Das Patent war bereits vom Europäischen Patentamt zurückgewiesen worden, weil nach Ansicht des Amtes die Herstellung menschlicher embryonaler Stammzellen mit der beschriebenen Methode die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzt. Gegen diese Entscheidung hatten Thomson und die Wisconsin Alumni Research Foundation Beschwerde eingelegt.
Doch nach den europäischen Patentgesetzen darf die kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen nicht patentiert werden. Die Präsidentschaft des Europäischen Patentamtes führte in der Anhörung aus, dass es an dieser Stelle um ein grundsätzliches Verbot geht, mit dem der Gesetzgeber eindeutige ethische Grenzen im Patentrecht gesetzt habe. Diese Grenze betreffe die Menschenwürde und könne deshalb nicht durch rechtlich fragwürdige Auslegungen umgangen werden.
Dabei müsse man nicht nur den genauen Wortlaut der Ansprüche prüfen, sondern auch die gesamte Beschreibung in der Patentanmeldung berücksichtigen. In diesem Fall setzt die Herstellung der Stammzellen die Zerstörung menschlicher Embryonen voraus. Deswegen müsse das Patent zurückgewiesen werden.
Es geht bei den Patenteinsprüchen nicht um die Entwicklung von Therapien oder die Stammzellforschung insgesamt. Es gibt viele Ansätze, bei denen Stammzellen gewonnen werden, die ethisch nicht so problematisch sind wie im Falle des Patentes von Thomson
, sagt Christoph Then, Patentexperte für Greenpeace.
Entscheidend ist, dass die in den Patenten beanspruchten Verfahren weder die Zerstörung noch die Produktion von Embryonen betreffen
, so Then weiter. Wenn diese Unterscheidung im Patentrecht nicht beachtet wird, droht in Europa die Entstehung einer regelrechten Embryonenindustrie.
Der Fall Thomson ist einer von mehreren, in denen es um die Auslegung der Europäischen Patentgesetze im Hinblick auf den Menschen geht. In anderen Fällen hatte Greenpeace erfolgreich Einspruch beim Europäischen Patentamt eingelegt und einen Musterprozess vor dem Bundespatentgericht gewonnen. Dieser ist jetzt beim Bundesgerichtshof anhängig.
Greenpeace geht es um klare ethische und rechtliche Grenzen im Patentrecht. Patente auf Gene, Pflanzen und Tiere stehen dabei ebenso in der Kritik, wie Patente auf menschliche Embryonen. Mit einer Entscheidung der Großen Beschwerdekammer wird bis Ende des Jahres gerechnet.