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Erster Akt, Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe, 20. November 2003 gegen 23.30 Uhr. Jan Michael hat den Zug aus Saarbrücken verlassen und will sich auf den Weg zu seinem Tagungshotel begeben. Die genaue Adresse hat er auf seinem Laptop gespeichert, doch leider ist der Akku leer. Im menschenleeren Bahnhofsgebäude findet er außen am Warteraum ein Steckdosen-Verlängerungskabel und lädt das Gerät auf. Das dauert ungefähr zehn Minuten.

Weitere fünf Minuten später, Jan Michael hat gerade noch die Straßenbahn erreicht, stürmen drei uniformierte Beamte des Bundesgrenzschutzes den Waggon. Sie sind vorläufig festgenommen! Mitkommen! Also wieder raus aus der Bahn. Wiederholte Nachfragen ergeben, dass Jan Michael seinen eigenen Rucksack gestohlen haben soll. Das kann er widerlegen, ist ihm doch der Inhalt des guten Stücks genau bekannt. Außerdem kann er erklären, was er dort im Bahnhof getrieben hat. Das nützt nichts. Ab auf die Wache.

Zweiter Akt, BGS-Wache im Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe. Jan Michael Ihl soll jetzt seinen eigenen Laptop geklaut haben. Macht nichts. Er kennt ja sein Passwort und die gespeicherten Dateien. Das alles interessiert den BGS aber gar nicht: Wie wolle er denn nachweisen, dass der Akku ihm gehöre? Das kann er, denn auf dem Akku klebt ein Schildchen mit seinem Namen und seiner E-Mail-Adresse.

Jan Michael hat also weder seinen Rucksack noch seinen Laptop noch den dazugehörigen Akku gestohlen. Ist nun alles gut? Weit gefehlt. Sie haben der Deutschen Bahn Strom entwendet. Wir müssen Ihre Personalien aufnehmen. Nachdem das geschehen ist, möchte Jan Michael seinerseits wissen, mit wem er es zu tun hat. Er bittet wiederholt um Namen und Dienstnummern der drei Beamten. Schließlich die Antwort des Wortführers, er sei Herr Brand, das sei Ausweis genug.

Dritter und vorläufig letzter Akt, bei Jan Michael zu Hause, Mitte Januar 2004. Es ist Post von Herrn Brand gekommen: Ermittlungsverfahren gegen Jan Michael Ihl nach §§ 242 und 248c StGB, Diebstahl, Entziehung elektrischer Energie (verbotene Stromentnahme). Jan Michael rechnet für seinen Rechtsanwalt den Streitwert aus: Es geht um rund einen Cent.

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