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Screenshot aus dem PDF Akte Gorleben, April 2010
Greenpeace

Erfolgreich das Umweltinformationsgesetz nutzen

Das Umweltinformationsgesetz garantiert jedem Bürger das Recht, Zugang zu den bei Behörden vorhandenen Informationen zu erlangen, die im weitesten Sinne einen Bezug zur Umwelt haben. 

Das Umweltinformationsgesetz geht auf eine EU-Richtlinie von 1990 zurück, die im Jahr 1994 von Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden ist. Greenpeace hat dieses leider viel zu wenig bekannte Bürgerrecht wiederholt genutzt, um brisante Informationen öffentlich zu machen. So hat eine Akteneinsicht in den neunziger Jahren wesentlich dazu beigetragen, die Sicherheitsrisiken im Atommülllager Morsleben offen zu legen und die Schließung durchzusetzen.

Mit einem Musterverfahren hat Greenpeace vor zwei Jahren erreicht, dass die Akten zum Störfall im Atomkraftwerk Brunsbüttel aus dem Jahr 2001 zugänglich gemacht worden sind. Weil der Kraftwerksbetreiber Vattenfall diese Akteneinsicht verhindern wollte, war hierfür ein siebenjähriger Rechtsstreit nötig, der schließlich in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten von Greenpeace entschieden worden ist.

Ebenfalls mit einem Grundsatzverfahren auf der Basis des Umweltinformationsgesetzes war Greenpeace im vorigen Jahr erfolgreich: Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgrund einer Klage von Greenpeace klargestellt, dass die Spitzenempfänger von Agarexportsubventionen veröffentlicht werden müssen. Sie können sich laut Gericht nicht darauf berufen, die Millionenzuschüsse für die Ausfuhr von Landwirtschaftsgütern seien als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einzustufen.

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