Nach dem von Greenpeace vorgelegten Rechtsgutachten bietet sowohl die europäische Freisetzungsrichtlinie für Gen-Pflanzen (2001/18/EG) als auch das deutsche Gentechnikgesetz Seehofer die Möglichkeit, eine Schutzklausel zu aktivieren. Unter Anwendung des Vorsorgeprinzips muss er den Anbau stoppen, wenn von der Gen-Pflanze eine Gefahr für die Umwelt ausgeht.
Auch im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) ist festgehalten, dass Beschränkungen des Handels aus nicht wirtschaftlichen Gründen möglich sind. Zahlreiche Länder wie Polen, Ungarn, Österreich, Schweiz und Griechenland haben diese Möglichkeiten bereits genutzt und den Anbau von Gen-Mais verboten. Nur Seehofer hält unbeirrt an seiner gentechnikfreundlichen Politik fest. Offensichtlich erachtet er die Interessen der Industrie wichtiger als den Schutz von Mensch und Umwelt.