Damit sollte erreicht werden, dass der Freisetzungsversuch des BVL nur dann zulässig ist, wenn Wildzäune aufgestellt werden, die verhindern, dass die Gen-Pflanzen von den in der Region lebenden Wildschweinen gefressen werden.
Denn vier der fünf im Versuchsanbau bei Klein-Lüsewitz freigesetzten Gen-Mais-Linien haben weder für den Anbau noch für Lebens- und Futtermittel eine EU-Zulassung. Daher ist dieser Gen-Mais als Tierfutter illegal. Zudem gibt es für die vier Gen-Pflanzen noch keine Risikobewertung der zuständigen EU-Behörde EFSA (European Food Safety Authority).
Mit diesem Urteil werden Wildschweine zu Versuchskaninchen für die Gentechnikindustrie. Ohne Umzäunung fressen die Tiere den Gen-Mais
, sagt Ulrike Brendel, Gentechnik-Expertin von Greenpeace. Ihr Fleisch kann anschließend in den Handel gelangen.
Brendel kritisiert die Entscheidung: Werden Gen-Pflanzen zu Versuchszwecken angebaut, müssen Umwelt und Tiere bestmöglich geschützt werden. Mit diesem Urteil erteilt das Gericht jedoch einen Freifahrtschein für die Ausbreitung von illegalen und riskanten Gen-Pflanzen.