wir fordern das Gericht auf, die Arbeiten schnellstmöglich zu stoppen
, erklärt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. Der angebliche Bürgerdialog des Bundesumweltministers ist ein trojanisches Pferd. Er soll lediglich den Ausbau des Endlagers begleiten. Währenddessen schaffen die Baumaschinen jeden Tag Fakten. Nun sind die Gerichte am Zug, die verheerende Endlagerpolitik Röttgens zu stoppen.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg untersagte im Oktober zunächst den Weiterbau im Salzstock, nachdem unter anderem der Grundbesitzer Graf von Bernstorff unterstützt von Greenpeace und der Rechtshilfegruppe Gorleben Klage eingereicht hatte. Erst am 9. November 2010 genehmigte das niedersächsische Umweltministerium den vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragten Sofortvollzug. Seitdem darf trotz der anhängigen Klagen im Salzstock wieder gebaut werden.
Die Verlängerung des alten Rahmenbetriebsplans ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig, da sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen sich seit 1982 geändert haben. Wir fordern das Gericht auf, unsere Argumente zu würdigen
, sagt Asta von Oppen von der Rechtshilfegruppe Gorleben. Es kann nicht sein, dass ein Bundesminister sich nach Gutdünken über seit 1990 geltendes Recht hinweg setzt.
Denn ein neuer Rahmenbetriebsplan müsste dem seit 1990 geltenden Bergrecht folgen und würde eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
Nach Auffassung der Kläger müssten die Arbeiten zudem nicht nur dem aktuellen Bergrecht, sondern auch dem wesentlich strengeren Atomrecht genügen. Denn in Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut: Schächte, Strecken und Betriebsräume entsprechen den Industrienormen für ein Endlager. Sowohl die Lagerung von heute 102 Castorbehältern genau über dem Salzstock als auch die Untersuchung nur eines Endlagerstandortes sind nach Ansicht der Kläger juristisch als Vorfestlegung zu werten.