Die russische Ermittlungsbehörde hat der Aktivistin Anne Mie Jensen aus Dänemark in einem Brief erklärt, ihren Antrag auf ein Ausreise-Visum nicht zu bearbeiten. Die Anwälte der Greenpeace-Aktivisten gehen davon aus, dass gleichlautende Bescheide auch an die übrigen nicht-russischen Aktivisten und den Videofilmer Kieron Bryan aus Großbritannien gehen werden. Das könnte bedeuten, dass die Aktivisten über Weihnachten und möglicherweise weit darüber hinaus in St. Petersburg bleiben müssen.
Der Seegerichtshof hatte im November sowohl die Ermöglichung der Ausreise für die Arctic Sunrise-Crew als auch die Freigabe der Arctic Sunrise angeordnet. Damit war der Gerichtshof einem Antrag der Niederlande gefolgt, dem Flaggenstaat des immer noch in Murmansk festgesetzten Greenpeace-Schiffes. Die vom ISGH festgelegte Banksicherheit in Höhe von 3,6 Millionen Euro wurde von der niederländischen Regierung bereits am 29. November hinterlegt.
In der letzten Woche haben Anwälte der Arctic 30 bei der Ermittlungsbehörde Anträge auf Ausreise-Visa für die nicht-russischen Aktivisten gestellt, so dass diese das Land verlassen dürfen und wieder nach Russland zurückkehren könnten, etwa um zu Gerichtsterminen zu erscheinen. In ihrem Schreiben an Anne Mie hat die Ermittlungsbehörde nun mitgeteilt, den Antrag nicht an die zuständige Migrationsbehörde (FMS) weiterzuleiten. Effektiv bleibt ihr damit die Ausreise verwehrt, wodurch sich Russland der ISGH-Entscheidung widersetzt. Auch der Arctic Sunrise wird entgegen der ISGH-Anordnung bis auf Weiteres keine freie Fahrt gewährt.
Die Anwälte der Arctic 30 hatte von der Ermittlungsbehörde außerdem eine Erklärung verlangt, dass sich die Behörde spätestens einen Monat vor einer eventuellen Anhörung bei den Angeklagten meldet. Falls die Aktivisten doch noch zu ihren Familien zurückkehren können, bestünde sonst die Gefahr, dass sie ihre Kautionsbedingungen verletzen. Auch eine solche Erklärung wurde von der Behörde verweigert.
Zum Weiterlesen: