Die Greenpeace-Gentechnikexpertin Ulrike Brendel kommentiert das Gerichtsurteil: Die Eigentümerin des Ackers muss zusehen, wie ihr Pächter vor ihrer Haustür riskanten Gen-Mais anbaut. Dieser Fall zeigt, dass das Gentechnikgesetz derzeit Eigentümern von Grundstücken keinen Schutz vor Gen-Pflanzen bietet. Sie müssen weder informiert, noch um Erlaubnis gefragt werden, wenn der Pächter Gen-Mais anbauen will.
Brendel sieht nun die Politik in der Pflicht. Landwirtschaftsminister Seehofer muss den Grundstückseigentümern ermöglichen, den Anbau von Gen-Pflanzen auf ihren Flächen zu verbieten.
Dass der Gen-Mais MON810 des US-Gentechnikgiganten Monsanto kein harmloses Pflänzchen ist, zeigen schon jetzt Untersuchungen. Das von dem Gen-Mais produzierte Gift hat auch Auswirkungen auf wichtige Nützlinge
, erklärt Brendel. Dies kann die Qualität des Bodens beeinträchtigen.
Die Greenpeace-Expertin vermisst in dem Urteil des Amtsgerichtes die ausreichende Berücksichtigung des Vorsorge-Prinzips, wie es im derzeit gültigen Gentechnikgesetz gefordert wird. Selbst nach Einschätzung des zuständigen Bundesamts könne der Gen-Mais eine Gefahr für die Umwelt darstellen.