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Greenpeace-Aktivisten hängen Banner "Rio +10 = 2. Chance" an Jesus-Statue auf dem Zuckerhut in Rio de Janeiro, 2002.
Greenpeace/Marcio Pena

Von Rio nach Johannesburg

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1. Der Weltgipfel von Johannesburg 2002

Bis zu 60.000 Menschen werden vom 26. August bis zum 4. September 2002 zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg in Südafrika erwartet. Zehn Jahre nach dem Erdgipfel von Rio de Janeiro und dreißig Jahre nach der ersten Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm stehen in Johannesburg die zentralen entwicklungs- und umweltpolitischen Probleme auf der Tagesordnung.

2. Die Geschichte

2.1 Der Erdgipfel Rio 1992 und das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung

Der Erdgipfel in Rio de Janeiro markierte eine der bedeutendsten umwelt- und entwicklungspolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahrzehnte. Die Ergebnisse von Rio, insbesondere die Rio-Deklaration, das Aktionsprogramm Agenda 21 sowie die globalen Abkommen zu Klima und Artenvielfalt haben die politische Agenda auf globaler, regionaler und lokaler Ebene verändert. Das auf der Konferenz propagierte Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ist zu einem neuen Paradigma der umwelt- und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit geworden, urteilt die Enquete-Kommission Globalisierung des Deutschen Bundestags in ihrem im Juni 2002 vorgelegten Abschlussbericht.

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Doch kurz vor und nach der Rio-Konferenz fiel die Bewertung deutlich anders aus. Als Festival der Heuchelei überschrieb der Spiegel seine Titelstory zum Rio-Gipfel. Auch Greenpeace warnte bereits vor der Konferenz in der Studie Jenseits von UNCED davor, dass in Rio zentrale Fragen nicht gestellt werden: Greenpeace fragt, warum UNCED es versäumt hat, die Verantwortung der multilateralen Entwicklungsbanken, besonders der Weltbank, multinationaler Unternehmen und Freihandelabkommen für die Umweltkrise zu erwähnen?

Warum werden Maßnahmen, die die tatsächliche Verantwortung solcher Institutionen für die Umwelt einfordern und die die Verantwortung der souveränen Regierungen bestätigen, noch nicht einmal vorgeschlagen?

Warum werden die Rechte der weltweiten Opfer der Umweltzerstörung so kurz abgehandelt?

Warum stoßen die Menschen, die ökologisch angepasste Landwirtschaft betreiben, so oft auf eine solch unüberwindbare Ablehnung?

Warum wird das Konzept der nachholenden Entwicklung, das sich - wie allgemein eingestanden wird - als Desaster für die Entwicklungsländer erwiesen hat, trotzdem unvermindert fortgesetzt?

Warum sind 20 Jahre, nachdem die Regierungschefs der Welt die Herausforderung anerkannt haben, den Planeten und uns selbst zu retten, die Umstände schlechter statt besser geworden?

Antworten auf diese Fragen sind eigentlich nicht schwer zu finden. Aber wann wird die entscheidende Frage beantwortetet: Wer zerstört die Umwelt und warum? Die Menschheit ist noch weit davon entfernt, die Antwort auf die wirklich schwierige Frage zu finden: Wie können die für die Umweltzerstörung Verantwortlichen gestoppt werden?"

Für die umwelt- und entwicklungspolitische Organisation Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung (WEED) schwankte die Einschätzung der Ergebnisse von Rio zwischen Hoffnung und Enttäuschung. Zwischen Hoffnung und Enttäuschung - dieses Spannungsverhältnis besteht auch noch bei einer rückblickenden Bewertung im Jahre 2002. Für die Hoffnung sprechen die in Rio verabschiedeten Umweltabkommen und deren Weiterentwicklung, die weltweite Manifestierung des Begriffes Nachhaltige Entwicklung, die massive Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen am Rio-Prozess und die in einigen Städten nach dem Motto Denke global, handle lokal entstandenen Lokale Agenda 21-Prozesse.

