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Aktion gegen Genmais, Mai 2005
Paul Langrock / Greenpeace

Demnächst neuer Gen-Mais auf EU-Äckern?

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Drei Jahre nach der Gen-Kartoffel "Amflora" von BASF wäre dies die erste Zulassung einer Gen-Pflanze für den Anbau in der EU. Pioneer-DuPont hat die Zulassung für den Gen-Mais 1507 bereits 2001 beantragt und schließlich einen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof angestrengt. Am 26. September 2013 kritisierte das Gericht die Kommission für die Verzögerungen im Zulassungsverfahren. Es verpflichtete die Kommissare jedoch nicht, sich für eine Anbauzulassung auszusprechen.

"Die EU Kommissare handeln absolut verantwortungslos, indem sie einem Gen-Mais den Weg zum Anbau ebnen, von dem erhebliche Umweltgefahren ausgehen", urteilt Dirk Zimmermann, Gentechnikexperte von Greenpeace. "Der Anbau von 1507 gefährdet nicht nur Schmetterlinge und andere Insekten, er könnte auch zu einem massiven Mehreinsatz des Totalherbizids Glufosinat führen, das aus guten Gründen 2017 sämtliche Marktzulassungen in der EU verlieren wird."

Aus Sicht von Greenpeace sprechen gleich mehrere wissenschaftliche und rechtliche Argumente gegen eine Anbauzulassung: Der Gen-Mais 1507 ist so verändert, dass er mit sogenannten Bt-Toxinen sein eigenes Insektengift produziert. Und er ist außerdem tolerant gegenüber dem Unkrautvernichtungsmittel Glufosinat. In den USA und anderen Ländern vermarktet Pioneer den Gen-Mais auch ausdrücklich als Glufosinat-tolerant.

Nach geltendem EU-Recht müssen sämtliche Effekte auf die Biodiversität und auf Nicht-Zielorganismen, die aus dem Anbau enstehen, im Zulassungsverfahren geprüft und bewertet werden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat dies versäumt. Sie erklärte die Herbizidtoleranz zu einem Nebenprodukt des Verfahrens der gentechnischen Veränderung. Die davon ausgehenden Umwelt- und Gesundheitsgefahren blieben unberücksichtigt.

Dass das vom Gen-Mais produzierte Insektengift zudem Schmetterlinge und Nachtfalter gefährdet, ist bekannt. Nur äußerst lückenhaft ist das Wissen über die möglichen Auswirkungen des Anbaus auf andere Bestäubungsinsekten, da es nur sehr wenige Studien zu dem von 1507 produzierten Insektengift gibt. Dessen Giftigkeit wird aber als deutlich höher eingeschätzt als die des entsprechenden Giftes im Gen-Mais Mon810. Der Anbau von Mon810 ist in der EU zurzeit zwar generell erlaubt, der Gen-Mais ist aber wegen der von ihm ausgehenden Gefahr für Insekten unter anderem in Deutschland mit nationalen Verboten belegt.

"Die eklatanten Mängel der Bewertung und die vom Gen-Mais 1507 ausgehenden offensichtlichen Umweltrisiken werfen die Frage auf, in wessen Interesse die EU-Kommission gehandelt hat", so Zimmermann. "Leider scheinen Industrieinteressen Vorrang vor Umwelt und Verbrauchern gehabt zu haben. Wir erwarten in der Abstimmung über die Zulassung ein Nein von deutscher Seite."

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