Der Einhüllentanker Erika war im Dezember 1999 im Golf von Biscaya in einen Sturm geraten und auseinandergebrochen. Das Schiff war 25 Jahre alt und in miserablem Zustand.
Bei der Havarie liefen rund 20.000 Tonnen Schweröl aus. An der französischen Atlantikküste wurden fast 500 Kilometer Strand verseucht. Die Zahl der verendeten Vögel wird auf bis zu 300.000 geschätzt.
Auf die Katastrophe folgte ein zähes Ringen vor Gericht. 15 Firmen und Einzelpersonen wurden schließlich zu insgesamt 192 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. Der französische Ölkonzern TotalFina Elf, der den Tanker gechartert hatte, musste zusätzlich 375.000 Euro zahlen.
Bei dem Verfahren vor dem EuGH ging es nun um eine Schadenersatzklage der französischen Gemeinde Mesquer. Sie verlangt, dass Total ihr Reinigungskosten von 70.000 Euro erstattet.
Der EuGH stellte klar, dass im Meer treibendes und angespültes Schweröl Abfall im Sinne des EU-Rechts ist. Habe ein Unternehmen zur Verschmutzungsgefahr beigetragen, dann könne es haftbar gemacht werden.
Dies trifft zum Beispiel zu, wenn ein Ölkonzern ein überaltertes, schlecht gewartetes Schiff für den Transport ausgewählt hat. Total hat sich bisher immer darauf berufen, den Tanker ja nur gechartert zu haben. Diese Ausrede zieht nicht mehr.
Damit können sich Ölkonzerne nicht mehr aus der Verantwortung ziehen und werden für ihr Handeln endlich zur Rechenschaft gezogen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Umweltschutz auf den Weltmeeren
, kommentiert Jörg Feddern, Biologe bei Greenpeace, das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes.
Die letzte Entscheidung muss ein nationales Gericht treffen. Doch der EuGH hat dafür Maßstäbe gesetzt.