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Wieso das Hin und Her? Niemand will sich die Finger verbrennen: Die private Streitschlichtung bei dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP mit den USA ist heikel. Würde sie doch Konzernen ermöglichen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, wenn diese ihre Investitionsvorhaben beeinträchtigt sehen. Auch jetzt ist das schon möglich. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagt zum Beispiel Deutschland wegen des Atomausstiegs. TTIP würde dies auch US-amerikanischen Konzernen ermöglichen. Die europäische Öffentlichkeit lief dagegen Sturm und sieht darin einen Freifahrtschein für Konzerninteressen. Die Politik will Wähler nicht vergraulen und ist dementsprechend vorsichtig.
Bereits der neue EU-Präsident Junker hatte erklärt, dass die Rechtsprechung der EU-Mitgliedsstaaten nicht durch TTIP eingeschränkt werden darf. „Dies bedeutet eindeutig, dass der Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus nicht Teil der Vereinbarung sein könne“, folgerte die Schwedin Cecilia Malmström. So war es in den schriftlichen Antworten an den Handelsausschuss des EU-Parlaments zu lesen. Dort stand Malmström gestern als Neue Rede und Antwort – schriftlich gab es die Antworten vorab bereits am Freitag. Zwischen Freitag und Sonntag ließ die Kommissarin zunächst per Tweet verkünden, dass eine falsche Version verschickt worden sei. Am Sonntag gab es die neue – der Satz mit dem eindeutigen Statement fehlte!
Im Ausschuss wand sie sich gestern heraus. Ein Bekenntnis gegen die umstrittene Streitschlichtung zum Investorenschutz gab es nicht. Ein klares dafür aber auch nicht: Die Streitschlichtung müsse so gestaltet werden, dass die Bedenken der Bevölkerung aufgenommen werden.
„Wer am Wochenende die sich widersprechenden Medienbeiträge zu den Handelsabkommen verfolgte, dem drängte sich die Frage auf: Ist diese Verwirrung Absicht, um nicht auf Aussagen festgelegt zu sein oder das Resultat von Unfähigkeit oder schlicht Ausdruck unterschiedlicher Machtinteressen“, kommentiert Jürgen Knirsch von Greenpeace.
Nicht besser: Abkommen mit Kanada
Parallel zu TTIP verhandelte die EU fünf Jahre lang ein Handelsabkommen mit Kanada. Ein Streitpunkt: die private Streitschlichtung. Und auch hier weiß der Bürger nicht, wer was will und sagt. Mit ihm würde es kein CETA mit privater Streitschlichtung geben – so die mehrfache Aussage von Wirtschaftsminister Gabriel. Auf dem EU-Kanada-Gipfel in Ottawa wurde letzten Freitag verkündet, dass die Verhandlungen zu CETA abgeschlossen seien. Der daraufhin von der Europäischen Kommission ins Netz gestellte Abkommenstext beinhaltet jedoch ein Kapitel zum Investitionsschutz. Der Text würde die volle Unterstützung aller EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Deutschland finden, erklärte der scheidende Präsident der EU-Kommission Jose Manuel Barroso auf der Pressekonferenz zum Abschluss des Gipfels.
Dies dementierte das Wirtschaftsministerium postwendend, und im Interview forderte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) Nachverhandlungen vor allem beim Investitionsschutz. Kritik gab es auch für die Verhandlungsführung : „Das Problem ist, dass die Europäische Kommission – die alte muss man jetzt sagen – aus diesem Abkommen Geheimverhandlungen gemacht hat. Und so kann man natürlich mit einer informierten Öffentlichkeit nicht umgehen“, so der Minister.
Offen ist damit weiterhin, ob der nun veröffentlichte Text tatsächlich das Ende der Verhandlungen markiert, ob es Nachverhandlungen geben wird und ob die nationalen Parlamente der 28 EU-Mitgliedsstaaten über den CETA-Text abzustimmen haben oder nicht. Ersteres fordern Länder wie Deutschland und Österreich, eine Beteiligung der nationalen Parlamente wird aber von der jetzigen Kommission angelehnt.