Den vier Greenpeacer/innen wird grober Hausfriedensbruch vorgeworfen. Sie hatten im Juni 2002 im Hafen von Norrköping an Bord des Frachters Fagervik gegen die ungestrafte Verschmutzung der Ostsee durch verklapptes Öl protestiert. Niemand hatte sie an der Aktion gehindert oder aufgefordert, das Schiff zu verlassen. Die Fagervik hatte 2001 vor der schwedischen Küste Öl verloren
. Kapitän und Maschinist kamen vor Gericht, wurden aber mangels eindeutiger Beweise freigesprochen.
Zwei der Aktivisten hatten damals zwei Tage in Untersuchungshaft verbracht. Die beiden anderen dagegen, zwei Frauen, wurden zehn Tage in Isolationshaft gehalten. Die gesonderte Behandlung, argumentieren sie, sei ein Verstoß gegen die Europäische Konvention.
Der Anwalt der Greenpeace-Aktivisten, Lars Palmblad, bezeichnete das Urteil als politisch
und warnte: Da der Gerichtsbeschluss so deutlich von früheren Urteilen des Obersten Gerichtshofes abweicht, bedeutet dieses Urteil eine dramatische Veränderung der schwedischen Rechtspraxis.
(mod)