Zur Enttäuschung führte bereits in Rio die Tatsache, dass die beschlossenen Maßnahmen nur dann zu den angestrebten Zielen führen können, wenn ausreichend Geld zur Verfügung gestellt wird. Doch im Jahr 1992 zeigten sich die Industrieländer nicht bereit, die Entwicklungsländer bei der Bewältigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Probleme angemessen zu unterstützen. Enttäuschend war auch, dass in Rio vermieden wurde, Ross und Reiter zu benennen. So wurden die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie auch die Rolle der transnationalen Konzerne und internationalen Finanzinstitutionen bei den Betrachtungen weitgehend ausgeklammert. Schließlich scheiterte UNCED daran, der weltweiten Zerstörung der Wälder mit einer verbindlichen Schutzregelung beizukommen.

2.2 Die in Rio verabschiedeten Dokumente

Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung (Rio-Deklaration)

Die Rio-Deklaration ist eine politische Verpflichtungserklärung, die 27 Grundsätze zu Frieden, Entwicklung und Umweltschutz festschreibt. Zu diesen Grundsätzen zählen die Anerkennung der Hauptverantwortung der Industrieländer (Grundsatz 7), das Vorsorgeprinzip (Grundsatz 15), die Verpflichtung zu Haftung und Entschädigung (Grundsatz 13) und das Konzept der Internalisierung von Umweltkosten (Grundsatz 16). Das ursprüngliche Ziel, eine völkerrechtlich verbindliche Erd-Charta zu verabschieden, konnte jedoch in Rio nicht erreicht werden. Es wurde auf das fünfzigjährige Jubiläum der Vereinten Nationen im Jahr 1995 verschoben, doch auch im Jubiläumsjahr nicht realisiert. Seitdem ist die Erd-Charta als ernsthaftes Ziel von der Tagesordnung verschwunden.

Agenda 21

Die Agenda 21, so schreibt die Bundesregierung in dem Vorwort zur deutschen Übersetzung, ist das in Rio von mehr als 170 Staaten verabschiedete Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert. Mit diesem Aktionsprogramm werden detaillierte Handlungsaufträge gegeben, um einer weiteren Verschlechterung der Situation entgegenzuwirken, eine schrittweise Verbesserung zu erreichen und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sicherzustellen.

Die Agenda 21 umfasst mit 40 Kapiteln auf gut 350 Seiten alle wesentlichen Politikfelder einer umweltverträglichen, nachhaltigen Entwicklung. Sie ist in die vier Teile soziale und wirtschaftliche Dimension, Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung, Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen und Möglichkeiten der Umsetzung gegliedert. Alle Kapitel folgen derselben Grundstruktur (Einführung, Programmbereiche, Handlungsgrundlage, Ziele, Maßnahmen, Instrumente zur Umsetzung), dennoch variieren die Kapitel hinsichtlich Umfang und Qualität. Themen wie radioaktiver Abfall, Biotechnologie, Atmosphärenschutz, Meeresverschmutzung oder die Rolle transnationaler Konzerne und der internationalen Finanzinstitutionen wurden in Rio im Vergleich zu dem zuvor in internationalen Fachgremien erreichten Erkenntnisstand inhaltlich verwässert oder gar von der Tagesordnung genommen. Dem stehen wiederum gute bis brauchbare Aussagen, zum Beispiel in den Kapiteln zu gefährlichen Chemikalien, Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheitspolitik, gegenüber. So ist in der Summe die Agenda 21 ein wertvolles Kompendium.

Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD)

Ziele der Konvention über die Biologische Vielfalt sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Die Konvention regelt somit Schutz und Nutzung der genetischen Ressourcen, die den jeweiligen Staaten gehören, in denen sie sich befinden. Die CBD legt Grundsätze fest für einen angemessen Zugang zu den genetischen Ressourcen und für einen Vorteilsausgleich bei deren Nutzung. Die CBD ist das zentrale, sowohl für Wald-, Gebirgs-, Küsten- oder Meeresökosysteme geltende multilaterale Umweltschutzabkommen, dem inzwischen 183 Staaten beigetreten sind.

Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC)

Das Ziel der Klimakonvention ist es, eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche, durch den Menschen verursachte Störung des Klimasystems verhindert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, beschließen die Vertragsparteien des Abkommens, insbesondere die entwickelten Länder, nationale Maßnahmen zur Abschwächung der Klimaänderungen zu ergreifen. Die 1994 in Kraft getretene Klimarahmenkonvention ist der erste internationale Vertrag, der den Klimawandel als ernstes Problem bezeichnet und die Staatengemeinschaft zum Handeln verpflichtet. Die von 186 Staaten ratifizierte Konvention bildet den Rahmen für die Klimaschutz-Verhandlungen.

Walderklärung

Die Walderklärung heißt offiziell nicht rechtsverbindliche, maßgebliche Darlegung von Grundsätzen eines weltweiten Konsens über Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung aller Waldarten. Die in der Erklärung aufgeführten Grundsätze gelten für alle Waldarten und stellen einen ersten weltweiten Konsens über Wälder dar. Die Sperrigkeit des offiziellen Titels verdeutlicht die Konflikte und unterschiedlichen Interessen bei Schutz und Nutzung der Wälder, so dass der schließlich in Rio erzielte Konsens minimal war. Bereits im Vorbereitungsprozess zu Rio zeichnete sich ab, dass die ursprüngliche Absicht, auch zu Wäldern eine völkerrechtlich verbindliche Konvention zu verabschieden, nicht realisierbar sein würde. Die Walderklärung hat nach Rio keine wesentliche Rolle gespielt.

2.3 Nachgeschaltete Protokolle und neue Abkommen

Die beiden in Rio beschlossenen Umweltkonventionen wurden später durch nachgeschaltete Protokolle konkretisiert: durch das Kyoto-Protokoll zum Klimaschutz und das Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit beim Handel mit gentechnisch veränderten Organismen.

Auch die beiden jüngsten internationalen Umweltschutzabkommen zu gefährlichen Chemikalien, die Rotterdamer Konvention zur Kontrolle des internationalen Handels mit bestimmten gefährlichen Pestiziden und anderen Chemikalien (PIC-Konvention) und die Stockholmer Konvention zur Beseitigung von Dauergiften (so genannte POPs-Konvention) sind ohne Rio nicht denkbar. Ihre Grundsätze wurden in der Agenda 21 angelegt.

2.4 Nachhaltige Entwicklung

{image}Konzepte der Nachhaltigkeit haben eine lange Tradition, die in der deutschen Forstwirtschaft im späten 18. Jahrhundert begründet wurde. Die Begriffe Nachhaltigkeit und nachhaltige Entwicklung erreichten jedoch die internationale politische Diskussion erst über den sogenannten Brundtland-Bericht, der auch die bis heute gültige Definition von Nachhaltigkeit lieferte. Die von der damaligen norwegischen Ministerpräsidentin und derzeitigen Generaldirektorin der Weltgesundheitsorganisation Gro Harlem Brundtland geleitete Kommission für Umwelt und Entwicklung legte 1987 ihren Bericht Unsere gemeinsame Zukunft vor. Darin wird als nachhaltige Entwicklung eine Entwicklung verstanden, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen. Seitdem gilt das Konzept der nachhaltigen Entwicklung als Grundlage einer integrativen, auf den drei Säulen Umwelt, Wirtschaft und soziale Gerechtigkeit beruhenden, globalen Politikstrategie. Die Vielzahl der Publikationen zu den Thema hat freilich das Problem bisher nicht lösen können, dass die Definition des Brundtland-Berichtes sehr vage ist.

In der Rio-Deklaration findet sich mit dem Grundsatz 3 eine ähnliche Definition der Nachhaltigkeit: Das Recht auf Entwicklung muss so erfüllt werden, dass den Entwicklungs- und Umweltbedürfnissen heutiger und zukünftiger Generationen in gerechter Weise entsprochen wird.

