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Greenpeace klagt auf Offenlegung der Spitzenempfänger

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Der Greenpeace-Antrag richtet sich gegen das Hauptzollamt Hamburg-Jonas, eine wenig bekannte Bundesbehörde, die sämtliche Agrarexportsubventionen auszahlt. Der Hintergrund dieser Subventionen ist, dass landwirtschaftliche Produkte nicht im Inland abgesetzt werden können, ihr Verkauf auf dem Weltmarkt aber normalerweise an zu hohen Produktionskosten scheitern würde - die deutschen Erzeugnisse sind einfach zu teuer. Um den Marktpreis zu stützen, werden deshalb seit vielen Jahren Exportsubventionen gezahlt, die die Agrarprodukte im Ausland billiger machen.

Subventionen zu Lasten der Armen

Für die Hersteller ist das ein gutes Geschäft, für die Steuerzahler und die einheimischen Bauern in den Empfängerländern aber eine Katastrophe: Wenn deutsches Milchpulver dank staatlicher Zuschüsse plötzlich billiger wird als die lokal erzeugte Milch in Westafrika und der Karibik oder wenn deutsches Geflügelfleisch in Afrika preiswerter zu haben ist als das heimische Federvieh, macht das den lokalen Markt kaputt. Verlierer bei den Agrarexportsubventionen sind deshalb sowohl die Kleinbauern in den Empfängerländern als auch die deutschen Steuerzahler, die für diesen Irrsinn zur Kasse gebeten werden.

Um zu erfahren, wer eigentlich Nutzernießer der Agrarexportsubventionen ist, hat Greenpeace bereits im April 2006 einen Antrag auf Offenlegung der 20 größten Empfänger aus zwei Haushaltsjahren gestellt. Die Behörde begründet Ihre Ablehnung damit, dass die Höhe der Subventionen "Rückschlüsse auf Art und Umfang des Handelsgeschäfts und auf die mengenmäßige und damit auch finanzielle Situation der Unternehmen" zuließe; deshalb handele es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die die Behörde nur mit ausdrücklicher Zustimmung offenlegen dürfe.

60 Prozent der Zahlungen gehen an 10 Top-Empfänger

Bisher wurden nur anonymisierte Daten übersandt und einige wenige Zahlen zu den Empfängern, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Aus der anonymisierten Übersicht geht aber immerhin hervor, dass z. B. im Jahr 2005 insgesamt 428 Millionen Euro an 548 Empfänger ausgezahlt wurden - von 81 Millionen für den Spitzenreiter bis zu 9,07 Euro an den Empfänger mit der geringsten Summe.

Diese Zahlen offenbaren, dass allein die zehn Top-Empfänger bereits 60 Prozent und die größten 50 Empfänger sogar 90 Prozent der Gesamtzahlungen erhalten haben. Daraus folgt, dass es sich um einen hochkonzentrierten Markt handelt, bei dem wenige Akteure fast den gesamten Kuchen unter sich aufteilen. Es ist deshalb auch schwer vorstellbar, dass die Lebensmittelkonzerne, die Agrarexportsubventionen erhalten, nicht ohnehin eine ziemlich genaue Vorstellung davon haben, wer ihre Konkurrenten sind und was diese exportieren. Ein Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann also schon aus diesem Grund nicht vorliegen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, den Greenpeace um Vermittlung gebeten hatte, ist ebenfalls ganz anderer Meinung als das Hauptzollamt Hamburg-Jonas: Der oberste Datenschützer betont in seiner rechtlichen Stellungnahme, die Auszahlung von Subventionen könne auf keinen Fall zum Betriebs- und Geschäftsgeheimnis erklärt werden, weil es keinen Wettbewerb um Subventionen gäbe. Mit anderen Worten: Nicht die Firma erhält die Gelder, die den ausgefeiltesten Antrag stellt, sondern es gibt einen Anspruch auf eine staatliche Leistung, die alle erhalten, die die Voraussetzungen erfüllen. Ein schützenswertes Geheimnis gibt es danach nicht, wenn man diese Steuergelder in Anspruch nimmt.

Subventionen für die Reichen

Wie interessant es sein kann, die Nutznießer von Agrarzahlungen genauer zu betrachten, zeigt ein erfolgreicher Musterprozess in Nordrhein-Westfalen. Dort haben Greenpeace und andere Kläger im vorigen Jahr vor Gericht erstritten, dass die höchsten Direktzahlungen an die Landwirte offengelegt werden mussten. Dabei zeigte sich, dass der Energieriese RWE zwischen 2002 und 2006 genau 2,1 Millionen Euro aus dem Topf für Landwirtschaftsförderung kassierte - für die Rekultivierung seiner Braunkohlegruben in Erftstadt bei Köln.

In NRW liest sich die Liste der Spitzenempfänger außerdem wie der Adelskalender, denn zu den Großempfängern gehören beispielsweise auch die Metternich Ratibor Corvey KG des Prinzen von Ratibor und Corvey oder die Gutsverwaltung von Spee in Schloss Heltorf. Nicht alle Empfänger zählen dabei zum verarmten Adel: Die Eigentümerin von Gut Schlenderhan, Baronin Karin von Ullmann, die in den letzten fünf Jahren eine halbe Million Euro aus Brüssel erhalten hat, gilt mit einem geschätzten Privatvermögen von 4,1 Milliarden Euro als eine der reichsten Deutschen. Ihre Einnahmen aus den Subventionen sind nach den derzeitigen Förderrichtlinien vollkommen legal. Aber wenn man das erfährt, ist es wohl an der Zeit, über die Änderung dieser Bestimmungen nachzudenken.

Der deutsche Widerstand gegen mehr Transparenz ist auch deswegen besonders widersinnig, weil die EU zur Zeit an einer Reform sowohl der Agrarpolitik als auch der Veröffentlichungspraxis arbeitet. Ab dem kommenden Jahr sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Nutznießer der Zahlungen bekannt zu geben. Selbst wenn heute vor dem Verwaltungsgericht in Hamburg gegen den Greenpeace-Antrag entschieden werden sollte, müssten die deutschen Behörden also bald eingestehen, dass sie mit ihrem Festhalten am Amtsgeheimnis mittlerweile von der europäischen Entwicklung überrollt worden sind.

Autor: Manfred Redelfs

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