
EU-Handelskommissar de Gucht’s "dreimonatige Denkpause" zur umstrittenen privaten Streitschlichtung im geplanten Partnerschaftsabkommen zum Freihandel mit den USA (TTIP)
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Was die Bürger vor allem erzürnt, ist eine in den laufenden Verhandlungen mit den USA vorgesehene Regelung: Zum Schutz ihrer Investitionen sollen Konzerne die Möglichkeit erhalten, außerhalb des üblichen Gerichtsweges Staaten auf Schadensersatz in Milliardenhöhe zu verklagen. Bekommen die Konzerne Recht, so bezahlen die Steuerzahler die tatsächlichen oder vorgeschobenen Gewinnausfälle der Unternehmen. Auslöser der Verwirrung ist eine Pressemitteilung der EU-Kommission vom 21. Januar, wonach die Kommission Anfang März einen Textvorschlag zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS) veröffentlichen will, den dann die Bürgerinnen und Bürger innerhalb von drei Monaten kommentieren können.
Die Presseerklärung von 21. Januar macht jedoch deutlich, dass die Darstellung in vielen Medien einen falschen Eindruck erzeugt: tatsächlich wird sich die öffentliche Konsultation nur mit diesem einen Teil der Verhandlungen befassen, die TTIP-Verhandlungen laufen planmäßig weiter. Bestätigt wurde dies am 22. Januar zunächst vormittags per Tweet. Am Abend stellte de Gucht dann in einer Rede in Düsseldorf klar, dass der Verhandlungsprozess wie geplant im März mit vollem Dampf weitergehen würde. Lediglich bei dem Verhandlungspunkt ISDS würde die "Pausetaste gedrückt". Er ließ damit offen, wie die Widersprüche seiner Aussagen (einerseits mit "vollem Dampf" weiter wie bisher, andererseits die „Pausetaste drücken“), zu interpretieren sind. Auch machte er keine weiteren Aussagen zum Ablauf des Konsultationsprozesses. Die spannende Frage bleibt bisher ungeklärt: Was macht die Kommission, wenn sich die Mehrheit der Bürger gegen das Klagerecht der Konzerne ausspricht? Oder gar die Einstellung der TTIP-Verhandlungen fordert? Wird sie darauf Rücksicht nehmen?
Was bisher geschah
Seit dem Sommer 2013 verhandelt die Europäische Kommission mit der US-Regierung über TTIP, das den Freihandel und Investitionen regeln soll. Viele Nichtregierungsorganisationen, Institutionen wie auch einzelne Parlamentarier sehen durch TTIP die europäischen Standards bei Umwelt- und Gesundheitsschutz, im Arbeitsrecht, in der Kultur, im Datenschutz oder in der Daseinsfürsorge (etwa der kommunalen Wasserversorgung) gefährdet. Noch nie hat eine handelspolitische Debatte ein so breites - vom Börsenverein des deutschen Buchhandels bis zum kommunalen Wasserwirtschaft - Bündnis an Kritikern und Skeptikern hervorgebracht. Ein besonders strittiger Punkt in der Debatte ist die von der EU-Kommission gewünschte "private" Streitschlichtung, die es Unternehmen erlauben würde, Staaten außerhalb der nationalen Gerichtsarbeit auf Schadenersatz zu verklagen, wenn sie - die Konzerne - sich um die erwarten Gewinne ihre Investitionen beeinträchtigt sehen.
Gerade die Bundesrepublik hat Erfahrungen machen müssen mit "Investor-Staat-Streitigkeiten". Aktuell nutzt der schwedische Energiekonzern Vattenfall diese Möglichkeit, um vor dem in Washington angesiedelten Internationalen Zentrum für die Beilegungen von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) für den Atomausstieg der Bundesrepublik 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz für seine deutschen AKWs einzuklagen, . Erfahrungen mit dem ISDS-Instrument sammelte Vattenfall bereits in einem weiteren Fall gegen die Bundesrepublik. Für die Verzögerungen der Inbetriebnahme seines Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg wollte Vattenfall 2009 1,4 Milliarden Euro unserer Steuergelder haben. Diese Schadensersatzforderung konnte der Konzern glücklicherweise nicht durchsetzen. Dafür gelang es ihm, dass die wasserrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk zum Schaden der Umwelt und des Klimas abgeschwächt wurde (siehe die Analyse ICSID Case).
Konzernrecht oder EU-Recht?
Nach Andrea Carta, dem Rechtsberater der Greenpeace EU Unit in Brüssel, ist die private Streitschlichtung mit den demokratischen Grundsätzen, dem institutionellen Gleichgewicht, dem Zugang zur Justiz und dem Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz für alle nicht vereinbar (siehe Position Paper BIT). Greenpeace plädiert dafür, dass die EU keine Handels- oder Investitionsabkommen mit ISDS-Mechanismen abschließen sollte.
Bei dem angekündigten Konsultationsprozess sollten die Bürgerinnen und Bürger die Chance nutzen und der EU-Kommission eindeutig mitteilten, dass sie gegen diesen Streitschlichtungsmechanismus sind. Es ist zu erwarten, dass die Kommission diesen Prozess nur nutzen will, um angesichts der bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament (Mai) und der Neubesetzung der EU-Kommission (Oktober) Zeit zu gewinnen, um die Debatte gegen ISDS abzukühlen. Bisher wird hinter verschlossenen Türen verhandelt, Verhandlungsmandat und –texte bleiben geheim. Die Parlamente und die Öffentlichkeit werden nur spärlich informiert, unklar ist auch, wann und in welchem Ausmaß die Parlamente Einfluss auf das Verhandlungsergebnis nehmen können. "De Gucht will die Verhandlungen mit vollem Dampf weiterführen und gleichzeitig der Zivilgesellschaft die Möglichkeit zum Dampf anlassen geben. Solange nicht klar ist, inwieweit er tatsächlich auf ein Votum der Bevölkerung Rücksicht nimmt, sollte der Widerstand gegen TTIP nicht nachlassen", fordert Jürgen Knirsch, Experte für nachhaltigen Konsum bei Greenpeace.