2.5 Lokale Agenda 21-Prozesse

Während die internationale Politikstrategie bisher schwammig blieb, versuchten viele, an Umweltschutz und internationaler Gerechtigkeit interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Vorgaben der Agenda 21 in ihren Gemeinden umzusetzen. In Lokale Agenda 21-Prozessen streben sie an, das Verhalten in ihrer Kommune und in ihrer Gemeinde zu verändern. Konkret hieß dies, die Verflechtungen der Gemeinde mit der großen Welt aufzuzeigen, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und dann den Grundsatz Denke global, handele lokal umzusetzen. In einzelnen Städten wurden dafür Stellen für Lokale Agenda 21-Beauftragte geschaffen. Die konkreten Maßnahmen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich und erstrecken sich von der Überprüfung und Optimierung der Energiebilanz der Stadt bis hin zur Verbesserung der Lebensbedingungen für ausländische Mitbürger und Asylanten.

3. Zwischen Rio und Johannesburg

3.1 Die Kommission für Nachhaltige Entwicklung (CSD)

Nach Rio wurde im Dezember 1992 die bei den Vereinten Nationen in New York angesiedelte Kommission für nachhaltige Entwicklung (Commission on Sustainable Development - CSD) ins Leben gerufen, um die Umsetzung der Rio-Beschlüsse sicherzustellen und zu überwachen. Die CSD ist eine sogenannte funktionale Kommission des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen (ECOSOC), der 53 Mitglieder umfasst. Die CSD trifft sich seitdem einmal pro Jahr, um in zweiwöchigen Sitzungen in New York jeweils ausgewählte einzelne Themen der Agenda 21 zu bearbeiten. Die letzten Sitzungen der CSD dienten der Vorbereitung des Johannesburg-Gipfels.

3.2 Rio+5

Ähnlich wie der bisherige CSD-Prozess hatte die unter der Bezeichnung Rio+5 stattgefundene Sondersitzung der UN-Vollversammlung in New York (23. bis 27. Juni 1997) die Aufgabe nicht erfüllt, die Umsetzung der Agenda 21 tatsächlich zu überprüfen. Eine Grund für die schleppende Umsetzung der Agenda 21 ist nicht nur der fehlende politische Wille, sondern auch die Tatsache, dass das dafür notwendige Geld nicht zur Verfügung gestellt wurde.

4. Entwicklung braucht Finanzierung

4.1 Das 0,7 Prozent-Ziel

Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten für die Umsetzung der in der Agenda 21 vorgesehenen Maßnahmen in den Entwicklungsländern wurden vom Sekretariat der UNCED für die Phase 1993 bis 2000 auf mehr als 600 Milliarden US-Dollar geschätzt. Davon sollten etwa 125 Milliarden US-Dollar in Form von Zuschüssen oder Krediten von der internationalen Staatengemeinschaft, sprich von den Industrienationen, aufgebracht werden. Die Industriestaaten bekräftigten in der Agenda 21 das bereits Anfang der siebziger Jahre von der UN-Vollversammlung aufgestellte Ziel, 0,7 Prozent ihres Bruttosozialproduktes für die öffentliche (sprich staatliche) Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen. Allerdings sind seitdem die Ausgaben für die staatliche Entwicklungszusammenarbeit zurückgegangen. Sie betrugen im Jahr 2000 mit knapp 54 Milliarden US-Dollar gerade mal 0,22 Prozent des aufsummierten Bruttosozialproduktes derjenigen 22 Industriestaaten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Entwicklungszusammenarbeit leisten. Hätten alle Industriestaaten das 0,7 Prozent-Ziel umgesetzt, so hätten im Jahr 2000 für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit 171 Milliarden US-Dollar zur Verfügung gestanden.

4.2 Die Globale Umweltfazilität (Global Environment Facility - GEF)

Die Finanzierung der Maßnahmen der Agenda 21 und anderer Ergebnisse der Rio-Konferenz sollte, so die Agenda 21, in einer Weise erfolgen, bei der alle verfügbaren Finanzierungsquellen und -mechanismen genutzt und neue, zusätzliche finanzielle Ressourcen maximal verfügbar gemacht würden. Die bereits 1991 auf eine deutsch-französische Initiative hin eingerichtete Globale Umweltfazilität (GEF) wurde deshalb 1994 auf Beschluss der UN-Vollversammlung zu dem zentralen Finanzierungsinstrument der Agenda 21 umstrukturiert. An dem von der Weltbank, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und dem Umweltprogrammen der Vereinten Nationen (UNEP) gemeinsam verwalteten Fonds von GEF beteiligen sich heute rund 170 Staaten. GEF finanziert Kosten, die entstehen, wenn bei Vorhaben in Entwicklungsländern der globale Umweltschutz berücksichtigt werden soll. Allerdings stellt GEF Gelder, die in der Regel als Zuschüsse vergeben werden, bisher nur für vier Bereiche bereit:

