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Action against Life Patents at EPO in Munich
© Greenpeace / Christian Lehsten

Embryo im Reagenzglas

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Somit ist es seit August 1999 amtlich: Brüstle besitzt das deutsche Monopol, bestimmte Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen herzustellen. Seither kann er darüber verfügen, wer in Deutschland sonst noch Embryonen zur Gewinnung dieser Zellen züchten darf und wie viel Lizenzgebühr er dafür bekommt.

Greenpeace wird gegen das Patent vorgehen und fordert jetzt von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, das Patent aus dem Verkehr zu ziehen. Dazu wird der Patentexperte von Greenpeace, Christoph Then, am Dienstagabend im Wirtschaftsmagazin der ARD plusminus Stellung beziehen. Die Produktion menschlicher Embryonen zu kommerziellen Zwecken ist ethisch nicht akzeptabel. Die Justizministerin ist oberste Aufsichtsperson im Patentrecht und sie trägt hierfür die Verantwortung, erklärte Then.

Seit letztem Dezember hat Brüstle die offizielle Genehmigung als erster deutscher Wissenschaftler Stammzellen aus dem Ausland einführen zu dürfen. Früher sprach sich der Bonner Neuroforscher stets dagegen aus, menschliche Embryonen speziell für das Gewinnen von Stammzellen zu klonen. Gegenüber dem WDR räumte er jetzt jedoch ein, dass es notwendig sein könnte, für Forschungsstudien in geringer Zahl tatsächlich solche Experimente durchzuführen.

Dem Stammzellenforscher ist der Schutz für die Verwertungsrechte auf Zellen aus geklonten Ebryonen allein in Deutschland aber nicht genug. Seit 1998 läuft ein Patentantrag bei der Weltpatentorganisation in Genf (WIPO) für über 100 weitere Staaten - und damit auch für Staaten, die dem Europäischen Patentamt (EPAt) angehören. Dort ist das Patent unter der Nummer EP 1040185 registriert, wurde aber bislang nicht erteilt. Brüstle sagte dem WDR, dass er im Verfahren vor dem EPAt auch die kommerziellen Rechte an Zellen für eine klinische Anwendung beantrage, die durch Klonen gewonnen wurden.

Greenpeace kritisiert, dass eine ohnehin umstrittene Methode, die menschliche Embryonen zum medizinischen Materiallager macht, so eine kommerzielle Ausrichtung bekommt. Zusätzlich, dass das Patent so breit angelegt ist, dass Brüstle für die gesamte neuronale Stammzell-Therapie ein Monopol zufallen könnte: Die medizinische Einrichtung müsste den Patentinhaber um Erlaubnis fragen; der kann den Preis diktieren. Wenn tatsächlich dieses Verfahren zur Heilung nützlich sein sollte, ist das ethisch unvertretbar, so Then gegenüber plusminus.

Bundesjustizministerin Zypries - als Chefin der unmittelbar zuständigen Aufsichtsbehörde - muss gegen das deutsche Patent aktiv werden. Greenpeace fordert die Ministerin auf, den Rechtsschutz für ungültig erklären zu lassen.

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