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Bürgerproteste gegen das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU
Axel Heimken/dpa

Schlag ins Gesicht

EU-Kommission lehnt Europäische Bürgerinitiative gegen Freihandelsabkommen ab

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Für Greenpeace und die rund 230 Organisationen aus 21 EU-Mitgliedsländern, die die Europäische Bürgerinitiative (EBI) zu den beiden Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP)  und Kanada (CETA) unterstützen, ist es ein Schlag in Gesicht. Am Donnerstag wurde bekannt, dass die Europäische Kommission den Antrag auf eine Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA abgelehnt hat. Mit der EBI sollte die EU-Kommission aufgefordert werden, dem Rat zu empfehlen, das Verhandlungsmandat über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aufzuheben sowie das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) mit Kanada nicht abzuschließen.

Kein Rechtsakt

Begründung der EU-Kommission: Die Verhandlungsmandate zu TTIP und zum CETA seien keine Rechtsakte, sondern interne Vorbereitungsakte zwischen den EU-Organen und insofern durch eine Bürgerinitiative nicht anfechtbar.

Unter anderem diese Frage hatten die EBI-Unterstützer vor der Beantragung durch ein Rechtgutachten klären lassen, das zu einem gegenteiligen Schluss kam. „Die Auffassung der Kommission, dass nur Rechtsakte mit Wirkung auf Dritte durch eine EBI berührt werden dürfen, ist offensichtlich rechtsfehlerhaft. Das Verhandlungsmandat der Kommission ist ein förmlicher Beschluss des Rats und ein Rechtsakt. Würde die Rechtsauffassung der Kommission Bestand haben, hieße das im Klartext: Der Bevölkerung sind bei der Entwicklung internationaler Verträgen jeder Art die Hände gebunden – eine Auskunft, die ebenso erschreckend wie skandalös ist“, erklärt Michael Efler von der „Stopp TTIP“ Bürgerinitiative.

Jetzt erst recht

Im Vorfeld des politischen Abschlusses des CETA-Abkommens und kurz vor der nächsten TTIP-Verhandlungsrunde versucht die Europäische Kommission der öffentlichen Debatte über die beiden Freihandelsabkommen den Raum zu nehmen. „Dieser Versuch, die Kritik an den Freihandelsabkommen mit fadenscheinigen juristischen Begründungen abzuwürgen, wird nach hinten losgehen“, erklärt Clara Buer, Kampaignerin bei Greenpeace und für die Koordination der EBI-Arbeit der Greenpeace-Gruppen zuständig. Zusammen mit den anderen EBI-Gruppen wird aktuell geklärt, wie auf die Ablehnung reagiert wird. Der Gang zum Europäischen Gerichtshof ist eine Möglichkeit. „Der wachsende Widerstand gegen TTIP und CETA wird aber auch andere kreative Wege finden, der Kommission zu vermitteln, dass diese Abkommen nicht erwünscht sind“ verspricht Clara Buer. 

(K)Ein neues Recht für EU-Bürger

„Sie bestimmen die Tagesordnung!“ Wer die Überschrift der Broschüre der Europäischen Kommission zum Instrument der EBI liest und mit der aktuellen Entscheidung abgleicht, der mag das Gegenteil empfinden. Seit dem 1. April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger mittels der Europäischen Bürgerinitiative die Möglichkeit, der Europäischen Kommission einen Rechtsakt vorzuschlagen. Vorausgesetzt eine Million EU-Bürgerinnen und Bürger aus mindestens 7 der 28 Mitgliedstaaten unterstützen die EBI und in jedem dieser 7 Mitgliedstaaten wird eine gewisse Mindestanzahl von Unterstützer erreicht.

Für die Einreichung und Durchführung einer EBI gibt es strenge Auflagen. Eine EBI ist kein Bürgerentscheid, die Kommission ist nicht an die Aufforderung gebunden. Aber durch eine EBI wird erreicht, dass der Gegenstand der EBI in der Kommission und im Europäischen Parlament diskutiert werden muss.

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