a) für Maßnahmen zum Klimaschutz, bisher vor allem zur Verminderung von Treibhausgasen, zunehmend jedoch für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel;

b) zum Erhalt der biologischen Vielfalt;

c) für den internationalen Gewässerschutz;

d) und in Transformationsländern für Maßnahmen zum Schutz der Ozonschicht.

Zukünftig sollen auch Maßnahmen in den beiden Bereichen Bodendegradation (Entwaldung und Wüstenbildung) und Chemikaliensicherheit unterstützt werden. Insgesamt wurden GEF bzw. dem GEF Trust Fund seit 1991 ungefähr 5,3 Milliarden US-Dollar zur Verfügung gestellt, von denen ca. 4,2 Milliarden US-Dollar in rund 1.000 Projekte flossen. Zur Co-Finanzierung dieser Projekte wurden weitere 11 Milliarden US-Dollar durch andere Geber bereitgestellt. Deutschland ist mit einem Anteil von rund 11,5 Prozent hinter den USA und Japan der drittgrößte Geber.

5. Welche Beschlüsse können wir vom Weltgipfel erwarten?

Anders als in Rio werden in Johannesburg keine neuen Umweltabkommen verabschiedet werden. Die Hauptaufgabe des Weltgipfels ist es, das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung wiederzubeleben: Wie kann das in Rio beschlossene Leitbild der nachhaltigen Entwicklung in Zeiten der Globalisierung umgesetzt werden - in einer Zeit, in der Umweltprobleme sich verschärfen, die soziale Ungerechtigkeit wächst und bewaffnete regionale und internationale Konflikte zunehmen? Dazu sollen zwei Dokumente verabschiedet werden:

  • die Erklärung von Johannesburg als allgemeine politische Absichtserklärung der Regierungschefs und
  • ein spezifischer Umsetzungsplan, der konkrete Maßnahmen zu einzelnen Bereichen enthält.

Während diese beiden Dokumente als sogenannte Typ I-Ergebnisse bezeichnet werden, sollen darüber hinaus auch freiwillige Partnerschaftsvereinbarungen zwischen Staaten und Unternehmen getroffen werden (so genannte Typ II-Ergebnisse).

6. Was steht in Johannesburg auf der Tagesordnung?

Inhaltlich werden vor allem die folgenden Themen in Johannesburg zur Sprache kommen:

  • Schutz und effizientere Nutzung der Ressourcen (insbesondere Energie und Wasser)
  • Armutsbekämpfung und Umweltschutz
  • Gesundheit
  • Landwirtschaft
  • Biologische Vielfalt
  • Strukturen des Welthandels, insbesondere verbesserter Zugang für Produkte aus Entwicklungsländern zu den Märkten der Industrienationen
  • Stärkung der UN-Strukturen für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung
  • Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit

UN-Generalsekretär Kofi Annan hat für Johannesburg fünf Schwerpunktthemen vorgegeben. In einer Rede vom 14. Mai 2002 benannte er Wasser, Energie, Gesundheit, Landwirtschaft und Biodiversität/Artenvielfalt als die fünf spezifischen Bereiche, in denen konkrete Ergebnisse notwendig und auch erreichbar sind.

Am Wochenende vor dem offiziellen Start des Weltgipfels am 26. August 2002, wird es ein informelles Treffen auf Arbeitsebene der Mitarbeiter der zuständigen Ministerien geben, bei dem versucht werden soll, die noch strittigen Punkte des Umsetzungsplanes zu klären. Die eigentlichen Beschlüsse zum Umsetzungsplan und zur Johannesburg-Erklärung werden erst zwischen dem 2. und 4. September 2002 fallen werden, denn ab dem 2. September 2002 werden die Regierungschefs in Johannesburg anwesend sein.

