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Das Gesetz trägt seinen Namen zu Unrecht. Der Verbraucher wird mit dem Titel Verbraucherinformationsgesetz hinters Licht geführt und bleibt buchstäblich im Dunkeln sitzen. Das Gesetz zementiert die Einstellung von Behörden, dass Informationen über Untersuchungen und Kontrollen in erster Linie für die Amtsschubladen bestimmt sind. Nur in Ausnahmefällen gelangen sie, dann meist zeitlich verzögert, an die Öffentlichkeit. Es gelten zudem zu lange Antragsfristen und eine Auskunftspflicht der Unternehmen ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ein VIG muss jedoch Transparenz zum Regelfall machen und nur in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen. Von diesem Ziel sind wir mit dem heute verabschiedeten Gesetz noch weit entfernt.