7. Der Vorbereitungsprozess

Der Weltgipfel wurde in Vorbereitungskonferenzen der Weltregionen sowie in vier internationalen Treffen des Vorbereitungskomitees - so genannte PrepComs (PrepCom steht für Preparatory Committee) vorbereitet. Am letzten PrepCom (27. Mai bis 7. Juni 2002 in Bali) nahmen auch Umweltminister teil. In Bali konnte jedoch noch keine Einigung über den endgültigen Text des Umsetzungsplanes erzielt werden. Strittig sind neben einzelnen Umweltforderungen vor allem einige handelspolitische und entwicklungspolitische Maßnahmen. So fordern die Entwicklungsländer einen besseren Zugang ihrer Produkte auf den Märkten der Industrieländer ein. Auch verlangen sie, dass die Industriestaaten endlich ihren Jahrzehnte alten Beschluss umsetzen, die Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit angemessen aufzustocken. Ein Scheitern von Johannesburg ist aufgrund der unterschiedlichen Positionen nicht auszuschließen.

Der Entwurf des Umsetzungsplans, das zentrale Dokument des Weltgipfels, enthält in der Fassung vom 12. Juni 2002 auf 77 Seiten Aussagen zu den folgenden Punkten:

  • Armutsbekämpfung
  • Veränderung der nicht nachhaltigen Konsum- und Produktionsmuster
  • Schutz und Management der Naturressourcenbasis einer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
  • Nachhaltige Entwicklung in einer globalisierten Welt
  • Gesundheit und nachhaltige Entwicklung
  • Nachhaltige Entwicklung kleiner Inselstaaten, die Entwicklungsländer sind
  • Nachhaltige Entwicklung für Afrika
  • Andere regionale Initiativen
  • Mittel der Umsetzung
  • Institutioneller Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung

Nach Einschätzung der UN herrscht bereits über drei Viertel des Textes Einigkeit, lediglich bei 156 von insgesamt 615 inhaltlichen Punkten bestehen zum Teil gravierende Differenzen.

Der Entwurf der vergleichsweise kurzen Johannesburg-Erklärung enthält 17 Punkte zur nachhaltigen Entwicklung. Dazu gehören:

  • die erneute Bestätigung, dass die Länder sich dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung verpflichten;
  • die Verpflichtung, alles zu bekämpfen, was einer nachhaltigen Entwicklung im Wege steht. Dazu gehören Armut, nicht nachhaltige Konsum- und Produktionsverhältnisse, Umweltzerstörung, Hunger, bewaffnete Konflikte, Drogenprobleme, übertragbare Krankheiten;
  • ein Bekenntnis zum multilateralen System der internationalen Abkommen und die Verpflichtung, die Vereinten Nationen zu stärken;
  • eine erneute Bestätigung des 0,7 Prozent-Zieles;
  • die Forderung nach fairen Handelschancen und einem verbesserten Marktzugang für die Produkte der Entwicklungsländer;
  • die Bekräftigung, dass es dringend notwendig ist, die Umweltabkommen und deren Protokolle zu ratifizieren und umzusetzen

8. Zusätzliche Veranstaltungen

Neben dem zehntägigen offiziellen Weltgipfel wird es zahllose zusätzliche Veranstaltungen geben:

Civil Society Global Forum

Bereits eine Woche vor der offiziellen Johannesburg-Konferenz startet das Globale Forum der Zivilgesellschaft, zu dem alle in der Agenda 21 angesprochenen Gruppen wie Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Frauen- und Jugendverbände, bäuerliche und indigene Organisationen eingeladen sind. Das Globale Forum wird vom 19. August bis 4. September 2002 im Expo Centre (NASREC) im Süden von Johannesburg stattfinden.

Business Forum Lekgotla

Die in Johannesburg anwesenden Wirtschaftsführer treffen sich zum Business Day am 1. September 2002 im Johannesburger Hilton Hotel. Erwartet werden zwischen 800 und 1.000 Teilnehmer.

Weitere zusätzliche Veranstaltungen werden von der Johannesburg World Summit Company (JOWSCO) verwaltet, einer eigens für den Johannesburg-Gipfel von der südafrikanischen Regierung eingerichteten Organisation.

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